Auswirkung neues Urteil des BVerfG auf die Besoldung in BW

Begonnen von LehrerBW, 15.01.2026 15:48

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1000Baht

Zitat von: LehrerBW in 14.04.2026 21:17So wies aussieht bekommen die Grünen wieder das Finanzministerium...zum kotzen.
Das wäre für mich keine Überraschung, auch nicht, wenn die CDU stärkste Partei geworden wäre. Gut finde ich es allerdings auch nicht!

Jägerfrau

Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften ist hier zu lesen:

http://oeffentlicher-dienst.info/g/bund-balimentg

Versuch

Wenn ich als A14, 2 kinder, Stufe 7 vergleiche, gibt es ca. 500 Euro netto mehr.
Das hatte ich bei Umsetzung des Urteils so ungefähr erwartet.

Übersehe ich etwas, da ihr alle es eher negativ?

BWKA

Zitat von: Versuch in 15.04.2026 17:06Wenn ich als A14, 2 kinder, Stufe 7 vergleiche, gibt es ca. 500 Euro netto mehr.
Das hatte ich bei Umsetzung des Urteils so ungefähr erwartet.

Übersehe ich etwas, da ihr alle es eher negativ?

Den unteren Besoldungsgruppen werden 22k€ Partnereinkommen gegengerechnet um auf die verfassungsrechtlich geforderte Mindestalimentation zu kommen. Dementsprechend niedrig ist die Eingangsbesoldung auf denen die Besoldung für die höheren Besoldungsgruppen aufbaut.

Ozymandias

Sehr Negativ: Es gibt nahezu keine Nachzahlungen für vergangene Jahre.

Positiv: Die Grundbesoldung im Bund ist aber nun deutlicher höher als in BW.

Wenn man die ganze Partnereinkommengeschichte noch streicht, dann dürfte es langsam für fast alle stimmen. Das ist aber weiterhin ein großer Brocken und das BVerfG wird leider noch mehrere Jahre daran "schlafen".

Versuch

Zitat von: Ozymandias in 15.04.2026 17:31Sehr Negativ: Es gibt nahezu keine Nachzahlungen für vergangene Jahre.

Positiv: Die Grundbesoldung im Bund ist aber nun deutlicher höher als in BW.

Wenn man die ganze Partnereinkommengeschichte noch streicht, dann dürfte es langsam für fast alle stimmen. Das ist aber weiterhin ein großer Brocken und das BVerfG wird leider noch mehrere Jahre daran "schlafen".
Gegen die wenige Nachzahlung könnte man ja gut argumentieren und ggf. klagen

LehrerBW

Zitat von: Versuch in 15.04.2026 17:06Wenn ich als A14, 2 kinder, Stufe 7 vergleiche, gibt es ca. 500 Euro netto mehr.
Das hatte ich bei Umsetzung des Urteils so ungefähr erwartet.

Übersehe ich etwas, da ihr alle es eher negativ?
Ich wäre mit der Größenordnung auch mehr als zufrieden...allerdings muss man noch bedenken, dass das MÄE von BW wesentlich höher ist als das vom Bund und entsprechend müsste auch unsere Besoldung höher ausfallen.
Bin mal auf die Begründung im nächsten Besoldungsgesetzgeber gespannt....müssen es ja nun deutlich wie der Bund mit dem MÄE begründen.

waykay

Bin auch relativ positiv gestimmt. Auch wenn es mit dem Partnereinkommen noch nicht stimmt, so ist doch der Grundsatz einer schon jetzt höheren Besoldung gelegt.

Sich jetzt nur auf die Tariferhöhung auszuruhen wie andere Länder zuvor wird wohl kaum mehr tragbar sein für die neue Landesregierung.

Klage gegen Partnereinkommen läuft sowieso schon.

Ozymandias

Stimmt. 

Für den Bund wird dabei das für das
gesamte Bundesgebiet ermittelte Median-Äquivalenzeinkommen zugrunde gelegt. So steht es in dem neuen Entwurf.

BWKA

Zitat von: LehrerBW in 15.04.2026 19:25Ich wäre mit der Größenordnung auch mehr als zufrieden...allerdings muss man noch bedenken, dass das MÄE von BW wesentlich höher ist als das vom Bund und entsprechend müsste auch unsere Besoldung höher ausfallen.
Bin mal auf die Begründung im nächsten Besoldungsgesetzgeber gespannt....müssen es ja nun deutlich wie der Bund mit dem MÄE begründen.

Der MAE in BW ist höher als der des Bundes. Bedeutet dann sicher auch, dass der (fiktive) Partner deutlich mehr verdient  ;)

Ozymandias

Das Partnereinkommen rückwirkend zu erhöhen dürfte immerhin nicht möglich sein.
Aber wer weiß, bei der Besoldung geht plötzlich immer alles was man nicht für möglich hielt.

LehrerBW

Zitat von: BWKA in 15.04.2026 20:15Der MAE in BW ist höher als der des Bundes. Bedeutet dann sicher auch, dass der (fiktive) Partner deutlich mehr verdient  ;)

Ich weiß gar nicht wie die Höhe des Partnereinkommens begründet wird...bisher wars ja immer die Höhe des Minijobs

1000Baht

Zitat von: waykay in 15.04.2026 19:30Sich jetzt nur auf die Tariferhöhung auszuruhen wie andere Länder zuvor wird wohl kaum mehr tragbar sein für die neue Landesregierung.
Du wirst noch sehen, was alles tragbar sein wird! Soviel Optimismus habe ich da nicht, der Bund zeigt gerade, wie kreativ man sein kann.  8)

SonicBoom

Zitat von: 1000Baht in Gestern um 12:42Du wirst noch sehen, was alles tragbar sein wird! Soviel Optimismus habe ich da nicht, der Bund zeigt gerade, wie kreativ man sein kann.  8)

Ich glaube der Bund ist nur der letzte Stinkefinger den das BVerfG sich jetzt anschauen musste.

BWKA

Zitat von: LehrerBW in Gestern um 09:43Ich weiß gar nicht wie die Höhe des Partnereinkommens begründet wird...bisher wars ja immer die Höhe des Minijobs

Die Höhe des Partnereinkommens ist die Beihilfebemessungsgrenze und so ziemlich genau der Bruttoverdienst, der die Nettolücke zwischen niedrigster (Besoldung + Kindergeld) zum 2,3 MÄE schließt. Ein Schelm wer böses dabei denkt