[BE] Besoldungsrunde 2025-2028 Berlin

Begonnen von Tulpenzeit, 18.02.2026 09:10

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Tulpenzeit

Berlin als "Mutterland" der jüngsten BVerfG-Beschlüsse schweigt sich bislang aus, ob und wie das Tarifergebnis ggf. i.V.m. einem neuen Besoldungsregime übernommen wird. Hat jemand sein Ohr bei SenFin und kann evtl. über den Flurfunk berichten?

Tulpenzeit

Hat irgendjemand einen Sachstand aus Berlin? Es gibt diverse Interviews mit dem Finanzsenator zur aA und den BVerfG-Beschlüssen, aber darin keine Frage zum Tarifabschluss und zu der möglichen Übertragung. Liest jemand bei SenFin vielleicht hier mit und kann was zur Planung und Zeitschiene sagen oder wird das Ganze bis zur Wahl verschleppt werden?

LudwigSchiwy

#2
Zitat von: Tulpenzeit in 09.03.2026 12:19Hat irgendjemand einen Sachstand aus Berlin? Es gibt diverse Interviews mit dem Finanzsenator zur aA und den BVerfG-Beschlüssen, aber darin keine Frage zum Tarifabschluss und zu der möglichen Übertragung. Liest jemand bei SenFin vielleicht hier mit und kann was zur Planung und Zeitschiene sagen oder wird das Ganze bis zur Wahl verschleppt werden?

Ich denke wir sollten uns in Geduld üben.
Die Worte des Finanzsenators sind bislang wenig gehaltvoll... ,,Politik ist die Kunst des Möglichen" bzw. die Suggestion, man sei vom Richterspruch überrascht. So ein Kokolores.
Die zeitlichen Parameter sind gesetzt, da gibt es kein Vertun! Wer Klage erhoben hat kann mit Verzugszinsen rechnen, wenn da etwas verschleppt wird am April 2027.
Und die aA ist mit der neuen Rechtsprechung abgekoppelt von den Tarifverhandlungen zu sehen.
Der ganze Kram bedarf eben der sorgfältigen Berechnungen..
Wir haben doch nichts von substanzlosem Sprech. Ich bin auch gespannt, aber vlt wissen wir am 13.3. schon ein wenig mehr, da ist ja die gesetzt Frist der Gewerkschaften wegen der Ergebnisse zum Tarifergebnis. Aber nochmal: das ist für die aA nicht (mehr) maßgeblich.

AltStrG

In Berlin wird vor September nicht mehr viel passieren.

LudwigSchiwy

Für die Berliner Beamten, Richter und Versorgungsempfänger gibt es noch keinen konkreten Zeitplan. Die Senatsverwaltung für Finanzen teilte auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News mit, dass beabsichtigt sei, das Tarifergebnis zeitnah auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich zu übertragen. Ein Gesetzentwurf liegt jedoch noch nicht vor. Ein entsprechendes Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz soll aber noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Einen verbindlichen Zeitplan oder Meilensteine für die parlamentarische Behandlung gibt es bislang nicht. Eine Vorauszahlung auf die bevorstehende Besoldungsanpassung ist derzeit ebenfalls nicht geplant.

Quelle:oeffentlicher-dienst-news.de vom 01.03.2026.

AltStrG


Kat.Schu



AltStrG

https://www.morgenpost.de/berlin/article411595286/ringen-um-die-nachzahlung-der-zu-niedrigen-beamtengehaelter.html

Zitat:

"Berliner Beamte warten auf Nachzahlung – Senat wirft Zeitplan über den Haufen

Berlin. Jahrelang hatte Berlin seinen Beamten zu wenig bezahlt, rügte das Bundesverfassungsgericht. Die Reparatur könnte Milliarden kosten.

Schlecht bezahlte Justizbeamte hatten in Karlsruhe Erfolg mit ihrer Klage: Nun könnten auch gut besoldete Spitzenbeamte mehr Geld bekommen.

Für den Senat war es ein Schock und eine Ohrfeige gleichermaßen: Das Bundesverfassungsgericht stellte im November 2025 fest, dass Berlin einem großen Teil seiner Beamten in den unteren Gehaltsstufen über Jahre zu wenig Geld gezahlt hatte. Damit hatte das Land gegen das in der Verfassung festgeschriebene ,,Alimentationsprinzip" verstoßen. Seitdem ringen Senat und Koalition, wie der Fehler geheilt werden kann.
Finanzsenator Stefan Evers (CDU) arbeitet an einem Reparaturgesetz. Wann dieses zur Beratung ins Abgeordnetenhaus gehen kann, ist aber noch offen. Das teilte die Finanzverwaltung der AfD-Fraktionschefin Kristin Brinker mit.

Karlsruhe hat eine Frist bis zum 31. März 2027 gesetzt, um den Verfassungsverstoß zu heilen
Die Karlsruher Richter haben eine Frist bis zum 31. März 2027 gesetzt. Das klingt lange, aber die Materie ist komplex. Bis die einzelnen Personen Geld bekommen, müssen Zigtausende Fälle individuell geprüft werden. Evers hatte zunächst von einem Gesetzentwurf bis zur Sommerpause gesprochen. Das gilt nicht mehr. Derzeit könne man ,,keine validen Zeit- und Inhaltsangaben zum weiteren Verfahrensablauf" machen. In der Antwort ist von ,,stark beanspruchten Ressourcen" die Rede.

