Auswirkung neues Urteil des BVerfG auf die Besoldung in BW

Begonnen von LehrerBW, 15.01.2026 15:48

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VaPi

Man sollte in BaWü auch bedenken, dass die Eingangsämter höher sind, als in allen anderen Bundesländern. Und von A10 kann man im mittleren Dienst in anderen Bundesländern auch träumen. Nicht jeder ist Lehrer in A13.

BWKA

Zitat von: VaPi in 15.03.2026 17:07Man sollte in BaWü auch bedenken, dass die Eingangsämter höher sind, als in allen anderen Bundesländern. Und von A10 kann man im mittleren Dienst in anderen Bundesländern auch träumen. Nicht jeder ist Lehrer in A13.

Im Bereich der Landespolizei kann der mittlere Dienst mittlerweile sogar Besoldung bis A10 mit Zulage erreichen, während ein Großteil der Beamten im gehobenen Dienst über viele Jahre in A10 verbleibt, erst spät nach A11 befördert wird und A12 unter Umständen nie erreicht.

Gerade im Polizeibereich habe ich zudem den Eindruck, dass der Dienstherr perspektivisch auf eine zweigeteilte Laufbahn (gehobener und höherer Dienst) hinarbeitet.

Die Besoldungstabelle ist durch die Anpassungen im Zuge des Vier-Säulen-Modells sowie durch das Abschmelzen der Familienzuschläge inzwischen so stark gestaucht, dass es ab einem gewissen Alter rechnerisch sogar ein Minusgeschäft sein kann, aus dem Schichtdienst heraus erneut ein Studium aufzunehmen. Während des Studiums entfallen rund 2,5 bis 3 Jahre Schichtzulage.

Sofern man zuvor noch nicht A10 mit Zulage war, reiht man sich anschließend in die große Gruppe der A10er im gehobenen Dienst ein und wartet viele Jahre auf die nächste Beförderung.

Bis zum Eintritt in den Ruhestand wird es daher eng den monetären Vorsprung eines Beamten aufzuholen, der im mittleren Dienst verblieben ist. Als Ausgleich übernimmt man jedoch mehr Verantwortung – teilweise sogar bei geringerer effektiver Vergütung ::) .

Jägerfrau

Besoldung: Verwaltungsrechtler sieht Beginn einer möglichen Jahrhundertreform


KARLSRUHE. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung in Berlin wirkt weit über die Hauptstadt hinaus. Der Verwaltungsrechtler Christian Koch spricht im Interview von einem möglichen Auftakt für eine grundlegende Reform des Besoldungssystems in Deutschland. Erste Bundesländer reagieren bereits – mit erheblichen finanziellen Folgen.

https://www.news4teachers.de/2026/03/besoldungsurteil-verwaltungsjurist-sieht-beginn-einer-moeglichen-jahrhundertreform/


Versuch

nach neuer Rechtssprechung bedeutet dies dann eigentlich mind. un 3,6 Prozent müsste die Besoldung steigen?

1000Baht

Zitat von: Versuch in 31.03.2026 22:45mind. un 3,6 Prozent müsste die Besoldung steigen?
Und das für den Zeitraum von 12 Monaten, nicht 27!  8)

Ozymandias

Die 3,7% müsste man eher mal 0,8 nehmen, da nur 80% für das MÄE zählen. Die gesamte Lohnsteigerung sagt aber nichts über den Median aus.
Da es für das MÄE nichts bringt, wenn nur die oberen Leute mehr Gehalt bekommen.
Aber der höhere Mindestlohn dürfte das MÄE ordentlich nach oben drücken.

LehrerBW

Steht im neuen BBW Magazin was drin?
Oder ist es noch nicht raus?
Ohne neue Regierung bei uns im Ländle wird es auch mal erst kein Besoldungsgesetz geben.

BVerfGBeliever

#53
Zitat von: Ozymandias in 01.04.2026 11:08Die 3,7% müsste man eher mal 0,8 nehmen, da nur 80% für das MÄE zählen.
Wenn das MÄE um 3,7% steigt, erhöht sich auch die Mindestbesoldung um 3,7% (damit sie weiterhin bei 80% des 2,3-fachen des MÄE liegt)..

[Alternative Formulierung: Wenn das MÄE um 100 € steigt, erhöht sich die Mindestbesoldung um 184 €.]


P.S. Und nur zur Klarstellung: Das Wort "Mindestbesoldung" bezieht sich auf die Nettoalimentation der 4K-Beamtenfamilie, also unter Berücksichtigung von Zuschlägen, Kindergeld, Steuern sowie PKV-Kosten.

ExponentialFud

"Die 3,7% müsste man eher mal 0,8 nehmen, da nur 80% für das MÄE zählen."

Setzen, 6.

Versuch

Zitat von: Ozymandias in 01.04.2026 11:08Die 3,7% müsste man eher mal 0,8 nehmen, da nur 80% für das MÄE zählen. Die gesamte Lohnsteigerung sagt aber nichts über den Median aus.
Da es für das MÄE nichts bringt, wenn nur die oberen Leute mehr Gehalt bekommen.
Aber der höhere Mindestlohn dürfte das MÄE ordentlich nach oben drücken.

m.m.n. muss man sich an verschiedenen Parametern orientieren,u.a. diesem.
die 80 Prozent waren für den Ursprung da.
dana h würd nichts gekürzt

Ozymandias

Man kann es mit der gesamten Lohnsteigerung ohnehin nur approximieren, da es die falsche Ausgangsgröße ist.
Und wenn man dann das schöne MÄE hat, zählen davon für die Mindestalimentation nur 80%. Ob man die am Anfang oder am Ende berechnet, spielt keine Rolle.

Die Besoldung wird wegen einer allgemeinen Lohnsteigerung um 3,7% jedenfalls nicht um 3,6% steigen.

Hobbyjurist

Wie meine Vorredner schon schrieben: Wenn sich eine Größe X = MÄE vom Zeitpunkt t0 auf den Zeitpunkt t1 um 3,7 % erhöht hat, also X(t1) = 1,037 * X(t0), so erhöht sich auch die Größe Y = 80 % * MÄE um 3,7 %: Y(t1) = 80 % * X(t1) = 80 % * 1,037 * X(t0) = 1,037 * 80 % * X(t0) = 1,037 * Y(t0). Auf 80 % des MÄE schlägt also ebenfalls die volle Erhöhung um 3,7 % durch, da wird nichts anteilig gekürzt.