Eingruppierung EG12 ohne Führungsverantwortung – Praxis?

Begonnen von Eve.la, Gestern um 09:49

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Eve.la

Hallo zusammen,

ich habe eine allgemeine Frage zur Eingruppierung.

Wie wird in der Praxis eine Eingruppierung in E12 bewertet, wenn keine klassische Führungsverantwortung vorliegt? Es geht dabei um Tätigkeiten mit höherer fachlicher Komplexität, z. B. im Umfeld von SAP, Prozesskoordination und Schnittstellenfunktionen zwischen Fachbereich und IT.

In einer Diskussion wurde die Auffassung vertreten, dass EG12 im Tarifbereich in der Regel nur mit Führungsverantwortung erreicht wird. Gleichzeitig hört man aber auch, dass insbesondere fachlich anspruchsvolle und steuernde Aufgaben – je nach Ausprägung und Zeitanteil – ebenfalls entsprechend bewertet werden können.

Mich würde interessieren:
Wie wird das in der Praxis tatsächlich gehandhabt?
Gibt es Beispiele für EG12-Eingruppierungen ohne Führungsverantwortung?
Welche Faktoren sind aus eurer Sicht entscheidend (z. B. Komplexität, Verantwortung, Zeitanteile)?

Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen!

MeTe

ZitatGibt es Beispiele für EG12-Eingruppierungen ohne Führungsverantwortung?

Gibt es bestimmt. Die Anforderung für EG12 ist nunmal eine Tätigkeit die sich "durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt". EG 11 ist aber bereits bereits eine Tätigkeit die sich "durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt". Und die 9c ist bereits eine Tätigkeit "sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. "

Für ne EG12 bewegen uns hier also in nem Bereich für den man i.d.R. 1.) ein Studium (Bachelor) benötigt, 2.) eine besonders schwierige und bedeutende Aufgabe hat und 3.) sich gegenüber anderen schwierigen/bedeutenden Aufghabe im Umfang der Verwantwortung erheblich heraushebt.

Das ohne Führugnsverantwortung zu erfüllen halte ich für sehr schwierig. Wie will man sich ohne Führungsverantwortung in der Verantwortung erheblich herausheben? Fachlich wird das wohl sehr schwer, denn ne EG11 ist ja bereits eine eine besonders schwere und bedeutende fachliche Aufgabe. Somit kann man sich durch fachliche Aufgaben kaum gegenüber ner EG11 erheblich abheben - sondern eben eher wenn es in Richtung Verantwortung jenseits fachlicher Aufgaben geht (-> Klassisch: Personalführung).

Was du beschreibst erfüllt in meinen Augen keine EG12. Du sagst ja "höhere fachliche Komplexität" - also schwierige Aufgabe, somit EG10 oder EG11.

Aber möglcih ist sicher alles. Wenn man es will.

Maggus

Zitat von: Eve.la in Gestern um 09:49In einer Diskussion wurde die Auffassung vertreten, dass EG12 im Tarifbereich in der Regel nur mit Führungsverantwortung erreicht wird. Gleichzeitig hört man aber auch, dass insbesondere fachlich anspruchsvolle und steuernde Aufgaben – je nach Ausprägung und Zeitanteil – ebenfalls entsprechend bewertet werden können.

Es gibt neben den allgemeinen auch spezielle Eingruppierungsregelungen z.B. für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik. Diese sind in der Entgeltordnung bis EG 13 definiert. Und einschließlich EG 13 ist eine Eingruppierung auch ohne Führung möglich, wenn die Aufgabe den tariflichen Vorgaben entsprechend die Merkmale besondere Schwierigkeit und Bedeutung (1/3 für EG 12 der Gesamttätigkeit) bzw. mind. 50 % und zusätzlich mind. 1/3 besondere Verantwortung (EG 13) erfüllt.

