keine Mitarbeiter für den Vollstreckungsdienst - was nun?

Begonnen von Quereinsteiger, 17.04.2026 08:31

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Quereinsteiger

Hallo zusammen,

ich bin Anfang des Jahres zum Kassenleiter ernannt worden und damit bin ich auch Leiter der Vollstreckung.

Jetzt habe ich ein großes Problem:
Meine Kollegin aus dem Vollstreckungsinnendienst hatte schon letztes Jahr gekündigt und ist dann zum 31.01.2026 gegangen.
Der Kollege für den Außendienst ist eigentlich schon pensioniert und macht das nur nebenbei. Nun ist seine Frau auch in Rente und er wird wahrscheinlich zum 31.05.2026 bei uns aufhören.

Das heißt, ich habe niemanden mehr für die Vollstreckung.
Auf unsere Stellenanzeige haben wir keine einzige Bewerbung bekommen.
Eine Kooperation mit anderen Gemeinden habe ich schon versucht, geht aber nicht, weil dort die Vollstreckung auch mehr als ausgelastet ist.

Was kann ich nun tun?
Wir sind ja dazu verpflichtet offene Forderungen einzutreiben, aber ohne Personal geht das schlecht.


MfG

Martin
 

Petar Tudzharov

Du wendest dich auf dem Dienstweg an die Personalabteilung, Organisation und die Behördenleitung, um gemeinsam verschiedene Möglichkeiten zu prüfen.

Denkbar wären:
  • Falls keine besonderen Anforderungen an die Tätigkeit gestellt sind, vorübergehende oder dauerhafte entgeltgruppengleiche Umsetzung von Bestandspersonal
  • Erhöhung der Attraktivität der Aufgabe durch Anpassung der Arbeitsvorgänge, ggf. durch Kombination mit anderen Tätigkeiten (Stellen)
  • Absenkung der Qualifikationsanforderungen
  • Gewährung einer Fachkräftezulage oder Stufenvorweggewährung
  • Einsetzen eines neuen Kassenleiters, sofern sich der derzeitige als ungeeignet erweist

Buggula

Bin kein Experte auf dem Gebiet, aber was spricht dagegen, die Aufgabe an den Gerichtsvollzieher zu delegieren? Mit Geldeintreiben kennen die sich aus.

Rheini

Melden und warten (dabei die Arbeit sammeln).

KaiBro


Beamter

,,Einsetzen eines neuen Kassenleiters, sofern sich der derzeitige als ungeeignet erweist"

Was ist denn das für eine Antwort an den Themenerstelle?

Rheini

Zitat von: Beamter in Gestern um 18:39,,Einsetzen eines neuen Kassenleiters, sofern sich der derzeitige als ungeeignet erweist"

Was ist denn das für eine Antwort an den Themenerstelle?

Manche meinen offensichtlich das die Versäumnisse des DH woanders zu Folgen führen müssen.

Petar Tudzharov

Manche meinen offensichtlich, dass alle Probleme, ob dienstlich oder privat, zwangsläufig auf Versäumnisse von denen "da oben" zurückzuführen sind.

Wie kann man auf die Idee kommen, in einem Sachverhalt, über den man so gut wie nichts weiß, ohne Kenntnis der beteiligten Personen und Umstände vor Ort, andere denkbare Optionen auszublenden und einfach eine unqualifizierte Antwort rauszuplauzen?

Liegt es außerhalb jeglicher Vorstellungskraft, dass auch Führungskräfte der unteren Ebene Probleme verursachen, die, denkbar gerade in kleineren Verwaltungen, dann zu ausbleibenden Bewerbungen führen?
Für mich jedenfalls nicht. Deshalb habe ich diese Option, bewusst am Ende, angesprochen und durch den Zusatz "sofern..." gleichzeitig unter den Vorbehalt einer tatsächlichen Nicht-Eignung gestellt.


Rheini

Zitat von: Petar Tudzharov in Heute um 07:42Manche meinen offensichtlich, dass alle Probleme, ob dienstlich oder privat, zwangsläufig auf Versäumnisse von denen "da oben" zurückzuführen sind.

Wie kann man auf die Idee kommen, in einem Sachverhalt, über den man so gut wie nichts weiß, ohne Kenntnis der beteiligten Personen und Umstände vor Ort, andere denkbare Optionen auszublenden und einfach eine unqualifizierte Antwort rauszuplauzen?

