mal wieder ein Frage zur Eingruppierung

Begonnen von Quereinsteiger, 18.04.2026 09:25

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Quereinsteiger

Zitat von: Petar Tudzharov in 20.04.2026 15:04@Quereinsteiger

In der Verwaltung bist du seit 2023, die Tätigkeit übst du seit 01/25 aus. Warum sollte aktuell der Anlass bestehen, die Stufenzuordnung zu hinterfragen?
Hat das Gutachten ergeben, dass die dir seit 01/25 übertragenen Tätigkeiten zu einer Eingruppierung führen, mit denen ein höheres Entgelt verbunden ist, als dir bisher gezahlt wurde?

Ja, ich bin seit 01.07.23 in der Verwaltung tätig und wurde damals mit E8 (Stufe3) eingestellt und bekomme jetzt rückwirkend zum 01.01.2025 die 9a. Da behalte ich dann die Stufe 3, richtig?

 

MoinMoin

Zitat von: Bubi11 in 20.04.2026 14:18Sagen wir es doch ganz einfach.
Der AG bezahlt seinem Mitarbeiter das was er denkt das er bekommen soll (Er weist ihm die Stelle zu die er meint zu bekommen). Ist doch in der freien Wirtschaft nicht anders. Da kann keiner vor Gericht gehen weil er denkt der AG bezahlt ihm zu wenig.
Doch Eingruppierungsfeststellungsklage ist der Weg das korrekte tarifliche vereinbarte Entgelt zu erklagen.
Denn ein AG hat im Tarifsystem nicht die Befugnis sich auszudenken wieviel er bezahlen will.
ZitatMöchte hingegen der AG das sein Mitarbeiter mehr bekommt dann kann er das machen und weist ihm höherwertige Tätigkeiten zu.
Leider ist mein AG der Meinung das uns zwei Bilanzbuchhalterstellen reichen also kann ich als Abteilungsleiter auch nichts machen und die anderen beiden bekommen halt nicht die EG 10.
Eben, der AG kann sich eben nichts ausdenken, er kann nur Tätigkeiten zuweisen und dann muss er bezahlen, egal was er denkt, was die Leute wert sind.

dregonfleischer

Zitat von: Bubi11 in 20.04.2026 13:21Bei uns haben Bilanzbuchhalter EG 10 aber da habe ich nur zwei Stellen und die machen Jahresabschlussarbeiten (Die Stelle heißt auch Bilanzbuchhalter).
Ich habe aber noch zwei weitere Bilanzbuchhalter die aber in der Kreditorenbuchhaltung mit EG 7 arbeiten. Die Stellen geben einfach nicht mehr her obwohl die Mitarbeiter die gleichen Abschlüsse haben.
Ein anderer hat einen Masterabschluss in BWL und ist Kostenrechner in EG 9a.
Die Stellen geben einfach nicht mehr her.

wir sind hier als debitoren /kreditoren Buchhalter in die EG 8 einsortiert einen Bilanzbuchhalter hat hier keiner dann haben wir noch ne Kasse Eine Person Beamter A8 der Vorgesetzte des KassensachbeARBEITERS ist in der Eg 9 b OHNE bILANZBUCHHALTER

Bubi11

Da sieht man mal welche Unterschiede es gibt.
Bei uns wurde die Feststellung der Kreditoren/Debitoren Buchhalter mit EG 7 vom Kommunalen Prüfungsverband festgelegt vorher EG 5. Diese Kontieren und buchen selbstständig.
Anlagenbuchhalter EG 6
Kassenverwalter EG 6
Bilanzbuchhalter EG 10
Hauptbuchhalter Leiter Kasse + Buchhaltung EG 11
Abteilungsleiter Finanzabteilung und Rechnungswesen EG 13

So sind bei uns die Aufstiegsmöglichkeiten allerdings halt nur nach Ausscheiden in die Rente  ;D

Von der Freien Wirtschaft kommt selten jemand zu uns aufgrund der Einstufungen und mangelnden Aufstiegschancen.
Vor drei Jahren habe ich eine Stelle Kosten und Leistungsrechner beantragt die in EG 9a eingestuft wurde.

KlammeKassen

Zitat von: Bubi11 in 21.04.2026 07:16Da sieht man mal welche Unterschiede es gibt.
Bei uns wurde die Feststellung der Kreditoren/Debitoren Buchhalter mit EG 7 vom Kommunalen Prüfungsverband festgelegt vorher EG 5. Diese Kontieren und buchen selbstständig.
Anlagenbuchhalter EG 6
Kassenverwalter EG 6
Bilanzbuchhalter EG 10
Hauptbuchhalter Leiter Kasse + Buchhaltung EG 11
Abteilungsleiter Finanzabteilung und Rechnungswesen EG 13

So sind bei uns die Aufstiegsmöglichkeiten allerdings halt nur nach Ausscheiden in die Rente  ;D

Von der Freien Wirtschaft kommt selten jemand zu uns aufgrund der Einstufungen und mangelnden Aufstiegschancen.
Vor drei Jahren habe ich eine Stelle Kosten und Leistungsrechner beantragt die in EG 9a eingestuft wurde.

Wie groß ist die Behörde?

KlammeKassen

@Quereinsteiger:

Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass in meinem Landkreis (Niedersachsen, doppisch) viele Kassenleiter in den Kommunen (oft 5.000 - 10.000 Einwohner) tatsächlich in EG9b eingruppiert sind.
Allerdings weiß ich natürlich nicht, was genau in deren Stellenbeschreibungen drinsteht - wie die also auf die EG9b kommen.
Der Rest ist EG9a.
Beim Landkreis selbst ist es die EG9c

Zwar zählt es nicht, was in anderen Kommunen gezahlt wird für die gleiche "Aufgabe", da nur die übertragenen Täigkeiten zählen, manchmal kann so etwas aber doch aufzeigen, ob es überhaupt "sein kann".

