gKV Änderungen der BBG

Begonnen von Fakon, 06.05.2026 16:20

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KlammeKassen

Zitat von: MoinMoin in 08.05.2026 18:51Schwere Anschuldigungen die du in den Raum stellst.
Wie schon häufig von mir dargestellt: Wenn der Staat ein Bindungsloses Grundeinkommen für Kinder finanzieren würde, dann könnte sogar die Besoldung der Beamten sinken, die Hartzer hätten nicht mehr Geld als die die Arbeiten.
Also der Staat hat es in der Hand.

Das ganze Sytem ist einfach nur noch pervers.
Gerade Angestellte mit Kindern sind die großen Verlierer im System.
Wie du schon sagst, Bürgergeldler und Beamte bekommen schön pro Kind ordentliche Zahlungen.
Der Staat beschäftigt auf einer Position sowohl Beamte als auch Angestellten. Bei dem einen ist er "Dienstherr" und sagt "Der muss ordentlich für Kinder bekommen" und bei dem anderen ist er "Arbeitgeber" und sagt "naja Kinder sind Privatvergnügen. Wieso soltest du mehr bekommen als Kindergeld?"


Und ja, ich stimme allen hier zu.
Die Differenzierung mit PKV/GKV muss zwingend weg. Gerade jetzt, wo es für alle nicht billiger wird, aber die Ärzte ankündigen, mehrere Hunderttausende Termine nicht mehr anzubieten, wenn die Reform so kommt.

Bürgergeldempfänger schön den GKV Patienten aufdrücken... wo die PKV Versicherten in der Regel deutlich besser situiert sind.
Wenn der Staat meint, er kann das nicht, dann könnten ja alle PKV Patienten einfach 30 Euro (willkürlicher Wert, müsste natürlich ausgerechnet werden) mehr zahlen, die weitergeleitet werden. Wo ist das Problem?

Bislang hat das BVerfG ja keine Bedenken dabei gesehen, aber das die eigene Besoldung zu gering ist, da schon.
Man kann nur hoffen, dass die Klage zielführend sein wird, ich habe da aber meine Zweifel....

Und ja, Linnemann ist wirklich gut. Schade, dass er keinen MP Posten hat.
Er hat auch kein Problem damit, wenn Politiker mehr abgeben müssen oder weniger Privilegien bekommen. Zeigt gerne die Perversionen der Bürokratie auf etc.
Linnemann ist auch gesetzlich versichert, um in der Thematik mitreden zu können und zu wissen, was der "Normalbürger" erfährt

Spahn hat bei Maischberger lieber gesagt, dass Politiker bei 12 k schon auf eine Erhöhung angewiesen sind (im Rahmen der durchschnittlichen Steigerung). Da war wenig Bereitschaft zu "Verzicht".

Tagelöhner

Mir erzählte kürzlich ein ferner Bekannter, der Arzt in einer JVA ist, wie die dortigen Insassen medizinisch versorgt sind. Wenn das allgemein bekannt wäre, würden viele Ottonormalbürger auf die Barrikaden gehen.

Ich sag' nur "Der Staat möchte sich nicht vorwerfen lassen, dass Insassen nicht menschenwürdig inhaftiert sind und verklagt werden". Ergebnis: Alles was nicht in den internen Behandlungsräumen abzubilden ist und externe Ärzte einbezogen werden müssen (also bildgebende Diagnostik, Zahnarzt, OPs usw.), läuft sogar besser versorgt ab, als im PKV-Bereich. Ein Anruf, bei den Praxen, mit denen zusammengearbeitet wird, und am selben oder spätestens nächsten Tag bereits ein Termin.

