Rufbereitschaft und Ruhezeit öffl. Dienst (Krankenhaus)

Begonnen von Swen_BER, 13.05.2026 08:50

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Swen_BER

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Es geht um Rufbereitschaft im Krankenhaus.

MA X erhält eine Bruttopauschale € auf seinen Monatslohn für Rufbereitschaften. MA X ist dabei nur bedingt ortsgebunden, er muss nicht am Dienstort sein, kann sich frei bewegen im Rahmen dass er innerhalb einer Stunde vor Ort sein kann. Die Rufbereitschaft ist ca. 1x im Monat, 24/7. Tagsüber arbeitet der MA regulär von 07.00 bis 17.00 Uhr, WE frei.

Nun die Frage:
Es erfolgt ein Anruf in der Nacht, sagen wir 02.00 Uhr morgens am Dienstag. Es handelt sich um einen Arbeitstag. Der Einsatz endet um 02.05 Uhr, gemeldetes Problem wurde via Fernwartung gelöst.

Laut Gesetz stehen dem MA nun ab 02.05 Uhr insgesamt 11 Ruhestunden zu. Der MA kommt also erst um 13.05 Uhr am gleichen Tag in die Arbeit und beginnt seinen normalen Dienst.

Was ist mit den fehlenden Stunden von 07.00 Uhr bis 13.05 Uhr?

Meiner Meinung muss der AG ihm diese gutschreiben.


Vielen Dank.
VG
Sven

MoinMoin


Swen_BER

Danke für die Antwort.

Der AN würde dann also Minusstunden machen und müsste die unverschuldete Ausfallzeit irgendwann nacharbeiten?
Kann ich mir nicht vorstellen, man stelle sich mehrere Einsätze vor die ggf. noch weiter in die Nacht reichen. Der MA hätte dann wenn es blöd läuft mehrere unverschuldete Minustage.

VG

BAT

Das kann doch nicht einschlägig sein mit den Ruhepausen, ansonsten kann das doch keiner machen.

Wir machen das zwar in der Verwaltung, aber auch 24/7. Mit derzeit ca. 10 Einsätzen die ganze Woche, auch öfters in der Nacht. Da ist man dann im Zweifelsfall von 1 bis 2 und 4 bis 5 Uhr im Einsatz und dann ab 7 Uhr im Büro zur normalen Arbeit.

Bei Anwendung der Ruhepausen könnten wir eine von den beiden Sachen gar nicht machen.

Vollstrecker

Ohne Paragraphen, ob richtig, falsch oder sonstwas....sondern einfach mal aus der Praxis, wie es die div. Abteilungen wie Betriebshof, Jugendamt etc. mit Rufbereitschaften hier machen:

Wenn nachts ein Einsatz ist, gehen die entweder morgens anstatt um 7 erst um 9 Uhr "normal" zur Arbeit und machen dann "länger" oder die ziehen quasi durch und gehen dann eher mittags / nachmittags.

Wobei ich da auch nicht hinterkomme, wie das alles bei Bereitschaften bei / während / mit normaler Arbeitszeit läuft, denn für mich ist das alles nicht zulässig.

Bei unserem Jugendamt haben die immer 4 Tage Bereitschaft am Stück. An diesen vier Tage, sofern es nicht SA oder SO / Feiertag ist, haben die auch ihren normalen Dienst im Rahmen der Gleitzeit.
Sobald die da quasi Feierabend machen, beginnt die Bereitschaft. Egal, was dann abends/nachts passiert....am nächsten Tag müssen die wieder arbeiten, bzw. gehen die auch arbeiten.

Mmmhhh....erstmal haben wir eine Höchstarbeitszeit von 10 Stunden, dann müssen Ruhepausen eingehalten werden.
Und genau, wie hier erwähnt, ist es auch bei uns: Wenn die eine scheiß Nacht hatten und dann eben morgens nicht ins Büro gehen, dann ist das völlig okay. Da sagt auch keiner was. Aber die machen Minusstunden.  ???

Da geht auch keiner auf die Barrikaden, die finden das okay. Ebenso beim Betriebshof.

Diese ganzen vermeintlichen Dienstmodelle um die Bereitschaft zusätzlich zur normalen Arbeit finde ich alle irgendwie nicht passend.


