Berechnung der Arbeitszeit bei einem Dienstgang und einer Dienstreise

Begonnen von Spenderle, Heute um 10:35

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Spenderle

Hallo in die Runde,

ich bitte um Unterstützung bei folgender Fragestellung: Berechnung der Arbeitszeit bei einem Dienstgang und einer Dienstreise

Zum Sachverhalt:

Ich arbeite in der Hauptstadt am Hauptsitz (HA) im technischen Dienst. Wir haben zwei Nebenstellen. Nebenstelle 1 befindet sich am gleichen Ort, also ebenfalls in der Hauptstadt. Nebenstelle 2 befindet sich an einem anderen Ort, 125 km entfernt, in Nebenstadt.

Für eine einmalige Inbetriebnahme musste ich sowohl Nebenstelle 1 als auch Nebenstelle 2 aufsuchen. Die Anfahrt erfolgte jeweils von meinem Wohnort in Hauptstadt aus.

Fall A - Innerhalb der Stadt wertet unsere Behörde die Tätigkeit in Nebenstelle 1 als Dienstgang im Sinne der Arbeitszeit – das heißt, An- und Rückreise sowie die Arbeitszeit in Nebenstelle 1 werden vollständig als Arbeitszeit angerechnet. Zusätzlich wird die Zeit am Nachmittag im Hauptsitz (HA) nach der Rückkehr berücksichtigt.

Fall B - Außerhalb des Ortes wird die An- und Rückreise nicht als Dienstgang gewertet. Diese Zeit gilt als Dienstreise zur Nebenstelle 2. In diesem Fall wird nur die Arbeitszeit in Nebenstelle 2 als Arbeitszeit angerechnet; An- und Abreisezeiten werden – trotz dienstlicher Notwendigkeit – nicht berücksichtigt. Auch hier wird die Zeit am Nachmittag im Hauptsitz (HA) nach der Rückkehr angerechnet.

In beiden Fällen erfolgt die An- und Abreise mit dem ÖPNV.

Zu meinen Lasten trage ich also bei Fall B - Reisen außerhalb der Hauptstadt - den zeitlichen Mehraufwand.

Ist diese Vorgehens- Berechnungsweise korrekt?

Vielen Dank

PS: Auf meine innerbehördliche Nachfrage habe ich folgende Antwort erhalten: ,,Das haben wir schon immer so gemacht und versuchen, es zu vermeiden.

MoinMoin

Kommt auf die DV bzgl. Reisezeiten an bei Dienstreisen.
Bei uns wäre da die Reisezeit auch Arbeitszeit.
tariflich wäre die Reisezeit die zum Auffüllend die Sollzeit benötigt wird Arbeitszeit.

Wenn es also als Dienstreise angesehen wird, dann muss man doch auch vorher einen Dienstreiseantrag stellen und bekommt zum Ausgleich Verpflegungsaufwände und Fahrtkosten erstattet.

Cico1901

Bei uns ist in einer DV auch geregelt, dass Reisezeiten nicht als Arbeitszeiten gelten, aber nach tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen der Arbeitszeit bis zu insgesamt höchstens 10 Stunden hinzugerechnet werden.

Wenn man da also drüber kommt, hat man demnach ja Pech. Wenn ich beispielsweise zu einem Tagesseminar 3 Stunden anreise, dort 6 Stunden ein Seminar besuche und 3 Stunden zurückfahre, werden dann halt nur 10 statt 12 Stunden erfasst.