VBL Extra - null Inflationsausgleich, kein Verbraucherinfo nennt das Problem

Begonnen von Georg-Berlin, Gestern um 12:59

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Georg-Berlin

Hallo,

ich habe in 2010 bei einem öff. Arbeitgeber VBL Extra Entgeltumwandlung zum damals maximalen Beitrag abgeschlossen. Seit 2021 erhalte ich die Betriebsrenten aus VBL KLassik und VBL Extra. Während VBL Klassik um bescheidene 1 %/Jahr steigt, ist die Betriebsrente aus der VBL Extra seit 2021 unverändert. Null Anpassung an die Inflation!

VBL Extra wurde lediglich um "Anteile an den Bewertungsreserven" von 341,62 (2021) auf 342,16 (2026) brutto erhöht, 0,54 Euro mehr, plus 0,15 % in 5 Jahren.

Die damalige Verbraucherinfo zu VBL Extra  (20 Seiten), die zugehörige AVB (AVBextra 02, 12 eng bedruckte Seiten) und die damalige Broschüre "VBLextra. Mehr Zukunft. Gute Aussichten mit einer soliden Altersvorsorge" (28 Seiten) hab ich alle noch vorliegen. Sie weisen an keiner Stelle auf dieses Problem hin, auch nicht mein damaliger Vertrag mit der VBL. Es ist immer nur von "attraktiven Renditen" die Rede.

Kein Hinweis auf Risiken, keine Hinweis auf den fehlenden Inflationsausgleich.

Ich fühle mich getäuscht. Hat schon jemand versucht dagegen vorzugehen?

Besten Dank!  Georg


MoinMoin

Du willst dagegen vorgehen, dass in deren buntem Blättchen nicht drin steht, dass die Rente nicht dynamisiert ist?
Interessanter Gedanke. Ich höre mich mal um.

Petar T.

Ist die Frage ernst gemeint?

Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzversicherung für die du dich aktiv entschieden hast. Bei Prüfung der Unterlagen vor Vertragsschluss hätte dir auffallen müssen, dass es die von dir gewünschte Dynamisierung nicht gibt.


NWB

Woher soll denn die Inflationsanpassung kommen?
Wenn in den Unterlagen nicht von Dynamisierung die Rede ist, ist es blauäugig, diese anzunehmen.

flip

Das ist generell der Haken bei privater Altersvorsorge.
Da kann die Politik fördern, welche Anlageform Sie will.

Umlauf

Dafür hattest du in der Einzahlungsphase den Altersfaktor und den Erhöhungsfaktor. Ob das nun gut oder schlecht ist, sei dahingestellt.

Ich weiß genau, ich werde mit meiner  VBL extra 505,32€ bekommen. Konnte ich mir damals mit dem Heftchen ausrechnen.

Zusätzlich zahlt mein AG seine gesparten Sozialversicherungsbeiträge in einen weiteren VBL-Vertrag, der mit noch einmal 19,92€ im Monat bringen wird. Also zusammen 525,24€ im Monat.

Wenn es dynamisch angelegt worden wäre, hätte man das erwähnt.
Das ist wie beim Autokauf. Alles was auf der Liste drauf ist, ist auch im Auto drinnen. Alles was nicht drauf ist, wird das Auto nicht haben.

 


Buggula

Ich hab mich vor ein paar Jahren über die freiwillige Zusatzrente des KVBW informiert (vbl sicher ähnlich). Mir war wichtig zu wissen wie mein Geld angelegt wird, also in welche Produkte mein Geld investiert wird.

Die Antwort war sinngemäß: überwiegend in sichere Anleihen.

Deshalb hab ich mich dagegen entschieden. Niedrigzinsphase lässt grüßen.

,,Sicher" und ,,attraktiv" ist leider Marketing Geschwafel und nichts wert.  Tut mir leid, dass du damit nun unzufrieden bist.

BAT

Es gab die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung, die die Rentenansprüche erstmal schmälert, um dann mehr Altersgeld zu beziehen?

Georg-Berlin

Es gab die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung, die die Rentenansprüche erstmal schmälert, um dann mehr Altersgeld zu beziehen?

Genau, ich hatte den VBL Extra Vertrag per Entgeltumwandlung. Auf den Gehaltsanteil der an die VBL ging wurden keine Sozialabgaben gezahlt, was zu einer entsprechenden Minderung meiner gesetzlichen Rentenansprüche geführt hat.

Wie hoch diese Minderung ist weiß ich nicht, der VBL Extra Vertrag war eine Rechnung mit vielen Unbekannten.

Was mir nicht bewusst war und worauf mich niemand hingewiesen hat ist der vollständig fehlende Inflationsausgleich bei VBL Extra. Bei Versicherungsprodukten und Geldanlagen ist mE aber Pflicht, in einer Verbraucherinfo die Vor- und Nachteile zu benennen.

Die Verbraucherinfo der VBL kennt aber nur Vorteile, siehe anbei...


Kawa

Zitat aus Ihrem Anhang:
ZitatIn die Berechnung der
Versorgungspunkte ist eine garantierte Verzinsung
Ihrer Beiträge in Höhe von 2,75 Prozent schon einbezogen.

Faunus

Zitat von: Georg-Berlin in Heute um 10:03Es gab die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung, die die Rentenansprüche erstmal schmälert, um dann mehr Altersgeld zu beziehen?

Genau, ich hatte den VBL Extra Vertrag per Entgeltumwandlung. Auf den Gehaltsanteil der an die VBL ging wurden keine Sozialabgaben gezahlt, was zu einer entsprechenden Minderung meiner gesetzlichen Rentenansprüche geführt hat.


Ähm, in der KV und der PB wirst Du davon nichts bemerken/bemerkt haben und bei der Rente sind es ca. 2,60 pro RP mtl. (bei 51.944 in 2026 = 1 RP) die dir an der Gesetztlichen fehlen.

Bei mir braucht es sehr lang, bis der fehlende gesetzl. Beitrag mit seinen Erhöhungen den nicht steigenden Beitrag der VBL-extra erreichen würde - ich müsste weit über 100 Jahre alt werden ;)

Zitat von: Georg-Berlin in Heute um 10:03Was mir nicht bewusst war und worauf mich niemand hingewiesen hat ist der vollständig fehlende Inflationsausgleich bei VBL Extra. Bei Versicherungsprodukten und Geldanlagen ist mE aber Pflicht, in einer Verbraucherinfo die Vor- und Nachteile zu benennen.

Die Verbraucherinfo der VBL kennt aber nur Vorteile, siehe anbei...

Das sehe ich wie @Umlauf.


BAT

Zitat von: Faunus in Heute um 10:30Ähm, in der KV und der PB wirst Du davon nichts bemerken/bemerkt

Ähm, zunächst hat TE da auch nichts zu geschrieben und selbstredend kann man das bemerken, wenn man durch die Entgeltumwandlung unter die BBG rutscht. Womit sich auch wieder eine ganz andere Berechnung der Rendite ergeben kann.

In der Broschüre fehlt eher was zur Besteuerung von Renten im Rahmen der ganz normalen Einkommenssteuer.


chetti

Rechtsgrundlage für die Dynamisierung der betriebl. Altersversorgung im ÖD bildet der § 18 Abs. 4 BetrAVG:

"Die Leistungen nach den Absätzen 2, 2a und 3 werden in der Pflichtversicherung jährlich zum 1. Juli um 1 Prozent erhöht. In der freiwilligen Versicherung bestimmt sich die Anpassung der Leistungen nach der jeweils maßgebenden Versorgungsregelung."