TVOEDAnwender

Zitat von: MeTe in Gestern um 10:23Gibt es bestimmt. Die Anforderung für EG12 ist nunmal eine Tätigkeit die sich "durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt". EG 11 ist aber bereits bereits eine Tätigkeit die sich "durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt". Und die 9c ist bereits eine Tätigkeit "sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. "

Für ne EG12 bewegen uns hier also in nem Bereich für den man i.d.R. 1.) ein Studium (Bachelor) benötigt, 2.) eine besonders schwierige und bedeutende Aufgabe hat und 3.) sich gegenüber anderen schwierigen/bedeutenden Aufghabe im Umfang der Verwantwortung erheblich heraushebt.

Das ohne Führugnsverantwortung zu erfüllen halte ich für sehr schwierig. Wie will man sich ohne Führungsverantwortung in der Verantwortung erheblich herausheben? Fachlich wird das wohl sehr schwer, denn ne EG11 ist ja bereits eine eine besonders schwere und bedeutende fachliche Aufgabe. Somit kann man sich durch fachliche Aufgaben kaum gegenüber ner EG11 erheblich abheben - sondern eben eher wenn es in Richtung Verantwortung jenseits fachlicher Aufgaben geht (-> Klassisch: Personalführung).

Was du beschreibst erfüllt in meinen Augen keine EG12. Du sagst ja "höhere fachliche Komplexität" - also schwierige Aufgabe, somit EG10 oder EG11.

Aber möglcih ist sicher alles. Wenn man es will.

Ich zitiere mal das BAG bzw. Haufe zu den Tätigkeits- bzw. Heraushebungsmerkmalen der EG 12:

ZitatDas in EG 12 angesprochene Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden. Dieses Tätigkeitsmerkmal erfüllen beispielsweise Beschäftigte, die

entweder große Arbeitsbereiche mit entsprechender Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten oder
besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder für die Allgemeinheit zu bearbeiten haben.
Bei dem Tätigkeitsmerkmal der "erheblichen Heraushebung durch das Maß der Verantwortung" besteht nach Auffassung des BAG inhaltlich und nach der Tarifsystematik zwischen dem Merkmal für Verwaltungsangestellte und für technische Angestellte kein Unterschied.[1] Den Begriff der "besonderen Verantwortung" hat das BAG im Falle der Eingruppierungsklage eines technischen Prüfers näher erläutert. Es verneinte das besondere Maß an Verantwortung, weil "für jede der Projektphasen und das gesamte Bauobjekt, das der Angestellte zu prüfen hat", nicht er, sondern der zuständige Planer oder Bauleiter bei der Verwaltung die Hauptverantwortung trug und die Verantwortung des Klägers demgegenüber relativ eingeschränkt war.[2]

Das besondere Maß der Verantwortung kann jedoch nicht nur in Auswirkungen auf den Behördenapparat selbst und in der Wahrnehmung von Leitungsfunktionen liegen, sondern sich auch aus der Schwierigkeit von einzelnen Aufgaben ergeben, soweit diese sich auf materielle und individuelle Belange des öffentlichen Arbeitgebers oder auf die Lebensverhältnisse Dritter und die Allgemeinheit auswirken.[3]

Das von mir Fett markierte betrifft eine Eingruppierung in die EG 12 ohne Leitungsfunktion. Die Trauben hängen ganz schön hoch dafür.

MeTe

Guter Hinweis mit dem speziellen Teil.

ZitatProzesskoordination und Schnittstellenfunktionen
Klingt für mich aber nach klassischer "Allgemeiner" Arbeit und weniger nach speziellen technischen IT-Aufgaben, aber da kann ich mich natürlich auch täuschen.

Petar Tudzharov

Wobei man da schon sehr genau schauen muss, ob es sich nur um eine beliebte "Bullshit-Bingo"-Auffüllphrase für Stellenbeschreibungen handelt oder sich mehr dahinter verbirgt.

Denn es  macht einen erheblichen Unterschied, ob ich nur Informationen weiterleite und Leute zu Terminen einlade oder ob sich hinter der Prozesskoordination auch eine tatsächliche Entscheidungsbefugnis und konkrete Verantwortung verbirgt. Nur dann brauchen wir darüber nachdenken, ob das Heraushebungsmerkmal erfüllt ist.

