Rückzahlungsforderung vom LBV

Begonnen von Sporan, 19.05.2026 19:09

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Sporan

Ich war vom 2.24 bis August 26 Vertetungslehrerin für die Bez. Arnsberg. Davor war ich bereits 2 Jahre Lehrerin der Bezirksregierung Münster und in 12.2 eingestuft.
Fälschlicherweise hat mich die Bez. Arnsberg auf Stufe 1 eingestuft, mich darüber aber nicht informiert.
Gemerkt habe ich das mit der ersten Gehaltsabrechnung, die ich im April 24 erhielt. Ich habe umgehend angerufen und den Fehler gemeldet (allerdings wohl nur telefonisch, weil ich keine schriftlichen Unterlagen darüber habe) Ab Mai 24 bekam ich dann in den Gehaltsabrechnung wieder die Stufe 2 ausgewiesen und entsprechende Rückzahlungen ab Februar. Soweit so gut. Ab August musste eine Neueingruppierung erfolgen, da ich in die Seiteneinsteiger Ausbildung Obas gewechselt bin. Hier kam aufeinmal zu Tage, dass ich meiner Personalakte ab Februar 24 mit der Stufe 1 resultiere. Das LBV fordert jetzt knapp 7000 Euro von mir zurück für die letzten zwei Jahre. Natürlich habe ich sofort Widerspruch eingelegt, aber beide eingebundenen Behörden (Bez.Arnsberg und LBV) erklären sich beide nicht für zuständig und schieben den schwarzen Peter hin und her. In dem Antwortschreiben vom LBV auf meinen Widerspruch steht jetzt sogar was von einer Zahlungspflicht zum 26.5.26!
Ich habe bisher 5 Fachanwälte für Arbeitsrecht angefragt, die sich alle entweder nicht auskennen oder keine Kapazitäten haben. Ich weiß langsam nicht mehr weiter. Leider bin ich nicht in der Gewerkschaft, aber Rechtsschutzversichert.
Hat jemand einen Tipp?

Albeles

Auf Paragraph 37 verweisen. Und dem Hinweis, dass deine Gehalts Prüfung von Seiten des LBV bereits mehrfach durchgeführt wurde und Du keinen ersichtlichen Fehler begangen hast. Und somit maximal die letzten 6 Monate zurückgefordert werden können. Sollte da immer noch mehr gefordert werden, würde ich auch auf Entreicherung hinweisen. 

Rowhin

Wie Albeles schon sagt, legt § 37 des TV-L die Ausschlussfrist fest. Von einer Rückzahlung über zwei Jahre ist alleine aufgrund dessen schon mal abzusehen.

Auf Seiten der Bez. Arnberg ist nicht nachvollziehbar, dass die Korrektur erfolgte? Kein Aktenvermerk o.Ä.? Man kann ja mal dort nachfragen...

Sporan

Zitat von: Rowhin in Gestern um 13:25Wie Albeles schon sagt, legt § 37 des TV-L die Ausschlussfrist fest. Von einer Rückzahlung über zwei Jahre ist alleine aufgrund dessen schon mal abzusehen.

Auf Seiten der Bez. Arnberg ist nicht nachvollziehbar, dass die Korrektur erfolgte? Kein Aktenvermerk o.Ä.? Man kann ja mal dort nachfragen...

Nein, dort steht in meiner Personalakte die Einordnung in Stufe 1.