Personalratswahl Mitgliederanzahl

Begonnen von lianeseis, Heute um 09:46

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lianeseis

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Personalratswahl (Kommune in Bayern).

Bei uns gibt es derzeit fünf Personalratsmitglieder im Bereich der Angestellten und zwei im Bereich der Beamtinnen und Beamten. Aktuell ist jeweils ein Ersatzmitglied vorhanden.

In Kürze stehen Neuwahlen an. Absehbar ist, dass sich im Bereich der Angestellten lediglich fünf Beschäftigte zur Wahl aufstellen lassen werden.
Es ist jedoch bereits jetzt klar, dass innerhalb der kommenden Amtsperiode von fünf Jahren zwei dieser fünf Personalratsmitglieder in den Ruhestand gehen werden.

Was passiert in diesem Fall, wenn keine Ersatzmitglieder vorhanden sind, die nachrücken könnten? Neuwahlen?

Vielen Dank für euer Wissen!

Umlauf

Steht im jeweiligen Personalvertretungsgesetz drinnen.

In meinen Bereich müsste 75% die Grenze sein. Aber da können sich die 17 Gesetze unterscheiden auch wenn sie recht ähnlich sind.

tokli

Hallo

nach Art. 27 Abs. 1 Buchst. b ist eine Neuwahl nötig, wenn die Anzahl der Mitglieder um mehr als ein Viertel (!)
gesunken ist.

Alien1973

Mindestens doppelt so viele Wahlvorschläge an Bewerber wie dann tatsächlich Mitglieder. Maximal 10 mal so viel...


Haben wir aktuell zu unserer Personalratswahl im Mai bekommen. Stadt mit knapp 50.000 Einwohner in Bayern...