[TH] Besoldungsrunde 2025-2028 Thüringen

Begonnen von unnamed, 17.02.2026 06:24

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unnamed

Und somit sind wir wieder mal an einem Punkt angelangt, dass weiterhin eher gegen die Attraktivität des Beamtentums im Freistaat gehandelt wird anstatt dafür.

Ich denke bei der Thematik mit der Besoldungsfortzahlung wird zwar nichts weiter dabei herauskommen, allerdings ist allein der Gedanke daran ein Trauerspiel.

Wäre denn, beim Einführen einer Jahressonderzahlung + Besoldungsanhebung auf Basis des TVL-Ergebnis, die gerichtliche Vorgabe zur aA überhaupt eingehalten?

Pyrokar

Wenn überhaupt, müssten solche Regelungen wie z.b. die 70 % Besoldung ab einer bestimmten Krankheitsdauer einheitlich in allen Bundesländern beschlossen werden, ansonsten macht Thüringen sich total unattraktiv ggü. den anderen Bundesländern.
Man hat tatsächlich den Eindruck, dass an allen Stellschrauben gearbeitet wird, um das Beamtentum unattraktiver zu machen und Geld zu sparen, dabei sollte es in Richtung der aA eigentlich eher in die andere Richtung gehen. Echt traurig.

AltStrG

Zitat von: Pyrokar in 08.05.2026 23:29Wenn überhaupt, müssten solche Regelungen wie z.b. die 70 % Besoldung ab einer bestimmten Krankheitsdauer einheitlich in allen Bundesländern beschlossen werden, ansonsten macht Thüringen sich total unattraktiv ggü. den anderen Bundesländern.
Man hat tatsächlich den Eindruck, dass an allen Stellschrauben gearbeitet wird, um das Beamtentum unattraktiver zu machen und Geld zu sparen, dabei sollte es in Richtung der aA eigentlich eher in die andere Richtung gehen. Echt traurig.

Es ist rechtlich nicht möglich, bestehende Beamtenverhältnisse auf diese Art umzustellen. Es stellt sich für mich auch so dar, dass auch für kommende Beamtenverhältnisse die 100% Fortzahlung gar nicht geschliffen werden kann, da die Alimentierung der Beamten nicht auf "Arbeit" beruht, sondern auf Amt und Ausführung&Bekleidung dessen. "Arbeit" wie sie die Lohnfortzahlung im Sozialgesetzbuch und in der allgemeinen Beschäftigung der Angestellten des ö.D. wird nicht geleistet; die für die Zahlung des Krankengeldes zuständigen Krankenkassen sind weder sachlich noch rechtlich für Beamte zuständig, eine Aussteuerung von Beamten nach einer einjährigen Krankheitszeit kann nicht stattfinden, da das Alimentationsgebot den Staat grundgesetzlich bindet und diese Pflicht der Staat zu 100% übernehmen muss, da er weder Amt noch Befähigung verliert.

Im Übrigen ist im TVL (der Länder) eine Zuschlagszahlung zum Krankengeld vorgesehen, die dann gesamt einem 100% Gehalt eines  Angestellten im ö.D. entspricht; diese gilt für 39 Wochen pro Krankheit und Kalenderjahr. Von daher gibt es keine wirklich Ungleichbehandlung zu Gunsten der Beamten, im Gegenteil. Die Beamten haben einfach eine andere Rechtsstellung.

Von daher kann man diese Überlegungen als Beamter zur Kenntnis nehmen und schlicht vergessen.*

*Disclaimer: Schreibe ich weder als Beamter/in noch als Angestellter/e des ö.D. ;)


Diese Art der Diskussion ist a.m.S. soagr kontraproduktiv; was macht man denn bei Polizeibeamten, Feuerwehrleuten, Soldaten, Justizvollzugsbeamten, Außendienstmitarbeitern mit Vollzugseigenschaften, Zoll?

BPist

Vielen Dank für die Aufklärung und Bereitstellung des Artikels.

Dann wird der Gesetzentwurf zwar überarbeitet, was voraussichtlich die Wochenarbeitszeit angeht. Die anderen Themen kommen da aktuell sowieso nicht rein, wenn das ,,nur" Gerede oder Gedanken eines CDU-Politikers sind.

Nichtsdestotrotz finde ich die Anhebung auf 41 Stunden das falsche Signal. Wird sicher wie beim Bund Ausnahmen auf Antrag geben wie zB Kinder unter 12. Aber letztlich arbeiten viele Beamte bereits mehr aktiv mehr als 40 Stunden, denen werden so Überstunden verwehrt.

Aber das sind nur kleine Argumente. Gemacht wird es sicherlich dennoch.

Auf den Entwurf bin ich nicht mehr gespannt.
Wird auf die Übernahme, eine Sonderzahlung und die 41 Stunden hinaus laufen, denke ich. Wie seht ihr das?

Hinsichtlich der aA sind meinerseits anhängige Klageverfahren offen. Auch da bin ich gespannt, wie sich Thüringen dann letztlich positioniert. Für die Zukunft muss das Besoldungsrecht angepasst werden, ohne Frage.