In Deutschland läuft so einiges schief. Und die JVAs platzen aus allen Nähten.
Nur mit ausgeprägtem Sinn für Humor weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in 09.05.2026 14:55Das ganze Sytem ist einfach nur noch pervers.
Gerade Angestellte mit Kindern sind die großen Verlierer im System.
Wie du schon sagst, Bürgergeldler und Beamte bekommen schön pro Kind ordentliche Zahlungen.
Der Staat beschäftigt auf einer Position sowohl Beamte als auch Angestellten. Bei dem einen ist er "Dienstherr" und sagt "Der muss ordentlich für Kinder bekommen" und bei dem anderen ist er "Arbeitgeber" und sagt "naja Kinder sind Privatvergnügen. Wieso soltest du mehr bekommen als Kindergeld?"
Dann sollte man eine Partei wählen, die das bedingungslose Grundeinkommen für Kinder einführt.
Denn dann kann das Beamtensold gekürzt werden und die Bürgergeldler haben wirklich weniger als die Arbeitenden Bevölkerung.
Und mit einem Schwupps viele gesellschaftliche Probleme gelöst. Das Geld dafür ist da.

BVerfGBeliever

Zitat von: MoinMoin in 09.05.2026 18:29Das Geld dafür ist da.
Im Jahr 2024 gab es 16,42 Millionen Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren, siehe hier. Hätte der Staat jedem davon (neben der bisherigen Förderung) beispielsweise monatlich 400 € ausgezahlt, hätte ihn dies entsprechend rund 78,8 Mrd. Euro (!) zusätzlich gekostet. Wohlgemerkt nur für ein einziges Jahr.

Wo bitte soll dieses Geld herkommen (und 400 € wären ja möglicherweise noch nicht mal ausreichend)..?

NelsonMuntz

Zitat von: BVerfGBeliever in 09.05.2026 19:24Im Jahr 2024 gab es 16,42 Millionen Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren, siehe hier. Hätte der Staat jedem davon (neben der bisherigen Förderung) beispielsweise monatlich 400 € ausgezahlt, hätte ihn dies entsprechend rund 78,8 Mrd. Euro (!) zusätzlich gekostet. Wohlgemerkt nur für ein einziges Jahr.

Wo bitte soll dieses Geld herkommen (und 400 € wären ja möglicherweise noch nicht mal ausreichend)..?

Hast Du eine Berechnungsgrundlage dafür? - Ich meine, die aktuell gezahlten 259 Euro kommen insgesamt auf grob 50 Milliarden, Deine 78 Milliarden sind der Gesamtwert, der Zusatz sind dann nur grob 28 Mrd.!

Es sein denn, Du verstehst das "Bürgerkind" grundsätzlich als Privatsache, das Beamtenkind hingegen nicht. Dann ist Kindergeld natürlich grundsätzlich verwerflich und immer eine Art Geschenk.

AddOn: die nun angedachte aA liegt bei grob +3,5 Mrd. p.a.. Ich weiß, es sollten 10 Mrd. sein (und das nur für den Bund). Daher kann ich Dich natürlich verstehen: KEINE GESCHENKE AN BÜRGERKINDER, WENN DAS GELD WOANDERS DRINGEND BENÖTIGT WIRD! Auch 28 Mrd. Plus an Kindergeld sind daher anzulehnen.

... Kleiner Spaß, nicht ganz ernst gemeint - obwohl: Irgendwie doch schon ein bisschen. Keine Kinder = Keine Steuereinnahmen = Keine Gelder für auskömmliche und amtsangemessene Pensionen. Da kann selbst des BVerfg nicht mehr helfen, wenn es keine Menschen unter 67 mehr im Land gibt ;)



BVerfGBeliever

Letztes Jahr lag die Förderung (Kindergeld bzw. Steuerersparnis) für jedes Kind zwischen 255 € und 336 €, siehe hier.

Da ich keine Ahnung habe, welchen genauen Betrag sich MoinMoin für sein "bedingungsloses Grundeinkommen" vorstellt, habe ich einfach nur mal in den Raum gestellt, welche Extra-Kosten ein zusätzlicher Betrag von 400 € für alle Kinder und Jugendlichen unter 21 Jahren jährlich verursachen würde. Die Zahl 400 entbehrt dabei jeglicher konkreten Grundlage.

