[BE] Besoldungsrunde 2025-2028 Berlin

Begonnen von Tulpenzeit, 18.02.2026 09:10

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AltStrG

Zitat von: A10er in 21.04.2026 21:19,,Berlins Beamte können sich freuen. In der Regel wird die Einigung für die Tarifbeschäftigten eins zu eins auf die Beamten übertragen. In diesem Jahr hieße das 2,8 Prozent mehr Geld, 2027 zwei Prozent und 2028 ein Prozent mehr. Nun haben sich CDU und SPD darauf verständigt, die Steigerung im Jahr 2028 schon in diesem Jahr wirksam werden zu lassen, sprich: Ab dem 1. April 2026 gibt es rückwirkend 3,8 Prozent mehr Sold."

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/auch-hohere-beamtenbesoldung-ist-geplant-auf-diese-reformen-hat-sich-schwarz-rot-in-berlin-geeinigt-15507033.html


Was de facto aufgrund eurer Rückstände und Besoldungsfehler nichts ist, der real Rückstand (ohne Rückzahlungen der Jahre 2008 ff.) liegt je nach Besoldungsstufe zwischen 10 und 16%, wobei auch hier der Effekt der Stauchung der unteren Besoldungsränge und Sockelbeträge, dass ab A10 der Zuwachs deutlich höher ausfallen wird, als bis A10; gerechnet ohne Familienzuschläge oder drittes Kind, ohne fiktive Familieneinkommen, die in Berlin nicht kommen werden.

Talion

[...]
Höhere Beamtenbesoldung
Berlins Beamte können sich freuen. In der Regel wird die Einigung für die Tarifbeschäftigten eins zu eins auf die Beamten übertragen. In diesem Jahr hieße das 2,8 Prozent mehr Geld, 2027 zwei Prozent und 2028 ein Prozent mehr. Nun haben sich CDU und SPD darauf verständigt, die Steigerung im Jahr 2028 schon in diesem Jahr wirksam werden zu lassen, sprich: Ab dem 1. April 2026 gibt es rückwirkend 3,8 Prozent mehr Sold.

Es ist gewissermaßen eine Vorsichtsmaßnahme, die aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem November erwächst. Karlsruhe hatte geurteilt, dass ein Großteil der Berliner Beamten über Jahre zu schlecht bezahlt wurden – und neue Maßstäbe zur Berechnung der Besoldung aufgestellt. Die vorgezogene Erhöhung ist eine erste Folge daraus. Etwaige Nachzahlungen aufgrund des Urteils werden damit noch nicht adressiert.

[...]

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/auch-hohere-beamtenbesoldung-ist-geplant-auf-diese-reformen-hat-sich-schwarz-rot-in-berlin-geeinigt-15507033.html

@admin: Vielleicht interessant für die Besoldungstabellen?

matthew1312

Eine wichtige Ausschusssitzung geht gleich live. Hier streamen:

https://www.parlament-berlin.de/mediathek/parlament-live/livestream-ausschuss

Geht wohl auch um Aspekte der Hauptstadtzulage.

A10er

Das Reperaturgesetzt ist fast fertig? Habe ich das richtig gehört, dass es Ende April als Drucksache in den Senatsverwaltungen verteilt wird?


Admin




Norrin Radd

Die ca. 4% zusätzlich zur geplanten Erhöhung halte ich aber für etwas knapp bemessen. Ich hatte mir auch die Sitzung angeschaut und nix über das Partnereinkommen gehört. Aber ich glaube er hat das nur vermieden, um nicht schon vorher schlafende Hunde zu wecken.
Wahrscheinlich deswegen nur 4%.

Tulpenzeit

Auch dann sind die ,,bis zu 4 %" ja wohl abenteuerlich wenig, wenn ich das mit dem prozentualen Zuwachs nach dem Referentenentwurf im Bund vergleiche. Das reicht doch hinten und vorne nicht. Wurde etwas dazu gesagt, ob die 4 % Erhöhung dann die gemäß der Übertragung des Tarifergebnisses vorgesehenen 2 % zum 1. März 2027 beinhalten sollen?

Im übrigen Hinweis zum Rechner: der Betrag zur Besitzstandwahrung Familienzuschlag Stufe 1 ist da irrtümlich mit 3,8 % dynamisiert. Der soll aber ja offenbar abgeschmolzen werden.

