Wegfall der 20% Mindestbelassung gem.§ 53 BeamtVG

Begonnen von Zolllady, Gestern um 11:17

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Zolllady

Guten Morgen in die Runde,ich habe auch eine spezielle Frage, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, bevor ich bei der Besoldungsstelle gegen den Bescheid Einspruch einlege.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin seit Juni 2023 verwitwet und bekomme die 20 % Mindestbelassung, mein Mann und ich waren/ sind Beamte im m.D. bei der Zollverwaltung.
Jetzt, nach fast drei Jahren stellt man fest, dass ich alles zurückzahlen muss, weil wir dieselbe Besoldungsgruppe haben, die für die Berechnung zugrunde gelegt wird. Die Mindestbelassung gem. §53 (5) BeamtVG fällt somit weg.
Mein Mann war mit A9 Stufe 8 besoldet, ich mit A9mZ Stufe 8.
Ich habe schon im Netz recherchiert und bin auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum BeamtVG gestoßen. Dort ist in 53.5.2.1 und 53.5.2.2 etwas zu den Besoldungsgruppen erklärt. Da die Thematik ja doch ziemlich komplex ist, frage ich mich jetzt natürlich, ob meine Zulage bei der Zugrundelegung eine Rolle spielt, sodass man nicht von der gleichen Besoldungsgruppe ausgehen kann und dieser Satz im §53 mit mindestens derselben Besoldungsgruppe eine Auslegungssache ist.
Habe ich demnach wirklich Anspruch auf 0,0?
Vielen Dank für die Hilfe.

Gnurps

Hallo Zolllady,

wenn Ihr beide Beamte wart und somit Versorgungsbezüge bekommen habt, ist m.E. nicht der § 53 BeamtVG,
sondern § 54 (1) Nr. 3 i.V.m. § 54 (3) BeamtVG anzuwenden. Danach stehen Dir die 20% zu.

Zolllady

Mein Mann war noch im aktiven Dienst kurz vor der Pension, ich bin noch aktiv, beziehe also Verwendungseinkommen.