Allerdings sollte aus meiner Sicht deutlich geworden sein, dass die erforderliche Summe signifikant die "Portokasse" übersteigt, aus der ein Kinder-Grundeinkommen (egal ob 600, 700 oder 800 €) laut den Worten von MoinMoin finanziert werden könnte..

MoinMoin

Zitat von: BVerfGBeliever in 09.05.2026 19:24Im Jahr 2024 gab es 16,42 Millionen Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren, siehe hier. Hätte der Staat jedem davon (neben der bisherigen Förderung) beispielsweise monatlich 400 € ausgezahlt, hätte ihn dies entsprechend rund 78,8 Mrd. Euro (!) zusätzlich gekostet. Wohlgemerkt nur für ein einziges Jahr.

Wo bitte soll dieses Geld herkommen (und 400 € wären ja möglicherweise noch nicht mal ausreichend)..?
Zunächst einmal aus den Milliarden die eh ausgezahlt werden, Bürgergeld, Beamte.
Dann aus den Milliarden, die nicht eingetrieben werden.
Und zu guter letzt aus den Milliarden, die fälschlicherweise ausgezahlt werden, Ust-Betrug,.........


NelsonMuntz

Zitat von: BVerfGBeliever in 09.05.2026 21:46Allerdings sollte aus meiner Sicht deutlich geworden sein, dass die erforderliche Summe signifikant die "Portokasse" übersteigt, aus der ein Kinder-Grundeinkommen (egal ob 600, 700 oder 800 €) laut den Worten von MoinMoin finanziert werden könnte..

Natürlich ist das keine "Portokasse" mehr, es ist aber Teil jener im Land so vielbesungenen Reform-Notwendigkeiten. Bei entsprechender Ausgestaltung ließe sich auch darüber nachdenken, die Beitragsfreiheit von Kindern in der GKV zu streichen. Dabei ist das Kindergeld ja bereits heute nur in Teilen eine zusätzliche Leistung - in meinem Fall reicht es nicht einmal aus, die Anrechnung der Steuerfreibträge vorzuerstatten. Ich weiß auch nicht, wie man dies mit "Förderung" gleichsetzen kann, denn hier geht es um die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes. Eine "Förderung" sähe ich eher in einem Sold, der derart bemessen ist, dass Frau und Kinder versorgt werden könnten, diese aber gar nicht existieren.

Ich bin da schon sehr bei MoinMoin und der Idee eines Grundeinkommens für Kinder. Das würde viele "Gerechtigkeitsfragen" (sowohl bei Euch Beamten, als auch in der übrigen Welt der Arbeitnehmer) klären.

BVerfGBeliever

Zitat von: MoinMoin in 09.05.2026 18:29Denn dann kann das Beamtensold gekürzt werden
Falsch. Auch bei hypothetischer Einführung einer Kinder-Grundsicherung müsste die Besoldung der Beamten erhöht statt gekürzt werden. Konkretes Beispiel:

- Das bundesweite MÄE lag letztes Jahr bei 28.891 €, siehe hier.
- Daraus ergibt sich eine Präkaritätsschwelle (80% * 2,3 * 28.891) von 53.159 €, also rund 4.430 € pro Monat.
- Dieser Betrag ist die absolute Untergrenze für die Netto-Alimentation einer vierköpfigen Beamtenfamilie.
- Angenommen, es gäbe eine Netto-Kindergrundsicherung von 750 €, dann müsste die Netto-Besoldung entsprechend mindestens 3.590 € betragen (4.430 - 2*750 + 660 PKV-Kosten).
- Um auf diesen Wert zu kommen, müsste die Brutto-Grundbesoldung also mindestens 3.829 € betragen, siehe hier (Annahme: Von den 660 € PKV-Kosten sind 530 € steuerlich anrechenbar).

Statt dieser 3.829 € waren es jedoch bis April 2026 nur 2.788 €. Ab Mai 2026 sollen es laut BMI-Gesetzentwurf 3.107 € sein.

