Anspruch Umsetzung bei Mitnahme Dienstposten (Soll-Org-Änderung)

Begonnen von Cameleon79, Heute um 13:08

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Cameleon79

Ausgangslage:
DP im Sachgebiet X (Archivverwaltung)
Im Rahmen Umstrukturierung wandert dieser DP in das Sachgebiet Y (Datenschutz)- somit "auf dem Papier" eine völlig andere Tätigkeit

Frage:
Besteht hier Anspruch auf eine "richtige" Umsetzung für eine neue UKV-Entscheidung (Neustart 3+5-Regelung TG)?

Vielen Dank vorab an die Experten.

Quetsche

Zitat von: Cameleon79 in Heute um 13:08Ausgangslage:
DP im Sachgebiet X (Archivverwaltung)
Im Rahmen Umstrukturierung wandert dieser DP in das Sachgebiet Y (Datenschutz)- somit "auf dem Papier" eine völlig andere Tätigkeit

Frage:
Besteht hier Anspruch auf eine "richtige" Umsetzung für eine neue UKV-Entscheidung (Neustart 3+5-Regelung TG)?

Vielen Dank vorab an die Experten.

Zum Verständnis: Du Dienst auf Posten X der im Ort U ist und sollst nun Dienst auf Posten Y machen der auch im Ort U sitzt? Und dafür möchtest du nun eine UKV(Also Geld) für 8 Jahre damit du von U zu U ziehen kannst?

Wenn ich dich da so richtig verstehe dann ist mir klar wieso wir so verrufen da stehen.
Sorry wenn ich das falsch verstanden habe.

Cameleon79

Siehe die Ausführungen in der Regelung C-2213/28 "Zusage der Umzugskostenvergütung"

Kap. 5.3 § 3 Absatz 4 – Erneute Personalmaßnahme ohne Dienstortwechsel

Auszug:

"523. Bei folgenden Maßnahmen handelt es sich nicht um Personalmaßnahmen nach § 3 Absatz 4, sodass keine neue Entscheidung zur Zusage UKV zu treffen ist:

a) Verlängerung der Verwendungsdauer auf einem Dienstposten,
b) Umsetzung ohne Wechsel der Organisationseinheit (6),
c) Umgliederungen oder Umbenennungen einer Organisationseinheit oder Überführung von Arbeitsbereichen (7) sowie
d) Freistellung von Interessenvertretern bzw. Interessenvertreterinnen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz oder vergleichbar.

Die Anwendung des § 3 Absatz 4 kommt in den Fällen des Satzes 1 Buchstabe b und c nur im Einzelfall bei wesentlich veränderter Aufgabenzuordnung (8 ) in Betracht.

(6) Bei einer Organisationseinheit handelt es sich um eine Kompanie, Batterie, Staffel, Boot, Referat und Dezernat oder vergleichbar.
(7) Neuaufstellung i. S. d. BUKG Aufstellung/Bildung von neuen Organisationeinheiten mit gleichbleibenden Aufgaben.
(8 ) Zur Feststellung der wesentlichen Aufgabenzuordnung können die hinterlegten verbalen Beschreibungen der Aufgaben im Informationssystem Organisationsgrundlagen genutzt werden"

---

Der obere "Auszug" zum Thema "warum wir so verrufen sind" - ich nutze wenn nur bestehende Normen.

Hier ist nun die Feinheit, dass der DP im Rahmen Umstrukturierung mit mir mitwandert in ein anderes Sachgebiet mit (wie oben beschrieben) "wesentlich geänderten Aufgaben".

Und die Frage:
Besteht Anspruch auf eine Umsetzung seitens BAPersBw aus den genannten Gründen?

Und JA, ich bin sehr stark daran interessiert, auch weiterhin einen Zuschuss (TG § 6) bei täglich 150km zu erhalten wenn dies möglich ist.