Dann noch ein Hinweis zu Übersichtsseite der Übertragung des Tarifergebnisses: durch die Vorziehung der weiteren Erhöhung um 1,0 % vom 1.2.2028 auf den 1.4.2026 ist die Übernahme nicht wirkungsgleich. Je nachdem, in welcher zeitlichen Dimension man es betrachtet, wahrscheinlich sogar eher schlechter.

Norrin Radd

Meines Erachtens sprach Herr Schyrocki von der jetzt erfolgten Erhöhung von 3,8 % und einem dann noch verbliebenen Anpassungsbedarf von ca. 4 %.
Insgesamt also ca. 7,8 %. Selbst zuzüglich der 2 % aus 2027 wäre das aber nicht ausreichend.

Admin

Zitat von: Tulpenzeit in Gestern um 15:50Dann noch ein Hinweis zu Übersichtsseite der Übertragung des Tarifergebnisses: durch die Vorziehung der weiteren Erhöhung um 1,0 % vom 1.2.2028 auf den 1.4.2026 ist die Übernahme nicht wirkungsgleich. Je nachdem, in welcher zeitlichen Dimension man es betrachtet, wahrscheinlich sogar eher schlechter.

Ja, das haben wir uns gestern auch überlegt. Am Ende stünde in Berlin dann 5,876% Erhöhung statt 5,905%. Das macht bei 5000 Euro Monatsgehalt einen Unterschied von 1,43 Euro. Dafür bekommen die Kollegen aber auch die Erhöhung etwas früher.
Wir haben uns daher fürs erste entschieden, Berlin das grüne "w" für wirkungsgleiche Übernahme der Erhöhungswerte TV-L zu geben, dies aber mit einem erläuternden Zusatztext der erscheint wenn man mit der Maus auf das "w" zeigt.

Evt. ändern wir für die 2025-2028er Besoldunsgrunde aber auch das gelbe Feld, das bisher "teils besser, teils schlechter" lautet in "etwas schlechter" und vergeben das dann für Berlin und Sachsen-Anhalt.

Zitat von: Tulpenzeit in Gestern um 15:50Im übrigen Hinweis zum Rechner: der Betrag zur Besitzstandwahrung Familienzuschlag Stufe 1 ist da irrtümlich mit 3,8 % dynamisiert. Der soll aber ja offenbar abgeschmolzen werden.

stimmt. Das müssen wir noch nachrechnen und verändern. Danke für den Hinweis!

AltStrG

#27
Zitat von: Norrin Radd in Gestern um 16:10Meines Erachtens sprach Herr Schyrocki von der jetzt erfolgten Erhöhung von 3,8 % und einem dann noch verbliebenen Anpassungsbedarf von ca. 4 %.
Insgesamt also ca. 7,8 %. Selbst zuzüglich der 2 % aus 2027 wäre das aber nicht ausreichend.

Reicht es auch nicht, da wird Berlin den Versuch des fiktiven Partnereinkommens starten, der sofort zum Scheitern verurteilt ist. Es sind eher 10 bis 17%, je nach Laufbahn und Statusamt.

Sieht man schon an den bisherigen Fehlsummen der Nachzahlungen.

Artikel:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/urteil-des-bundesverfassungsgericht-berlin-kostet-die-nachzahlung-fur-beamte-mindestens-eine-halbe-milliarde-euro-15507520.html

Text:
Seit Monaten ist die Finanzverwaltung mit der Aufarbeitung des Urteils zur Besoldung aus Karlsruhe beschäftigt. Der Finanzstaatssekretär nennt nun erstmals konkrete Summen.

In einem im November 2025 getroffenen Beschluss stellte das Bundesverfassungsgericht einen Großteil des bisherigen Besoldungsgefüges für Berliner Beamte auf den Kopf. Für den Zeitraum 2008 bis 2020 seien rund 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen mit dem Grundgesetz unvereinbar gewesen, entschieden die Karlsruher Richterinnen und Richter vor rund fünf Monaten.

