Verbeamtung gD - fiktiver Werdegang bzw. anrechnungsfähige Zeiten

Begonnen von Kubus, 19.05.2026 14:49

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Kubus

Hallo,

es geht nicht um mich, sondern um meinen Bruder:
-Er hat Aussicht auf eine Beamtenstelle (A12/E12). Aktuell ist er E12 eingruppiert, TVöD Bund.

Vita:
8/15-01/17 Ausbildung IT (bei einer anderen Behörde, TVöD VKA)
01/17-12/18 1 Jahr E7, 1 Jahr E9a
01/19-12/21 E9a mit Zulage auf E11 (Stelle war E12 bewertet)
01/22-03/24 E11 (gleiche Stelle, aber Studium in 12/21 beendet)
04/24 (Wechsel zu einer Bundesbehörde)-jetzt E12, aber beim Bund

Jetzt könnte er sich verbeamten lassen. Mit welchen Zeiten könnte er rechnen (Bund)?
sprich, welche Stufe?

Hanswurst

Zitat von: Kubus in 19.05.2026 14:49Hallo,

es geht nicht um mich, sondern um meinen Bruder:
-Er hat Aussicht auf eine Beamtenstelle (A12/E12). Aktuell ist er E12 eingruppiert, TVöD Bund.

Vita:
8/15-01/17 Ausbildung IT (bei einer anderen Behörde, TVöD VKA)
01/17-12/18 1 Jahr E7, 1 Jahr E9a
01/19-12/21 E9a mit Zulage auf E11 (Stelle war E12 bewertet)
01/22-03/24 E11 (gleiche Stelle, aber Studium in 12/21 beendet)
04/24 (Wechsel zu einer Bundesbehörde)-jetzt E12, aber beim Bund

Jetzt könnte er sich verbeamten lassen. Mit welchen Zeiten könnte er rechnen (Bund)?
sprich, welche Stufe?

Kommt ganz auf den Dienstherrn an. M. W. gibt es verschiedene Erlasse, die eine Anrechnung von Zeiten auf die Erfahrungsstufen regeln.

Ausbildungszeiten sind aber in der Regel nicht anrechnungsfähig. Bei den anderen Zeiten gibt es verschiedene Schlüssel, inwieweit die Zeiten anzurechnen sind. Vergleichbarkeit mit der Laufbahn, Art und Schwierigkeit, erforderliches Ausbildungsniveau. Kann von ein Zehntel der Zeit bis komplett anrechnungsfähig alles sein.

Dein Bruder wird im technischen oder nichttechnischen Dienst eingestellt? Eingangsamt bei Erstem ist A10, bei Zweitem  A9. Denke mal nicht, dass er direkt auf A12 ernannt wird, aber kommt bestimmt auch auf den Dienstherrn an, hab ich aber bei uns noch nie gesehen.

Kubus

Ausbildungszeit sind ja nur die 17 Monate. Das Studium wurde neben dem Vollzeitjob durchgeführt, die "höherwertige" Stelle wurde aber während des Studiums schon ausgeübt.

Er soll direkt in die A12 im technischen Dienst eingestellt werden. Dazu müsste er wohl 5,5 Jahre Erfahrung mitbringen, die er aber rechnerisch erst ab 06/27 hat; außer, es würden Zeiten "davor" (also vor Abschluss des Studiums, wo er ja auch die "höhere" Stelle bedient hat) angerechnet.

Daher auch die Frage.

Bei mir ging es auch mehr oder weniger direkt in die A14 von der E14 (hD).

Hanswurst

Zitat von: Kubus in 19.05.2026 19:01Ausbildungszeit sind ja nur die 17 Monate. Das Studium wurde neben dem Vollzeitjob durchgeführt, die "höherwertige" Stelle wurde aber während des Studiums schon ausgeübt.

Er soll direkt in die A12 im technischen Dienst eingestellt werden. Dazu müsste er wohl 5,5 Jahre Erfahrung mitbringen, die er aber rechnerisch erst ab 06/27 hat; außer, es würden Zeiten "davor" (also vor Abschluss des Studiums, wo er ja auch die "höhere" Stelle bedient hat) angerechnet.

Daher auch die Frage.

Bei mir ging es auch mehr oder weniger direkt in die A14 von der E14 (hD).

Dachte es ging um die Erfahrungsstufe, ist ja auch die Frage im Ausgangspost. Würde ich an der Stelle deines Bruders einfach selber mal mit der Personalstelle abklären. Wird dir hier keiner beantworten können. Probezeit hat er ja auch noch mindestens ein Jahr, wenn er dann verbeamtet ist. Vielleicht passt das ja dann sogar mit 6/27.

Kubus

Zitat von: Hanswurst in 19.05.2026 19:27Dachte es ging um die Erfahrungsstufe, ist ja auch die Frage im Ausgangspost. Würde ich an der Stelle deines Bruders einfach selber mal mit der Personalstelle abklären. Wird dir hier keiner beantworten können. Probezeit hat er ja auch noch mindestens ein Jahr, wenn er dann verbeamtet ist. Vielleicht passt das ja dann sogar mit 6/27.
Das eine hat ja keine Auswirkung auf das andere. Probezeit dürfte doch auch wumpe sein, wars bei mir zumindest.