Ich würde es ja anders machen. Ich habe meine normalen Arbeitstage und nach Feierabend habe ich Bereitschaft. Alles gut. Jede Minute, die ich in der Bereitschaft arbeite, würde ich am nächsten Tag später anfangen.

Bsp: Montag, 7:30 Beginn, 15:50 Uhr Feierabend. Jetzt Übernahme der Bereitschaft. 17:10-17:20 Telefonische Beratung. 20:30 - 22:00 Einsatz vor Ort. 1:30 - 2:30 Telefonische  Beratung. Somit würde ich dann Dienstag erst um 10:10 Uhr anfangen (da wären 7:40 Std. Pause zwischen....nach dem letzten Einsatz) oder um 12:10 Uhr nach Hause gehen, wenn ich meinen Dienst um 7:30 Uhr wieder aufgenommen habe.

Ich frage mich, wie es sich mit der Vermischung von Arbeitszeit und Bereitschaftszeit verhält. Ich habe da auch echt ein Brett vorm Kopf bei Recherchen dazu.

Weil ENTWEDER Arbeitszeit ODER Bereitschaftszeit ist ja nicht. Es ist ja bei uns immer Arbeitszeit UND Bereitschaftszeit.





BAT

Och es gibt noch mehr Vermischung. Bei uns gehört die "Bereitschaft" noch zu unseren eigentlichen Aufgabenbereich (Ordnungsrecht), es gibt aber andere Landkreise, da machen die Leute auch aus dem Wohngeld, der Autozulassung oder dem Personalamt die ordnungsrechtliche Rufbereitschaft.

Aber sehe ich es richtig? Bei korrekter Anwendung der Ruhezeiten könnte man eigentlich  nur Rentner oder Arbeitslose hierfür einsetzen...

Vollstrecker

Zitat von: BAT in 13.05.2026 12:06Aber sehe ich es richtig? Bei korrekter Anwendung der Ruhezeiten könnte man eigentlich  nur Rentner oder Arbeitslose hierfür einsetzen...


Oder halt nur Bereitschaftsdienst machen. Dann machst du aber sicher Minus, weil die Stunden ja anders berechnet werden. Und ja, Ruhezeiten kannst du eigentlich nur einhalten, wenn du nach Ende deines Bereitschaftsdienstes regelfrei hat.  ???  Eigentlich kann nach einer Bereitschaft gar kein normaler Dienst folgen.

MaLa

Zitat von: Swen_BER in 13.05.2026 08:50Was ist mit den fehlenden Stunden von 07.00 Uhr bis 13.05 Uhr?

Meiner Meinung muss der AG ihm diese gutschreiben.


Meiner Meinung nach sind nur Stunden gut zu schreiben, sofern eine Kernarbeitszeit vorhanden ist.

Weiterhin kann der AG den MA abmahnen, sofern er die 11h Ruhezeit nicht einhält. Denn: Wird sie nicht eingehalten, verstößt der Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz, was Bußgelder bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen kann.

Weiterhin ist zu beachten: Gemäß § 5 Abs. 3 ArbZG kann die Ruhezeit in bestimmten Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflege, Betreuung) auf 5,5 Stunden gekürzt werden, wenn die Inanspruchnahme nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit beträgt.

MoinMoin

Zitat von: Swen_BER in 13.05.2026 09:57Danke für die Antwort.

Der AN würde dann also Minusstunden machen und müsste die unverschuldete Ausfallzeit irgendwann nacharbeiten?
Kann ich mir nicht vorstellen, man stelle sich mehrere Einsätze vor die ggf. noch weiter in die Nacht reichen. Der MA hätte dann wenn es blöd läuft mehrere unverschuldete Minustage.

VG
Klar hat er dann Minustage, er macht ja auch permanent Pause und arbeitet nicht, außer sie sehen die Zeit zwischen den 5 Minuten nächtlichem arbeiten und morgens weiter arbeiten nur als Pause an.

Und im Übrigen warum darf er nachts um 2 anfangen zu arbeiten, obwohl er doch zwischen 17:00 Arbeitsende und neuem Arbeitsbeginn 11 h Ruhezeit haben muss? Das wäre dann doch auch ein Verstoß.....

MoinMoin

Und zu guter Letzt:
Wenn man es als AG wirklich 100%ig machen will, dann muss man als AG natürlich dafür sorgen, dass ein AN so einen Schichtplan hat, dass er erst 11 h nach Rufbereitschaftsende wieder zur Arbeit kommen muss / also auf den Dienstplan steht. Bzw, dass sein letzter dienstplanmäßiges Arbeitsende 11h vor Beginn der Rufbereitschaft liegt.