[Bekanntlich erreicht der Gesetzentwurf diesen niedrigen Wert nur, indem er aktuell ein Partnereinkommen von 22.648 € anrechnet. Das dürfte jedoch mutmaßlich hochgradig verfassungswidrig sein.]

MoinMoin

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 11:28Falsch. Auch bei hypothetischer Einführung einer Kinder-Grundsicherung müsste die Besoldung der Beamten erhöht statt gekürzt werden. Konkretes Beispiel:

- Das bundesweite MÄE lag letztes Jahr bei 28.891 €, siehe hier.
- Daraus ergibt sich eine Präkaritätsschwelle (80% * 2,3 * 28.891) von 53.159 €, also rund 4.430 € pro Monat.
- Dieser Betrag ist die absolute Untergrenze für die Netto-Alimentation einer vierköpfigen Beamtenfamilie.
- Angenommen, es gäbe eine Netto-Kindergrundsicherung von 750 €, dann müsste die Netto-Besoldung entsprechend mindestens 3.590 € betragen (4.430 - 2*750 + 660 PKV-Kosten).
- Um auf diesen Wert zu kommen, müsste die Brutto-Grundbesoldung also mindestens 3.829 € betragen, siehe hier (Annahme: Von den 660 € PKV-Kosten sind 530 € steuerlich anrechenbar).

Statt dieser 3.829 € waren es jedoch bis April 2026 nur 2.788 €. Ab Mai 2026 sollen es laut BMI-Gesetzentwurf 3.107 € sein.

[Bekanntlich erreicht der Gesetzentwurf diesen niedrigen Wert nur, indem er aktuell ein Partnereinkommen von 22.648 € anrechnet. Das dürfte jedoch mutmaßlich hochgradig verfassungswidrig sein.]
Natürlich kann die Besoldung am hinteren Ende und bzgl. FamAnteile "gekürzt" werden! Und ich rede nicht von dem StatusQuo, sondern von den zukünftigen Besoldungen.
Denn die besagten 750€ müsste sonst als Sold bezahlt werden!
Deine Rechnung für die unterste Besoldung ist da irrelevant, denn hinten ist die Ente fett.
Dein schön gerechneter Rest-Betrag von 3.829 € beinhaltet das volle Programm: Kinder, Partner und Grundbesoldung!
Denn für die unterste Grundbesoldung ist bezogen auf den untersten Beamten  28.891 *80% maßgeblich = 1926+pkv
Was von dem Restbetrag als Grundbesoldung und/oder als Zuschlag in die Gesamtbesoldung einfließen kann ist bekanntlich noch ungeklärt.




Besoldungswiderspruch

Wird hier ernsthaft über eine Kindergrundsicherung debattiert? ;D Ihr erinnert euch daran wir schnell damals der Vorschlag von Ministerin Paus abgeräumt wurde? Sofern die Regierung tatsächlich die volle Legislaturperiode durchhalten sollte... glaubt denn wirklich jemand mit den nach herrschenden politischen verhältnissen wird eine Kindegrundsicherung eingeführt? Da glaube ich tatsächlich daran, dass es vorher eine aA geben wird, mithin ist beides unrealistisch ;D

BVerfGBeliever

@MoinMoin: Puh, (mal wieder) so viele Fehler in so wenig Zeilen..

1.) Die Mindestbesoldung wurde seitens des BVerfG ausschließlich für die vierköpfige Beamtenfamilie definiert. Es gibt entsprechend keinerlei expliziten Untergrenzen für 1K-, 2K- oder 3K-Beamte, sondern deren Werte ergeben sich zwingend aus der 4K-Prekaritätsschwelle. Das hatte dir beispielsweise Durgi mehrfach erläutert, siehe unten.
2.) Nach (hypothetischer!) Einführung eines Kinder-Grundeinkommens gäbe es logischerweise keine Extra-Zuschläge mehr für Beamtenkinder (bzw. höchstens noch minimale Beträge), da es ansonsten zu einer Überversorgung käme.
3.) Usw. usf.