Yasper

A12 halte ich für utopisch, würde höchstens mit dem ersten Beförderungsamt rechnen.

immerwiederschoen

Zitat von: Yasper in Gestern um 09:23A12 halte ich für utopisch, würde höchstens mit dem ersten Beförderungsamt rechnen.

kommt auf die Behörde an, hier kommen tatsächlich Leute ohne Laufbahn auf A11 rein, werden ruckzuck A12

es passieren echt wilde Dinge, ich habe vor 25 Jahren hier angefangen, aber so wie das aktuell läuft im gD,,,,,,

ich habe meiner Frau neulich noch gesagt, ich im Endamt, muss demnächst Platz machen und "zwangsweise" in den hD wechseln (hartes Los, da gleiche Aufgaben)

und natürlich ohne neue Laufbahn (BLV neu § 36) - in der Absicht dass die A15 noch ruhegehaltsfähig wird,,,,,

Kubus

Zitat von: Yasper in Gestern um 09:23A12 halte ich für utopisch, würde höchstens mit dem ersten Beförderungsamt rechnen.

zumindest bei mir, Bundesbehörde, normaler Usus. Es gibt gewisse Zeiten, die man benötigt (zB 5 Jahre ab E10), sonst kann man da nicht eingruppiert werden.

Wer wechselt denn sonst von zB E12 auf ne A9 oder A10? Das ist doch unrealistisch.

Kubus

Zitat von: immerwiederschoen in Gestern um 10:50kommt auf die Behörde an, hier kommen tatsächlich Leute ohne Laufbahn auf A11 rein, werden ruckzuck A12

es passieren echt wilde Dinge, ich habe vor 25 Jahren hier angefangen, aber so wie das aktuell läuft im gD,,,,,,

ich habe meiner Frau neulich noch gesagt, ich im Endamt, muss demnächst Platz machen und "zwangsweise" in den hD wechseln (hartes Los, da gleiche Aufgaben)

und natürlich ohne neue Laufbahn (BLV neu § 36) - in der Absicht dass die A15 noch ruhegehaltsfähig wird,,,,,

Liegt vll daran, weil so ne A11 oder A12 eben nicht mehr soviel Kohle sind in Relation zu dem, was sonst so bezahlt wird.

EiTee

Zitat von: Kubus in 19.05.2026 14:49Vita:

01/22-03/24 E11 (gleiche Stelle, aber Studium in 12/21 beendet)
04/24 (Wechsel zu einer Bundesbehörde)-jetzt E12, aber beim Bund

Erfahrungszeit im vergleichbar gehobenen Dienst -> 53 Monate
Abzüglich 18 Monate für die Laufbahnbefähigung -> 35 Monate
36 Monate regelmäßige Zeit eines Beamten auf Probe.

Für mich wäre das Ergebnis somit:
a) Er dürfte zumindest als BaL ernannt werden können
b) wie bereits genannt tgD -> A10 nicht techn. gD -> A9
c) Das erste Beförderungsamt könnte, je nach Behörde, möglich sein somit maximal A11 im tgD oder A10 im nt gD.

Alles Andere wäre die absolute Ausnahme und setzt ein maximales Talent sowie eine willige Behörde voraus.

Die Stufe dürfte in jedem Falle nicht höher als 3 ausfallen, da es für Stufe 4 -> 8 Jahre bedarf und die Zeiten im vergl. mittleren Dienst, regelmäßig, maximal bis zur Hälfte anerkannt werden.

Kubus

Zitat von: EiTee in Gestern um 12:00Erfahrungszeit im vergleichbar gehobenen Dienst -> 53 Monate
Abzüglich 18 Monate für die Laufbahnbefähigung -> 35 Monate
36 Monate regelmäßige Zeit eines Beamten auf Probe.

Für mich wäre das Ergebnis somit:
a) Er dürfte zumindest als BaL ernannt werden können
b) wie bereits genannt tgD -> A10 nicht techn. gD -> A9
c) Das erste Beförderungsamt könnte, je nach Behörde, möglich sein somit maximal A11 im tgD oder A10 im nt gD.

Alles Andere wäre die absolute Ausnahme und setzt ein maximales Talent sowie eine willige Behörde voraus.

Die Stufe dürfte in jedem Falle nicht höher als 3 ausfallen, da es für Stufe 4 -> 8 Jahre bedarf und die Zeiten im vergl. mittleren Dienst, regelmäßig, maximal bis zur Hälfte anerkannt werden.


Es gibt News:
-> Fiktiver Werdegang
--> Erwerb Laufbahnbefähigung 1,5 Jahre
--> +3 Jahre "Probezeit"
=== 1. Beförderungsamt (A11), 4,5 Jahre
--> +1 Jahr (A12), 5,5 Jahre
--> +1 Jahr (A13), 6,5 Jahre

Demnach ist der Erwerb der Laufbahnbefähigung Teil dieser 5,5 Jahre und demnach ist spätestens in 6/27 die A12 möglich.