Rheini

Zitat von: accipiter in 08.05.2026 21:23Nachstehend der von mir geinte Presseartikel (ohne Bezahlschranke)

https://archive.ph/IdAYs

@BPist
Diese Ideen kamen diesmal wohl nicht vom TFM. Sonder aus dem pol Raum CDU, wie man dem Artikel entnehmen kann. Ja wg der Besoldungsfortzhlg im Krankheitsfall kann man das nicht einfach solitär landesrechtlich regeln. Aber man kann eine Bundesratsinitiative anstoßen bzw starten. Das ist wohl das was Herrn Bühl von der CDU vorschwebt.

Kann sich ein Angestellter in Thüringen für längere zeit beurlauben lassen? Wenn nicht, ist doch hier ne Anpassung zu diskutieren  8) .

accipiter

Das ist das was dem Thüringer CDU Abg Bühl offenbar vorschwebt.

https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-begrenzung-der-bez%C3%BCgefortzahlung-bei-krankheit-g-sig-13020457/121003

Ob man dies einfach in TH solitär umsetzen kann, da die Besoldung und Versorgung Ländersache ist, weiss ich ehrlich gesagt nicht. Damals hätte der BR aufgrund der einheitlichen Regelung nach dem BBeSG zustimmen müssen, was nicht erfolgt ist. Jetzt könnte es wohl Sache des jw Besoldungsgesetzgebers sein.

@AltStrg
Zur Attraktivitätssteigerung und Motivation von Bestandsbeamten in einer überalterten Beschäftigungsstruktur trägt das sicher nicht bei. Im Übrigen bestehen bei Langzeiterkrankungen für Beamte derzeit schon gesetzlich normiert  Eingriffsmöglichkeiten. Wenn man trotzdem bei Krankheit 10 Jahre weiter das volle Geld bekommt, wie ein Bsp aus NRW, ist das kein Regelungs- sondern ein Vollzugsproblem der zuständigen Personaler.


Steuer88

Angenommen der arbeitsfreie Tag wird gestrichen. Ab wann würde das gelten? Ab 1.1.27? Im laufenden Jahr wäre ja nicht fair wenn bspw. einige Beamte ihn schon genommen haben und andere noch nicht und denen dieser nicht mehr gewährt wird.

accipiter

@Steuer88

Sehe ich mit dem AZV Tag auch so.
Ich sehe es aber ebenso, dass unser DH seine Beamten und Richter die letzten 20 Jahre VERFASSUNGSWIDRIG alimentiert hat. Sonst bräuchte es nicht wieder eines weiteren Reparaturgesetzes. Ein Wort der Entschuldigung der Demut ob dieses Verfassungsverstosses des DH ggü seiner Beamten und Richterschaft. Nein. Das Gegenteil ist der Fall, wenn jetzt vom Abg Bühl der CDU und sicher auch noch anderen, denn der handelt ja hier nicht freischwebend, derartiges verlautbart und von Privilegien schwadroniert wird.

unnamed

Leider gibt es immernoch nicht neues in der Parlamentsdokumentation zur Dringlichkeitsanfrage bzgl der Übernahme des Ergebnis der Tarifverhandlungen...

Können solche Anfragen verfristet werden, damit erstmal nichts an die Öffentlichkeit kommt und so Zeit zu schinden?

accipiter

@unnamed

So ist es wohl. Gut Ding will Weile haben. Hauptsache man verkündet in der Presse vorab schon mal entsprechende Sparvorschläge.

Noch eine Stilblüte aus Bremen. Lt Bild rückt das SEK dort nachts nur noch freiwillig aus, da nach einer Entscheidung des VG Bremen Bereitschaftszeiten nur unzureichend abgegolten werden - 1:8, was in TH nach der § 11 Abs. 2  Satz 2 Nr. 1 der ThürAzVO ebenso der Fall ist.

Artikel ohne Zahlschranke

https://archive.ph/D4dRG 

Ich frage mich langsam, wo das noch alles enden soll.

Pyrokar

Hier ein neuer Artikel vom tbb zum Thema: https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/zunehmendes-konfliktpotenzial-bei-der-beamtenbesoldung-in-thueringen/
Spoiler: Leider keine neuen Infos, aber immerhin ist der Beamtenbund sich der Problematik bewusst...

Schneewitchen

Zitat von: accipiter in 11.05.2026 12:33@unnamed

So ist es wohl. Gut Ding will Weile haben. Hauptsache man verkündet in der Presse vorab schon mal entsprechende Sparvorschläge.

Noch eine Stilblüte aus Bremen. Lt Bild rückt das SEK dort nachts nur noch freiwillig aus, da nach einer Entscheidung des VG Bremen Bereitschaftszeiten nur unzureichend abgegolten werden - 1:8, was in TH nach der § 11 Abs. 2  Satz 2 Nr. 1 der ThürAzVO ebenso der Fall ist.

Artikel ohne Zahlschranke

https://archive.ph/D4dRG 

Ich frage mich langsam, wo das noch alles enden soll.

Ja, die Frage ist berechtigt. Dabei liegt das Grundproblem ja nicht bei den (selektiv) sparsamen Politikern, sondern bei den gierigen Beamten....😅🤣😎!


unnamed

Das sagt ja schon alles aus, wenn selbst der TBB dieses mal zu 100% planlos ist und es keine Informationen gibt. Traurig, da kommt ja Vorfreude auf den mega Gesetzentwurf auf...