Im Widerspruchsdschungel

Begonnen von eyelyn012, Heute um 10:29

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eyelyn012

Hallo zusammen,

kann mich bitte jemand aufklären? Ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

Ich habe derzeit ein Beförderungsamt an einer Realschule und erhalte somit A13. Ab Sommer bin ich jedoch allen Kolleginnen und Kollegen gleichgestellt. Nun erwähnte meine Schulleitung, dass wir uns Sammelklagen und Widersprüchen anschließen sollen. Hat jemand damit Erfahrung oder kann mir Tipps geben?

Außerdem habe ich bereits Widerspruch bezüglich der amtsangemessenen Alimentation eingelegt. Dies führe ich weiterhin fort, da es sich um ein anderes Themenfeld handelt – ist das korrekt?

Vielen Dank im Voraus
Evelyn

Rheini

Was hat deine Schulleitung gesagt, als Du sicherlich wegen dem anschluessen an eine Sammelklage bzw..WS nachgefragt hast?

eyelyn012

Sie weiß auch nicht mehr und ist auf der Suche nach Informationen. Der Personalrat in unserer Bezirksregierung konnte auch noch nicht viel sagen.

Rheini

Ik.

Also deinen Schulleitung rät zu etwas und hat keine Ahnung?

Spooky ....

Dominic231

Puh, da würde ich mich vielleicht noch von einem Rechtsanwalt beraten lassen. So wie ich das verstanden habe, sind diese Beförderungsstellen nicht gesetzlich verankert oder beschrieben. Es sind keine konkreten Aufgaben der Position zugeschrieben. Die Schulleitung bestimmt die Zuordnung der Aufgaben und kann diese auch immer ändern. Und das fatale ist, dass es bei den ,,normalen Lehrpersonen" eigentlich gleich ist. Denn die LR schreibt den Lehrkräften immer, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, dass jeder verpflichtet ist in der Schulentwicklung mitzuwirken. D.h. die können sich auch nicht aussuchen, obwohl es in manchen Schulen so ist, was sie gerne im Schulentwicklungsbereich machen würden. Daher besteht für die LR auch, ihrer Meinung nach, keine Pflicht zu einem Abstand. Und wenn die Lehrpersonen sagen, sie würden keine Entlastungsstunden bekommen oder weniger. Da kommt die LR immer mit, dass ja auf Vorschlag der Schulleitung die Lehrpersonenkonferenz über die Verteilung entscheidet. Die Besoldung der Gesamtschulkoordinatoren müssen sie ab August erhöhen, da dafür im Gesetz konkrete Aufgaben festgelegt wurde. Deswegen haben die das auch noch mal eben gemacht. So habe ich das verstanden, aber ich bin halt auch kein Jurist.