Gesamtstellenbewertung Leitungstätigkeit / Eingruppierung

Begonnen von ju1012, Heute um 10:55

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ju1012

Hallo zusammen,

mich beschäftigt gerade die Frage inwieweit eine Leitungstätigkeit, die in der Regel ja einen einheitlichen Arbeitsvorgang darstellt, über mehrere Stellenanteile hinaus zusammengefasst werden kann. Konkret geht es um eine Beschäftigt, die in einer Organisationseinheit 3 Stellenanteile mit 3 Stellenbeschreibungen inne hat. Da bei den Tätigkeiten ein unmittelbarer Sachzusammenhang zu erkennen ist, werden die Stellenanteile ins Verhältnis zueinander gesetzt und ihre Eingruppierung im Rahmen einer Gesamtstellenbewertung beurteilt.

1. Stelle mit 20% Leitung des Studienbüros EG 14
2. Stelle mit 25% Allg. Studienberatung EG 13
3. Stelle mit 20% Öffentlichkeitsarbeit EG 11

Rein rechnerisch würde dies zu einer Eingruppierung nach EG 13 TV-L führen. Die Frage ist nun aber, ob die verschiedenen Stellen aufgrund der Leitungstätigkeit als Zusammenhangstätigkeit betrachtet werden müssen und die Eingruppierung somit der EG 14 TV-L entspricht.
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich erklärt. Wie seht ihr das?

Danke vorab für die Mithilfe und viele Grüße :)

MoinMoin

Ich komme da a) nur auf 65% bzw. 45%>=EG13
und b) Wenn die 20% Leitung klar in einem Zeitrahmen in der Orgaeinheit verortet ist und man nicht durchgängig zu den anderen Zeiten für diese Tätigkeit zur Verfügung steht, dann sehe ich da keine 14.