Jetzt hat Finanzstaatssekretär Wolfgang Schyrocki erstmals konkret benannt, wie hoch die Summe der Nachzahlungen ausfallen könnte. Der Mindestwert liege demnach bei 480 Millionen Euro. Die Summe ergibt sich wie folgt: Zwischen 2008 und 2020 haben rund 40.000 Beamte 120.000 Widersprüche gegen ihre Alimentation eingelegt. Jeder Widerspruch bezieht sich auf ein Jahr.

Bei der Höhe der möglichen Nachzahlung orientiert sich die Finanzverwaltung zunächst an einem ähnlichen Fall. Bereits 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Berlin seine Richterinnen und Richter zwischen 2009 und 2015 verfassungswidrig niedrig bezahlt hatte. Im Durchschnitt bekam damals ein Richter 4000 Euro für ein Jahr nachgezahlt. Nimmt man diesen Wert auch für die kommenden Nachzahlungen, kommt man auf 480 Millionen Euro.

Schyrocki betont, dass es sich um ,,sehr grobe Schätzungen" handeln würde. Final könne die Summe erst ermittelt werden, ,,wenn wir jede einzelne Personalakte in die Hand genommen haben." Die Arbeiten an dem Reparaturgesetz gingen indessen gut voran, teilte Schyrocki mit. Der Entwurf werde in Kürze die Hausleitung erreichen. Wann dieser ins Parlament eingebracht wird, sagt der Finanzstaatssekretär nicht. Spätestens bis Ende März 2027 muss das Gesetz verabschiedet sein.

Bleibt es bei der Summe, wäre das Land Berlin haushalterisch darauf gut vorbereitet. Die entsprechende Versorgungsrücklage, die in Erwartung des Urteils aufgebaut wurde, sei mit 493 Millionen Euro gefüllt, sagte Schyrocki. Das gilt allerdings nur, wenn Berlin nur den Beamten eine Nachzahlung gewährt, die auch Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt habt.

Würde man allen Beamten, unabhängig davon, ob sie Rechtsmittel eingelegt haben, eine Nachzahlung zukommen lassen, könnte die Summe auf rund 3,4 Milliarden Euro steigen. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) betonte kürzlich im Tagesspiegel, dass ihm für ein solches Vorgehen die Fantasie fehle, betonte aber, dass dies eine Entscheidung sei, die politisch zu treffen sei.

Neben der Nachzahlung kündigt Schyrocki auch eine große Reform der gesamten Besoldungsstruktur an. Diese ergebe sich aus den neuen Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil gesetzt hat. Drei Kriterien waren für Karlsruhe entscheidend: die Mindestbesoldung, Vergleichsparameter wie der Preisindex sowie das Abstandsgebot.

So führte das Gericht unter anderem eine neue Prekariatsschwelle ein. Bisher galt eine Besoldung, die mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau lag, als zulässig. Nun muss die Mindestbesoldung bei 80 Prozent des Medianäquivalenzeinkommens liegen.

Wie hoch die Anpassungen durch die Strukturreform ausfallen, ist noch offen. Schyrocki nannte Anpassungsbedarf von ,,bis zu vier Prozent" realistisch. Der Spitzenbeamte betonte, dass Berlin damit nicht allein sei. Die neuen Maßstäbe des Verfassungsgerichts betreffen alle Bundesländer und auch den Bund. Erst kürzlich wurde der Plan von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bekannt, demnach der Bund pro Jahr rund 3,5 Milliarden Euro mehr für seine Beamten aufbringen müsse.

Big T

"da wird Berlin den Versuch des fiktiven Partnereinkommens starten"

sie nennen es meines Erachtens Hinzuverdienermodell und das gibt es, glaube ich, spätestens seit 2024

davon werden sie vermutlich nicht abrücken wollen.

und Frau Färber hat "den Gesetzgebern" ja quasi Mut gemacht heute, hat den modellwechsel zugestanden.
(war also auch Richtung Bund und andere Länder gemeint)


"Es steht Ihnen frei/ Das ist Ihre Gestaltungsverantwortung!"

A10er

Berlin hat doch schon seit 01.11.2024 das mehrverdienermodell eingeführt. Wenn ich mich nicht irre um die 11000euro jährlich. Denke nicht dass sie es wie der bund auf 2021 rückeirkend schieben können, oder einfach mal verdoppeln. Dann spielen doch die vergleichsparameter verrückt. Dann weicht man doch erheblich von den 5%ab