Arbeitsbefreiung bei Hochzeit und Vaterschaftsurlaub

Begonnen von Guy Incognito, Gestern um 15:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Guy Incognito

Moin, mal zwei eigentlich unabhängige Themen voneinander, die für mich aber zeitlich recht eng zusammenfallen, daher mal hier gebündelt. Zu beiden habe ich hier zwar schon ein bisschen was gefunden, aber noch nichts, was meine Frage vollends beantwortet.

Arbeitsbefreiung bei Hochzeit
§ 29 Abs. 1 TV-L stellt ja eine abschließende Liste an Fällen dar, in denen eine Arbeitsbefreiung mit Lohnfortzahlung möglich ist. Eine Heirat ist hier explizit nicht enthalten und wurde von unserer Personalverwaltung auch entsprechend abgelehnt. Nun bekam ich aber den Hinweis, dass es mit 4 AZR 506/80 ja ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts gebe, das eine Heirat als berechtigten Fall einer bezahlten Freistellung ansieht, insbesondere sogar mit der Möglichkeit eines zweiten Tages bei einer kirchlichen Trauung (wobei es mir nicht mal um diesen zweiten Tag geht).
Ich bin nun allerdings etwas unsicher, inwieweit das Urteil tatsächlich auf meine Situation anwendbar ist. Da § 616 BGB ja recht offen formuliert ist, wäre die Fragestellung, was höher wiegt: Die Auflistung in § 29 TV-L, die keine Heirat erwähnt, oder das Urteil des BAG? Wie sinnvoll erscheint es, diese Thematik gegenüber der verantwortlichen Stelle bei uns noch weiterzuverfolgen? Für den einen Tag ist es vermutlich zu viel Aufwand, das weiter zu verfolgen, sollte sich die AG-Seite weiter querstellen...?

Vaterschaftsurlaub
Dass die Vorgaben der EU nicht explizit in nationales Recht umgesetzt wurden, ist ja nichts Neues. Sehe ich das richtig, dass es für mich als Tarifbeschäftigten dementsprechend keinen Rechtsanspruch auf 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub nach der Geburt gibt, auch weil gerichtlich festgestellt wurde, dass die bestehenden Regelungen mit Elternzeit und -geld den Vorgaben aus Brüssel genügen?
Vor dem Hintergrund irritiert mich jedoch, das VG Köln in einem anderen (noch nicht rechtskräftigen) Urteil festgestellt hat, dass die deutschen Regelungen für verbeamtetes Personal nicht genügen.  Beamt:innen wären somit an dieser Stelle wohl bessergestellt als Tarifbeschäftigte, wenn das Urteil so Bestand haben sollte.


Ich ahne bei beiden Punkten zwar schon, dass die Antworten eher ungünstig für mich ausfallen werden, aber bevor ich mich meinem Halbwissen hingebe, würde ich dann doch gerne noch mal die Meinungen von anderen hier hören, die sich damit auskennen oder ggf. schon vor denselben oder ähnlichen Fragestellungen standen.

Landesdiener

Sonderurlaub für eine Hochzeit gibt es nicht (mehr). Wenn deine Personalverwaltung da also gleich eine Absage erteilt, würde ich es dabei belassen.

Zum Vaterschaftsurlaub gibt es hier viele Themen. Es gab wohl ein paar Arbeitgeber bzw. Dienstherren, die das genehmigt haben. Die große Masse lehnt solche Anträge aber ab. Hier gilt es dann den Antrag trotzdem zu stellen und auf ein hilfreiches Gerichtsurteil zu warten (genaues Vorgehen ist in den entsprechenden Themen dokumentiert).

dregonfleischer

das ist freizeitvergnügen und findet ja eh am wochenende statt wenn keiner arbeitet