Unterschiedliche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit

Begonnen von Daggi72, Heute um 07:54

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MoinMoin

Zitat von: Daggi72 in Heute um 13:14Ja, das weiß ich, wir haben aber alle die dieselbe Tätigkeitsbeschreibung

Dann würde ich das ganze um die Frage ergänzen, warum du nicht via 9b Fallgruppe 2 eingruppiert bist!

Rowhin

Zitat von: MoinMoin in Heute um 13:20Dann würde ich das ganze um die Frage ergänzen, warum du nicht via 9b Fallgruppe 2 eingruppiert bist!

Ich könnte erfahrungsgemäß darauf wetten, dass die ehrliche Antwort wäre "weil unsere Personaler ihr Handwerk nicht verstehen (wollen)". Aber man soll ja immer das Gute annehmen...

ich1974

Und die sechs-Monats-Frist nicht vergessen, sprich das konkrete Entgelt schriftlich fordern, sonst gibt es keine Nachzahlung.

MoinMoin

Zitat von: Rowhin in Heute um 13:23
ZitatDann würde ich das ganze um die Frage ergänzen, warum du nicht via 9b Fallgruppe 2 eingruppiert bist!

Ich könnte erfahrungsgemäß darauf wetten, dass die ehrliche Antwort wäre "weil unsere Personaler ihr Handwerk nicht verstehen (wollen)". Aber man soll ja immer das Gute annehmen...

Wenn die lieben Menschen die ein HS haben und deswegen in der 11 sind alle unterschiedliche Studiengänge haben, dann müsste man den Personaler fragen wie das sein kann, dass alle dann der Fg 3 entsprechen.

3. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.

Denn es kann more or less nur einer entsprechende Tätigkeiten haben  :-*

Faunus

Es könnte auch so sein, wie ich es in über 30 Jahren an (Excellenz-)Universitäten kennengelernt habe:
die Vorgesetzten (Lehrstuhlinhaber, Institutsleiter) sind hoffnungslos überfordert bzw. unglaublich desinteressiert am Inhalt des TV-L, dass keine Diskussion mit der Perso-Abt., der die veralterten Mentalitätsstruktur des "Bezahlen nach Abschluss" in Stein gemeiselt im Hirn eingefroren zu sein scheint, stattfinden kann bzw. "sparen um JEDEN Preis".

Zw. diesen beiden Fronten (im wahrsten Sinne des Wortes) wird der MA mit seinem berechtigten Begehren als Spielball hin- und hergeschubst. Aufgrund von Abhängigkeiten, Loyalitätsgefüge, Kollegialität... kann  der MA sich kaum wehren. 
Personalräte sind keine Betriebsräte und haben letztlich keinen Ansatzpunkt.

Mein Weg war beide Male der Anwalt - und oh Wunder, rückwirkend erfolgte die HG. Wenn man  tatsächlich dem Richter glaubhaft machen könnte, dass Arbeitsinhalte und Zeitanteile nahezu identisch sind mit den Kollegen in E11...

Mein Fazit nach über 30 Jahren: das ganze Hochschul-System ist einfach nur ein "schwerkranker Patient" mit allen möglichen Krankeiten. Ich habe nur noch tiefstes Mitgefühl mit den jungen Menschen in diesem System, da sie nicht wissen und verstehen können, wie marode der "Elfenbeinturm" ist.







Faunus

Mir hat geholfen, dass ich
a.) eine Arbeitsrechtschutz hatte
b.) Fairplay meinerseits garantierte (z.B. Vorgesetzten vorab  über weiteren Schritt informiert)
c.) Einschüchterungen & Drohungen  mit lächeldem "jetzt erst recht" begegnet!
= die Ernsthaftigkeit meines Durchsetzungswillen vor allem der Perso gegenüber glaubhaft gemacht.


 

Rowhin

Meiner Erfahrung nach haben gerade die Personalabteilungen an unseren Hochschulen, aus welchem Grund auch immer, eine panische Angst davor, irgendetwas zu tun, das von der ihnen wahrgenommenen Norm abweicht. Da besteht eine Panik, dass dann sofort der Rechnungshof vor der Tür stünde und der Sachbearbeiter persönlich alles aus eigener Tasche zurückzahlen müsste. Ich versteh es bis heute nicht - aber bei mir sinds auch erst knapp 20 Jahre. Vielleicht brauchts da einfach noch weitere zwanzig ;)

Der Vorteil ist halt, dass dieselbe Angst auch oft zu schnellem Einlenken führt, sobald der Mitarbeiter mit dem Rechtsweg droht.

Faunus

"Rechnungshof-Argument" ist Eröffnungsspiel beim "Ping-Pong zw. Vorgesetztem & Personalleitung.
Der Rechnungshof wird nicht mal hellhörig, wenn ungerechtfertigte HG über Nasenfaktor laufen.

Die Personaler an den Unis geben der Klageandrohung nach, weil sie - m.M. zu Recht - eine Lawine befürchten, da das Argument "fehlender Abschluss" als Begründung zur Verhinderung einer HG einfach zu oft & lang als vordergründige Argument der Sparwut beim Personal eingesetzt wurde - vorzugsweise bei MA in Festanstellung mit jahre- bis jahrzehnterlanger  Zugehörigkeit. Faulheit, Desinteresse und Unfähigkeit der Personaler könnten dann richtig teuer werden und dann ist der Rechnungshof da.