Du könntest mal in Stellenplänen in umliegenden Kommunen gucken, wie die Kassenleitung dort eingruppiert ist. Die Kassenleitung ist in diesen meist auch extra aufgeführt.

tiger

Ich habe es schon mal geschrieben. Es ist nur noch REINE Willkür wie jemand eingruppiert ist. Gemeinde A Kassenleitung E6, da E8 da 9A. Gleiche Tätigkeiten. Nehmen wir Gemeinde bis 8000 Einwohner incl. Vollstreckungssachen. Kein Witz. Ihr müsst euch mal Stellenausschreibunghen anschauen.

Aktuell gibts z.B. zwei Stellen da gehts um die ganze Grundsteuer etc. alles beide die gleichen Stellen. Die beiden Gemeinden ähnlich viele Einwohner. 6-7000. Die eine Stelle E6 (was neh absolute bodenlose Frechheit ist!) die andere E8. Die gleiche Stelle habe ich auch schon in 9A gesehen. Also reine Wilkür. Das lässt sich durch sämtliche Bereiche ziehen.

Petar Tudzharov

Vielen Dank für diesen erhellenden Beitrag. ::)

Bubi11

Zitat von: KlammeKassen in 21.04.2026 19:26Wie groß ist die Behörde?

Wir sind ein Klinikum mit 1600 Mitarbeitern und ca. 260 Mio EUR Bilanzsumme.
Ist das relevant für die Eingruppierung?

MeTe

ZitatEs ist nur noch REINE Willkür wie jemand eingruppiert ist.
Naja, ein bisschen was ist da schon dran, auch wenn der Vorwurf etwas weit geht.

Bei meinem AG läuft es so: Die hohen Herren und Damen setzen sich zusammen und überlegen wie man die Stelle bezahlen möchte/kann/soll und geben dann an die ausführende Knechtschaft den Auftrag raus, schreibt ne Tätigkeitsbeschreibung bei der E-X raus kommt. Das wird dann auch gemacht.

Man bekommt also Vorgabe E-X, liest sich ein was da so drin steht und schreiben halt ne passgenaue Tätigkeitsbeschreibung für E-X. Was man dann am Ende wirklich macht steht auf nem anderen Blatt.

Also im Sinne des Erfinders ist das wohl nicht, auch wenn das mancher nicht wahrhaben möchte was im öD alles so läuft. Aber das n anderes Thema.

KlammeKassen

Zitat von: Bubi11 in 22.04.2026 09:21Wir sind ein Klinikum mit 1600 Mitarbeitern und ca. 260 Mio EUR Bilanzsumme.
Ist das relevant für die Eingruppierung?

Gemäß TVÖD eigentlich nicht.... dennoch läuft es in der Wirklichkeit manchmal so.

KlammeKassen

Zitat von: MeTe in 22.04.2026 09:43Naja, ein bisschen was ist da schon dran, auch wenn der Vorwurf etwas weit geht.

Bei meinem AG läuft es so: Die hohen Herren und Damen setzen sich zusammen und überlegen wie man die Stelle bezahlen möchte/kann/soll und geben dann an die ausführende Knechtschaft den Auftrag raus, schreibt ne Tätigkeitsbeschreibung bei der E-X raus kommt. Das wird dann auch gemacht.

Man bekommt also Vorgabe E-X, liest sich ein was da so drin steht und schreiben halt ne passgenaue Tätigkeitsbeschreibung für E-X. Was man dann am Ende wirklich macht steht auf nem anderen Blatt.

Also im Sinne des Erfinders ist das wohl nicht, auch wenn das mancher nicht wahrhaben möchte was im öD alles so läuft. Aber das n anderes Thema.

Das kann ich bestätigen.
Lief bei uns auch exakt so ab.

"Schreibt das mal mit den Aufgaben so, dass nur noch EG10 statt EG11 rauskommt"

tiger

Da kann auch keine Diskussion geben. Die Aufgaben sind an sich in jeder Kommune gleich. PUNKT. Oder macht Gemeinde A schönere Ausweise oder stellt schönere Bescheide aus? Das müsste je nach Stellenzuschnitt -1 +1 immer sein. Aber die Basis müsste immer gleich bezahlt sein. Vergleicht mal Bürgerbürostellen. Also Passrecht und Melderecht und paar so Kleinigkeiten. Kern ist aber eben Pass und Melderecht. Evtl. bei einigen Gewerberecht (da müsste es +1 sein). Aber was ist. Es wird von E5 bis hin zur sogar 9A (!!!) bezahlt! Wie kann das sein? Das geht schlicht nicht. Das ist reine Willkür. Ich beobachte das schon seit vielen vielen Jahren und habe mir sehr viele Stellenanzeigen angeschaut. Unfassbar.

MoinMoin

Zitat von: tiger in 22.04.2026 08:57Es ist nur noch REINE Willkür wie jemand eingruppiert ist.
Falsch, es ist reine Willkür welche Rechtsauffassung der Ag vertritt.
Denn der AG gruppiert niemals ein, das macht der Tarifvertrag!
Oder gibt es willkürliche Urteile im Bereich Eingruppierungsrecht?

BAT

Sicherlich.

Aber natürlich kann ein pfiffiger AG auch eine Stelle zuschneiden, dass eine niedrigere EG dabei herauskommt (die höherwertigen Tätigkeiten sind dann halt nur 32 % oder 49 %).

Könnte im Extremfall auch bei einer Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden passieren, wenn die Erhöhung mit den "minderwertigen" Tätigkeiten gefüllt wird.