MoinMoin

Zitat von: Eve.la in Gestern um 09:49Hallo zusammen,

ich habe eine allgemeine Frage zur Eingruppierung.

Wie wird in der Praxis eine Eingruppierung in E12 bewertet, wenn keine klassische Führungsverantwortung vorliegt? Es geht dabei um Tätigkeiten mit höherer fachlicher Komplexität, z. B. im Umfeld von SAP, Prozesskoordination und Schnittstellenfunktionen zwischen Fachbereich und IT.

In einer Diskussion wurde die Auffassung vertreten, dass EG12 im Tarifbereich in der Regel nur mit Führungsverantwortung erreicht wird. Gleichzeitig hört man aber auch, dass insbesondere fachlich anspruchsvolle und steuernde Aufgaben – je nach Ausprägung und Zeitanteil – ebenfalls entsprechend bewertet werden können.

Mich würde interessieren:
Wie wird das in der Praxis tatsächlich gehandhabt?
Gibt es Beispiele für EG12-Eingruppierungen ohne Führungsverantwortung?
Welche Faktoren sind aus eurer Sicht entscheidend (z. B. Komplexität, Verantwortung, Zeitanteile)?

Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen!
IN der IT erreicht man es ohne Personalverantwortung:
EG12 Fg2:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich
mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung
oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.


Also da steht nix von Personalgedöns. Und wir haben durchaus bei uns im Land (TV-L) solche Stellen.
Platt gesagt: Es müssen Probleme gelöst werden, für die es in Foren/ChatGPT noch keine Lösung gibt. (besondere Schwierigkeit)
und es müssen Dinge dabei entstehen, die eine "landesweite"/"ämterweite" Auswirkung haben (Bedeutung)

Eve.la

Danke für die Hinweise, genau da liegt vermutlich auch der Knackpunkt.

Mit ,,Prozesskoordination und Schnittstellenfunktion" ist in dem Kontext nicht gemeint, dass lediglich Termine koordiniert oder Informationen weitergeleitet werden.

Die Tätigkeit umfasst z. B.:

die fachliche Steuerung und Abstimmung von SAP-bezogenen Prozessen über Organisationseinheiten hinweg,
die Bewertung und Priorisierung von Anforderungen,
die Abstimmung mit externen IT-Dienstleistern,
sowie die Mitwirkung an Umsetzungsentscheidungen im Rahmen einer Systemumstellung.

Damit geht die Rolle aus meiner Sicht über eine rein organisatorische Koordination hinaus und beinhaltet durchaus eigenständige fachliche Steuerungs- und Entscheidungsanteile.

Die Frage wäre dann ja eher, wie stark genau diese Aspekte in der Bewertung gewichtet werden oder?

Petar Tudzharov

Wie schon erwähnt, geht es um das Maß der Verantwortung.

Welche gegenüber der EG 11 erheblich gesteigerte Verantwortung bringt die Prozesskoordination mit sich?
Vielleicht schon davor die Frage, welchen Zeitanteil der maßgebliche Arbeitsvorgang ausmacht.

TVOEDAnwender

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 11:26IN der IT erreicht man es ohne Personalverantwortung:
EG12 Fg2:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich
mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung
oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.


Also da steht nix von Personalgedöns. Und wir haben durchaus bei uns im Land (TV-L) solche Stellen.
Platt gesagt: Es müssen Probleme gelöst werden, für die es in Foren/ChatGPT noch keine Lösung gibt. (besondere Schwierigkeit)
und es müssen Dinge dabei entstehen, die eine "landesweite"/"ämterweite" Auswirkung haben (Bedeutung)
Außerhalb der ITK schafft man es auch ohne Personalverantwortung - wie oben beschrieben müssen es sehr herausragende Tätigkeiten sein (die Frage ist, ob hier überhaupt die speziellen Eingruppierungsmerkmale greifen, ist m.E. nach auch fraglich). Die Haufe KI schreibt auch für die besonderen Merkmale ITK (sowohl Bund, als auch VKA):

Zitat"Auch im IT‑Bereich muss sich die Verantwortung also deutlich vom ,,normalen" gehobenen IT‑Dienst abheben, etwa durch Leitungsfunktionen mit weitreichenden Auswirkungen oder hochkomplexe, grundsätzliche IKT‑Spezialaufgaben."