Und die Reparatur wird teuer. Bisher hat die Koalition 2025 und mit dem Haushalt 2026 knapp 500 Millionen Euro für die Nachzahlungen für die Jahre 2008 bis 2020 zurückgelegt. Diese Summe würde aber nur dann reichen, wenn allein diejenigen bedacht würden, die auch gegen die niedrige Besoldung Widerspruch eingelegt haben.
Bekämen Beamte, die nicht geklagt haben, Geld nachgezahlt, kostete das drei Milliarden

In den Koalitionsfraktionen sehen Politiker von CDU und SPD jedoch ein Gerechtigkeitsproblem. Denn der Widerspruch musste in jedem Jahr wieder erhoben werden, um bei der Nachzahlung für den gesamten Zeitraum berücksichtigt zu werden. Wer sich also nur einmal gewehrt hat, bekäme auch nur für das betreffende Jahr Geld.
Würden all jene, die nicht jedes Jahr widersprochen haben, für den gesamten Zeitraum Geld bekommen, stiege die zu leistende Summe nach Angaben aus Koalitionskreisen auf 1,1 Milliarden Euro. Und falls die Koalition auch jenen Beamten Gehalt nachzahlen würde, die sich nicht gewehrt haben, kämen drei Milliarden Euro zusammen.
Finanzverwaltung spricht von 100.000 plus X Widersprüchen von Berliner Beamten
Die Finanzverwaltung beziffert die Zahl der gemeldeten Widersprüche zwischen 2008 und 2024 auf ,,100.000 plus X". Zuletzt hatte Evers von 40.000 Beamtinnen und Beamten gesprochen. Wobei ein Beamter auch mehrere Widersprüche einlegen konnte. Welchen Weg die CDU und SPD oder eine mögliche neue Koalition nach den Wahlen im September einschlagen, ist offen.

Pk nach der Sitzung des Berliner Senats mit Finanzsenator Stefan Evers (CDU) zur Haushaltslage
100.000 plus X Widersprüche: Finanzsenator Stefan Evers hat noch keinen Fahrplan für das Reparaturgesetz zur Beamtenbesoldung.

Die Rechtslage ist eindeutig. Die ,,rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes" sei nur für jene Beamten erforderlich, ,,die sich zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben". So schreibt es die Finanzverwaltung und beruft sich auf das Karlsruher Urteil. Somit bliebe dem Land erspart, über die eingeplante knappe halbe Milliarde Euro hinaus Geld für die Nachzahlung auszugeben.

Beamte müssen jetzt mindestens 80 Prozent des Medianeinkommens erhalten

AfD-Fraktionschefin Brinker fordert vom Senat Geschwindigkeit: ,,Berlins Beamte haben ein Recht darauf, so schnell wie möglich verfassungsgemäß besoldet zu werden", sagte Brinker. ,,Die Nachzahlungen sind so schnell wie möglich rechtssicher anzuweisen. Nach den jahrelangen Versäumnissen braucht es Haushaltsklarheit und Transparenz."

Das Bundesverfassungsgericht hatte einen neuen Maßstab für die Beamtenbesoldung herangezogen. Die am niedrigsten bezahlten Beamten müssen mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erzielen. Das ist der Wert, bei dem die Hälfte der Bevölkerung weniger und die andere Hälfte mehr hat. 2023 lag dieser bei netto 26.274 Euro im Jahr oder 2190 Euro monatlich. Mit der 80-Prozent-Marke sollen die Staatsdiener vor wirtschaftlich prekären Verhältnissen geschützt werden. Da es sich um Netto-Einkommen handelt, muss die Verwaltung jeden einzelnen Fall im Detail prüfen.

Eventuell muss die gesamte Beamtenbesoldung neu strukturiert werden

Über die Nachzahlung hinaus steht aber eventuell nicht nur in Berlin, sondern in ganz Deutschland eine Reform der Beamtenbesoldung an. Wenn Beamte der untersten Stufen mehr Geld bekommen, müssen wegen des Abstandsgebots auch die Gehälter in den darüber liegenden Gruppen steigen. Es kann also sein, dass die von schlecht bezahlten Justizwachtmeistern betriebene Klage dazu führt, dass auch die Bezüge von Spitzenbeamten mit mehr als 10.000 Euro im Monat steigen müssen.
Newsletter Illustration

Die Finanzverwaltung spricht in ihrer Antwort von der gegebenenfalls notwendigen ,,Besoldungsstrukturreform". Der Linken-Finanzexperte Steffen Zillich bringt es auf den Punkt.

Mit Rücksicht auf die Staatsfinanzen könnte es geboten sein, eine Gehaltsstufe aus der Besoldungstabelle herauszunehmen."

LudwigSchiwy

https://archive.is/20260401171842/https://www.morgenpost.de/berlin/article411617994/berliner-beamten-chef-vertrauensverhaeltnis-zum-senat-ueber-jahre-strapaziert.html