"Was viele in der Debatte konsequent übersehen: Das BVerfG prüft ausschließlich den kleinsten 4K-Beamten, weil dessen Existenzminimum den absoluten Untergrenzwert definiert. Der Single ist keine Sonderkategorie und bekommt auch keine eigene Pruefmatrix. Sein Niveau ergibt sich zwingend aus der verfassungsrechtlichen Logik, nicht aus irgendwelchen konstruierten Nebenrechnungen. Wer weiterhin mit ,,Single-Vergleichen" argumentiert, operiert an der Systematik vorbei. Die Normuntergrenze wird nicht zweimal bestimmt.", siehe hier.

"Zum Regimewechsel in Richtung Single... Theoretisch denkbar, praktisch teurer --- und zwar deutlich. Ein Single als Referenzfall muesste dieselben Anforderungen an Teilhabe, Abstand und Funktionsgerechtigkeit erfuellen wie der 4K-Fall. Das fuehrt nicht zu Einsparungen, sondern zu einer hoeheren Mindestalimentation. Die 120 Prozent des MAE, die hier genannt wurden #bverfgbeliever, sind keine Uebertreibung, sondern die logische Konsequenz der verfassungsrechtlichen Architektur.", siehe hier.

NelsonMuntz

Zitat von: Besoldungswiderspruch in Gestern um 12:26Wird hier ernsthaft über eine Kindergrundsicherung debattiert? ;D Ihr erinnert euch daran wir schnell damals der Vorschlag von Ministerin Paus abgeräumt wurde? Sofern die Regierung tatsächlich die volle Legislaturperiode durchhalten sollte... glaubt denn wirklich jemand mit den nach herrschenden politischen verhältnissen wird eine Kindegrundsicherung eingeführt? Da glaube ich tatsächlich daran, dass es vorher eine aA geben wird, mithin ist beides unrealistisch ;D

Nein, hier wird über ein GrundEINKOMMEN für Kinder diskutiert  8)

Natürlich ist das völlig hypothetisch - als Gedankenexperiment aber sehr interessant.

NelsonMuntz

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 12:31@MoinMoin: Puh, (mal wieder) so viele Fehler in so wenig Zeilen....

MoinMoin macht hier keine Fehler, es ist vielmehr die Unsicherheit bezüglich des Anteils, den der Beamte über den Grundsold zu Versorgung seiner 4k-Familie erhalten muss. Hier gibt es -wie bekannt- keine klar definierten, mathematischen Herleitungen. Im aktuellen Entwurf wird für den Ehepartner ja auch ein fiktives Einkommen angenommen, was ich sehr, Du hingegen überhaupt nicht begrüßt. Dessen ungeachtet ist ein nicht arbeitsfähiger Partner selbstverständlich zu alimentieren - Die Frage ist nur eine der Höhe der Zulagen.

BVerfGBeliever

Zitat von: NelsonMuntz in Gestern um 12:38es ist vielmehr die Unsicherheit bezüglich des Anteils, den der Beamte über den Grundsold zu Versorgung seiner 4k-Familie erhalten muss
- Momentan bestreiten Bundesbeamte den Unterhalt ihrer ersten beiden Kinder "ganz überwiegend" (BVerfG-Sprech) aus ihrer Grundbesoldung.
- In manchen Bundesländern (NRW, etc.) wurden hingegen sehr hohe Zuschläge für die ersten beiden Beamtenkinder eingeführt. Diese hohen Zuschläge stehen jedoch höchstwahrscheinlich in deutlichem Widerspruch zur BVerfG-Rechtsprechung, auch wenn du insofern Recht hast, dass die genaue Höchstgrenze bislang noch nicht konkretisiert wurde.

Wenn jetzt jedoch (als vermutlich eher unwahrscheinliches Gedankenexperiment) ein staatliches Grundeinkommen für alle Kinder eingeführt werden sollte, dann dürfte doch wohl offensichtlich sein, dass es dann keine (signifikanten) zusätzlichen Extra-Zuschläge für Beamtenkinder mehr gäbe. Oder wie würdest du diese begründen wollen..?