Also liegen die Trauben auch im ITK-Bereich für eine Eingruppierung in die EG 12 ziemlich hoch.

Eve.la

Die Verantwortung besteht nicht nur für die eigene Aufgabenerledigung, sondern auch für die fachliche Ausrichtung und Funktionsfähigkeit der zugrunde liegenden Prozesse. Der Anteil dieser Tätigkeiten liegt in dem Fall bei etwa 50 %, sodass diese Steuerungs- und Entscheidungsanteile die Tätigkeit auch prägen.

Ergänzend kommt hinzu, dass im Vertretungsfall auch fachliche und organisatorische Steuerungsaufgaben der Referatsleitung übernommen werden, was die Verantwortungsebene zusätzlich erweitert. Fraglich ist jedoch, ob dieser Anteil auch prozentual festgeschrieben sein sollte...

MoinMoin

Zitat von: Petar Tudzharov in Gestern um 11:48Wie schon erwähnt, geht es um das Maß der Verantwortung.

Welche gegenüber der EG 11 erheblich gesteigerte Verantwortung bringt die Prozesskoordination mit sich?
Also im IT Bereich TVöD Bund kann ich in der EGO bei der EG12 nicht ein tarifliches Merkmal "Maß der Verantwortung" erkennen.

MoinMoin

Zitat von: Eve.la in Gestern um 11:54Die Verantwortung besteht nicht nur für die eigene Aufgabenerledigung, sondern auch für die fachliche Ausrichtung und Funktionsfähigkeit der zugrunde liegenden Prozesse. Der Anteil dieser Tätigkeiten liegt in dem Fall bei etwa 50 %, sodass diese Steuerungs- und Entscheidungsanteile die Tätigkeit auch prägen.

Ergänzend kommt hinzu, dass im Vertretungsfall auch fachliche und organisatorische Steuerungsaufgaben der Referatsleitung übernommen werden, was die Verantwortungsebene zusätzlich erweitert. Fraglich ist jedoch, ob dieser Anteil auch prozentual festgeschrieben sein sollte...
Echte Urlaubs/Abwesenheits-Vertretung hat natürlich einen Zeitanteil, der beziffert werden kann und muss. 15% kann man da Ansetzen, wenn man 30 Tage Urlaub und 7 Tage Krankheit annimmt plus Dienstreisen, dann mehr.

Petar Tudzharov

#13
Zitat von: MoinMoin in Gestern um 12:32Also im IT Bereich TVöD Bund kann ich in der EGO bei der EG12 nicht ein tarifliches Merkmal "Maß der Verantwortung" erkennen.

Für mich steht nicht zweifelsfrei fest, dass wir uns im Bereich der IT bewegen.

Zitat1Nach diesem Abschnitt sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen
der Informationstechnik befassen
ohne Rücksicht auf ihre organisatorische
Eingliederung. 2Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechni-
sche Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken,
Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IT- und IT-Weitverkehrs-
netzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden.
3Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IT-Sys-
tems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung,
Implementierung, Test, Integration in die operative Umgebung, Produktion,
Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung.

4Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssicherheit fallen unter die
nachfolgenden Merkmale. 5Da mit den informationstechnischen Systemen in
der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden
Merkmale auch für die Beschäftigten in der Produktionssteuerung und im IT-
Servicemanagement.
6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IT-Systeme an-
wenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Infor-
mationstechnik schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikationen
von den IT-Fachleuten zuarbeiten lassen
(z. B. Beschäftigte in der Personal-
wirtschaft und –entwicklung, auch wenn es dabei um die Betreuung von IT-
Personal geht oder Beschäftigte in der Beschaffung, auch wenn IT-Systeme
beschafft werden).

Prozesskoordination, Schnittstellenarbeit,  fachliche Ausrichtung und Funktionsfähigkeit der zugrunde liegenden Prozesse sind Tätigkeiten, die ich eher in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen sehe, auch wenn es einen starken IT-Bezug gibt.