Das führt bei den An mit Sicherheit zu unglücklichen Dienstplänen, das will keiner!
oder aber der AG macht es sich leichter und verschiebt die Verantwortung auf die An. Die Menschen die Rufbereitschaft machen haben dann keine Kernarbeitszeit, sondern nur eine tägliches, beliebig nutzbares Arbeitszeitfenster (von 6-20 z.B.) und sind angehalten die Gesetze selbstständig einzuhalten. Und wenn der AG merkt, da verstößt einer gegen die Gesetze, dann wird der halt ermahnt.

und der AG muss bei der Verteilung der Rufbereitschaft nur darauf achten, dass der An sein 40h Regelzeit gesetzeskonform erbringen kann machen kann.

BAT

Zitat von: Vollstrecker in 13.05.2026 12:12Oder halt nur Bereitschaftsdienst machen. Dann machst du aber sicher Minus, weil die Stunden ja anders berechnet werden. Und ja, Ruhezeiten kannst du eigentlich nur einhalten, wenn du nach Ende deines Bereitschaftsdienstes regelfrei hat.  ???  Eigentlich kann nach einer Bereitschaft gar kein normaler Dienst folgen.

Eigentlich. Aber ich glaube im Gesundheitsbereich gibt es Sonderregelungen. Wie üblich.

BAT

Zitat von: MoinMoin in 13.05.2026 12:56Und zu guter Letzt:
Wenn man es als AG

Da fängt es ja schon an: Arbeitgeber. Bei uns wird die RB von Beamten und Beschäftigten gemacht. So wie die Bezahlung auch sehr unterschiedlich ist (die Beamten erhalten wesentlich weniger), wird es sicherlich auch hinsichtlich Arbeits-Dienstzeit so sein.

Ich glaube, es gab hier schon Überlegungen, die RB nur von Beamten ausführen zu lassen, allerdings aus haushalterischen Gesichtspunkten.

MoinMoin

Darf ein AG eigentlich eine Rufbereitschaft zweiteilen.
Als ein AN hat Rufbereitschaft bis 2:00 und dann Dienst am nächsten Tag ab 13:00 (11h Ruhezeit gesichert)
der andere hat Dienst bis 15:00 bekommt dann Rufbereitschaft ab 2:00 bis X:00 und dann regulären Dienstbeginn X:00 (11h Ruhezeit wurden vorher gesichert).

MoinMoin

Zitat von: BAT in 13.05.2026 13:02Da fängt es ja schon an: Arbeitgeber. Bei uns wird die RB von Beamten und Beschäftigten gemacht. So wie die Bezahlung auch sehr unterschiedlich ist (die Beamten erhalten wesentlich weniger), wird es sicherlich auch hinsichtlich Arbeits-Dienstzeit so sein.

Ich glaube, es gab hier schon Überlegungen, die RB nur von Beamten ausführen zu lassen, allerdings aus haushalterischen Gesichtspunkten.
Das ist doch das schöne am besonderen Dienst und Treueverhältnis: Es gelten nicht die Arbeitsschutzgesetze für den Beamten.

BAT

Zitat von: MoinMoin in 13.05.2026 13:06Darf ein AG eigentlich eine Rufbereitschaft zweiteilen.
Als ein AN hat Rufbereitschaft bis 2:00 und dann Dienst am nächsten Tag ab 13:00 (11h Ruhezeit gesichert)
der andere hat Dienst bis 15:00 bekommt dann Rufbereitschaft ab 2:00 bis X:00 und dann regulären Dienstbeginn X:00 (11h Ruhezeit wurden vorher gesichert).

Könnte er machen, aber was soll es bringen? Wenn a) um 1:45 Uhr einen Einsatz bekommt und bis 3:00 Uhr damit beschäftigt ist, ist - zumindest für Beschäftigte - alles wieder hinfällig.

Das hatten wir seinerzeit im Zivildienst auch öfters, auch bei der 24 Stunden Schicht von 6 bis 6; Einsatz um 5:30 Uhr bis 8:00 uhr. Dann war es schon eine 26 Stunden Schicht auf dem RTW (bei 700 DM Sold).