Es ist jetzt nur die Frage inwiefern die Zeiten, die er eine "gD"-Stelle begleitet hat, aber den notwendigen Abschluss noch nicht hatte, anerkannt werden.

Stufe 2 entfällt ja laut dem aktuellen Entwurf. Er müsste dann mindestens in Stufe 4 eingruppiert werden in 6/27? Oder zählt die Stufe nur ab Erfüllung der Laufbahnvoraussetzungen? Dann wäre es zumindest die 3. Naja, je nachdem wie dann eben die im vgl mittlerer Dienst und gD (aber ohne Studium) anerkannt werden.

Was mir noch einfällt, er hat noch Zivildienst geleistet. Diese 9 Monate müssten doch angerechnet werden? Das war zumindest bei mir so (wir hatten aber etwas andere Regeln im hD).

immerwiederschoen

er wird ja auf dem neuen DP genügend Zeit haben seinen Master Abschluss zu machen, d.h. er wird sich nicht gegen A13/14 wehren können, die Details der Stufen würde ich dann direkt mit der Personalstelle klären

ist doch immer wieder schön im Amt :)

Kubus

Zitat von: immerwiederschoen in Heute um 08:29er wird ja auf dem neuen DP genügend Zeit haben seinen Master Abschluss zu machen, d.h. er wird sich nicht gegen A13/14 wehren können, die Details der Stufen würde ich dann direkt mit der Personalstelle klären

ist doch immer wieder schön im Amt :)
A13 wäre ja auch so drin.

Ob man jetzt nochmal studieren mag für 3-400 netto pro MOnat mehr.. ich würds nicht tun.

EiTee

Zitat von: Kubus in Gestern um 14:23Demnach ist der Erwerb der Laufbahnbefähigung Teil dieser 5,5 Jahre und demnach ist spätestens in 6/27 die A12 möglich.
Ja, nichts anderes stand bei mir. Der Zeitpunkt zum BaL führt zum identischen Ergebnis und somit auch zum Zeitpunkt der ersten, möglichen, Beförderung.

Zitat von: Kubus in Gestern um 14:23Es ist jetzt nur die Frage inwiefern die Zeiten, die er eine "gD"-Stelle begleitet hat, aber den notwendigen Abschluss noch nicht hatte, anerkannt werden.
Diese müssten voll angerechnet werden wenn du dich auf die E11 Tätigkeit beziehst.

Zitat von: Kubus in Gestern um 14:23Stufe 2 entfällt ja laut dem aktuellen Entwurf. Er müsste dann mindestens in Stufe 4 eingruppiert werden in 6/27?
Das ist noch nicht beschlossen und wird er vor inkrafttreten verbeamtet, dann nach dem alten System inkl. Stufe 1. Es wird keine Rückrechnung geben. Somit bleibt meine Vermutung bei Stufe 3. Wer jetzt jedoch clever ist und und mit einer Verschobenen Beförderung leben kann, wartet bis das Gesetz durch ist und hat die höhere Stufe mitgenommen.

Zitat von: Kubus in Gestern um 14:23Was mir noch einfällt, er hat noch Zivildienst geleistet. Diese 9 Monate müssten doch angerechnet werden? Das war zumindest bei mir so (wir hatten aber etwas andere Regeln im hD).
Sehe ich auch so, er muss es halt proaktiv melden.

Zitat von: Kubus in Gestern um 14:23--> +1 Jahr (A12), 5,5 Jahre
--> +1 Jahr (A13), 6,5 Jahre

Theoretisch wäre dies so möglich, ob dies auch so gelebt wird ist eine gänzlich andere Sache. Den Anspruch auf Beförderung gibt es nicht, losgelöst davon ob er auf einem A12 DP sitzt.


Kubus

Zu den E11-Zeiten, wo er das Studium noch nicht vollendet hatte, gab es nur so eine Lala-Aussage:
"Das ist derzeit noch nicht ganz so klar, ob das anerkannt wird, da normalerweise die gD-Zeiten erst nach Abschluss des Studiums zählen. Da das Studium aber neben dem eigentlichen Job ausgeübt worden ist, müsste man das prüfen." -> Ist wohl ein Sonderfall. Als normalo Beamter befindest du dich ja meist entweder Vollzeit im Studium oder eben in "Arbeit". Da bin ich mal gespannt.

Er kann den Zeitpunkt der Verbeamtung in einem gewissen Rahmen selbst beeinflussen, da er ja auf einem gebündelten Dienstposten (E/A12) sitzt. Wenn die Zivizeiten allerdings da voll anerkannt werden, wären die Bedingungen meines Verständnisses nach ja schon in 9/26 erfüllt, selbst wenn keine sonstigen Zeiten vor dem Studium anerkannt werden.

Bis das alles durch ist, ist eh September oder sogar Oktober. Dann schiebt er idealerweise die Verbeamtung so lange auf, bis das neue Gesetz durch ist bzw. frühestens ab 1.1 wegen der Sonderzahlung.