Verbeamtung gD - fiktiver Werdegang bzw. anrechnungsfähige Zeiten

Begonnen von Kubus, 19.05.2026 14:49

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tochris06

Zitat von: Kubus in Gestern um 15:29Zu den E11-Zeiten, wo er das Studium noch nicht vollendet hatte, gab es nur so eine Lala-Aussage:
"Das ist derzeit noch nicht ganz so klar, ob das anerkannt wird, da normalerweise die gD-Zeiten erst nach Abschluss des Studiums zählen. Da das Studium aber neben dem eigentlichen Job ausgeübt worden ist, müsste man das prüfen." -> Ist wohl ein Sonderfall. Als normalo Beamter befindest du dich ja meist entweder Vollzeit im Studium oder eben in "Arbeit". Da bin ich mal gespannt.

Er kann den Zeitpunkt der Verbeamtung in einem gewissen Rahmen selbst beeinflussen, da er ja auf einem gebündelten Dienstposten (E/A12) sitzt. Wenn die Zivizeiten allerdings da voll anerkannt werden, wären die Bedingungen meines Verständnisses nach ja schon in 9/26 erfüllt, selbst wenn keine sonstigen Zeiten vor dem Studium anerkannt werden.

Bis das alles durch ist, ist eh September oder sogar Oktober. Dann schiebt er idealerweise die Verbeamtung so lange auf, bis das neue Gesetz durch ist bzw. frühestens ab 1.1 wegen der Sonderzahlung.

Die Aussage ist zumindest bei der Zuerkennung der Laufbahnbefähigung falsch. Hier liegt kein Ermessen mehr der Behörde vor. Sofern die Tätigkeit der angestrebten Laufbahn entspricht, muss diese Zeit angerechnet werden. Der Erwerb der Bildungsvoraussetzung spielt keine Rolle mehr. berufserfahrungen können somit vor oder nach dem Studium liegen.

Kubus

Zitat von: tochris06 in Heute um 00:03Die Aussage ist zumindest bei der Zuerkennung der Laufbahnbefähigung falsch. Hier liegt kein Ermessen mehr der Behörde vor. Sofern die Tätigkeit der angestrebten Laufbahn entspricht, muss diese Zeit angerechnet werden. Der Erwerb der Bildungsvoraussetzung spielt keine Rolle mehr. berufserfahrungen können somit vor oder nach dem Studium liegen.
Das wäre natürlich absolut super. Weißt du zufällig ob es da (wie der Beamte so schön zu sagen pflegt) eine Schriftlage, Gesetz oder sonstwas gibt?
Dann wären wir ja bei
gD: 7 Jahre + 5 Monaten gD-Erfahrung aktuell; in 1/27 dann 8 Jahre. + 9 Monate Zivildienstanerkennung + ggf. weitere Monate durch "mD"-Erfahrung.
Stufe 2->3 (3 Jahre) 3->4 (6 Jahre) 4->5 (9 Jahre). -> Müsste er also in 04/27 dann - bei Anrechnung des Zivildienstes und ggf. noch Bonus-Monaten durch die Zeit im "mD", in die 5 kommen, wenn bis dahin das neue Alimentierungsgesetz durch ist.

tochris06

Klar gibt es die.  ;)
Nur vorweg: das gilt nur für die Zuerkennung der Laufbahnbefähigung und den damit verbundenen 1,5 Jahren. Anrechnungen auf die Probezeit sowie die Zeichnung des fiktiven Werdegangs liegen weiterhin im Ermessen der Behörde. Sofern jedoch bekannt ist, dass die Behörde in den anderen Fällen von der Regelung Gebrauch gemacht hat, geht das Ermessen gegen Null.

Jetzt zur Vorschrift:

§21 Abs. 2 BLV - Erfüllt die Tätigkeit die Voraussetzungen in Fachrichtung und Schwierigkeit, darf sie nicht ausgeschlossen werden.

Die Verwaltungsvorschrift ist leider noch nicht überarbeitet und bezieht sich bei den Paragraphen noch auf die alte Fassung. Hier steht zu den §§19 bis 21:

"Vor Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der BLV und anderer laufbahnrechtlicher Vorschriften am 27. Januar 2017 wurden ausgehend vom Regelfall der beruflichen Entwicklung bei der Anerkennung einer Laufbahnbefähigung nur Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit, die nach Erwerb der Bildungsvoraussetzungen erworben wurden, berücksichtigt. Mit Inkrafttreten der o. g. Verordnung sind nunmehr auch Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit vor Erwerb der Bildungsvoraussetzungen berücksichtigungsfähig. Ein Beispiel sind Verwaltungsfachwirte, die zunächst auf Grund ihres beruflichen Fortbildungsabschlusses Tätigkeiten ausüben, die denen des gehobenen Dienstes entsprechen, und später einen Bachelorabschluss erwerben, der den Zugang zu dieser Laufbahngruppe ermöglicht."

Zum damaligen Zeitpunkt war es also ein Ermessen der Behörde, ob Zeiten vor dem Bildungsabschluss anerkannt werden. Mit der neuen Formulierung der BLV ist das Ermessen versagt worden.

immerwiederschoen

Zitat von: Kubus in Gestern um 12:44A13 wäre ja auch so drin.

Ob man jetzt nochmal studieren mag für 3-400 netto pro MOnat mehr.. ich würds nicht tun.

richtig, ich denke damit auch mit A15 in Pension zu gehen, das ist dann schon Unterschied

und die A13 gD wird durch die aktuellen Beurteilungsquoten, auch nich immer einfach