Liegt es außerhalb jeglicher Vorstellungskraft, dass auch Führungskräfte der unteren Ebene Probleme verursachen, die, denkbar gerade in kleineren Verwaltungen, dann zu ausbleibenden Bewerbungen führen?
Für mich jedenfalls nicht. Deshalb habe ich diese Option, bewusst am Ende, angesprochen und durch den Zusatz "sofern..." gleichzeitig unter den Vorbehalt einer tatsächlichen Nicht-Eignung gestellt.



Hast Du vor deinen Aussagen Informationen beim TE eingeholt?

Petar Tudzharov

Nein, weshalb ich verschuldensunabhängig alle Möglichkeiten aufgezählt habe, die mir in den Sinn kamen. Nennenswerte Ergänzungen gab es bisher nicht, was dafür spricht, dass meine Antwort ein breites Spektrum abgedeckt hat.

Rheini

Zitat von: Petar Tudzharov in Heute um 07:47Nein, weshalb ich verschuldensunabhängig alle Möglichkeiten aufgezählt habe, die mir in den Sinn kamen. Nennenswerte Ergänzungen gab es bisher nicht, was dafür spricht, dass meine Antwort ein breites Spektrum abgedeckt hat.

Aber evtl. hast Du das Problem dennoch nicht getroffen. Frag mal lieber beim TE nach .....

Petar Tudzharov

Da er nach Lösungen und nicht nach einer Ursachenanalyse gefragt hat, sehe ich aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf.

Rheini

Zitat von: Petar Tudzharov in Heute um 07:52Da er nach Lösungen und nicht nach einer Ursachenanalyse gefragt hat, sehe ich aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf.

Schade ....

Vollstrecker

Im Zweifel verstreichen halt Fristen und die Stadt verliert Geld. Da sollte dann spätestens der oberste Dienstherr doch Hellhörig werden.

Wenn alles dafür getan ist, damit die Stelle neu besetzt wird, sich dann aber nix tut, was will man machen? Du als Kassenleiter scheinst ja alles gemacht zu haben, was zu deinen Aufgaben gehört.

Dann kommt die Politik ins Spiel....ggf. extern vergeben o.ä.

Schmitti

Zitat von: Vollstrecker in Heute um 09:31Du als Kassenleiter scheinst ja alles gemacht zu haben, was zu deinen Aufgaben gehört.
Kann (oder muss?) man als "Leiter der Vollstreckung" nicht auch selber die Aufgaben zumindest tlw. wahrnehmen? Die dafür notwendige Zeit nimmt man sich, indem andere Sachen eben liegenbleiben, die keinen (oder geringeren) finanziellen Schaden verursachen.

Und ja, wenn absehbar seit Anfang Februar ein Arbeitsausfall erkennbar ist, der nächste sich auch frühzeitig abzeichnet, und der (nennen wir es mal) Abteilungsleiter jetzt ein Internetforum für die Frage braucht, was er nun tun könne - nicht Dienstherr, Kommune, Personalabteilung, sondern er - dann ist die Frage der Eignung für diese Leitungsaufgaben zwar hart, frech, meinetwegen auch nicht zeitgemäß... Aber zu den Fragen, die angesichts dieser Sachverhaltsschilderung zwangsläufig aufploppen, gehört sie m.E. schon dazu.
Beispielsweise auch die Kooperation mit Nachbarkommunen, die er versucht hat. Gehört das zur Kompetenz eines Kassenleiters/Vollstreckungsleiters, hier irgendwelche Kooperationsmodelle einzugehen? M.E. hätte das schon auf die höhere/höchste Ebene gehört, um rechtlich sauber geklärt zu werden. Wer macht was, wenn der Vollstreckungsbeamte aus Kommune A in Kommune B einen auf die Nuss bekommt? Ganz simple Frage, ganz doofe Geschichte, wenn da vorab nichts sauber geklärt wurde.
Jeder "Neuling" in Führungspositionen darf auch mal solche Fragen wie hier stellen. Das ändert aber in dem vorliegenden Fall nichts daran, dass diese Fragen a) etwas arg Nachholbedarf zeigen, und b) gute 3,5 Monate zu spät gestellt werden.