Kürzung LOB Mutterschutz

Begonnen von Backpacker, 21.05.2026 22:26

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Backpacker

Hallo zusammen,

bei uns wurde die LOB-Prämie 2025 wegen Zeiten im Mutterschutz gekürzt. Die Personalabteilung hält das für zulässig, da in dieser Zeit nur ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt wurde.

Unsere Dienstvereinbarung regelt diesen Fall allerdings nicht ausdrücklich. Gleichzeitig führen z. B. bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht zu einer Kürzung.

Ich empfinde die Kürzung im Mutterschutz als fragwürdig und möglicherweise benachteiligend, da Mutterschutzzeiten gesetzlich besonders geschützt sind.

Wie wird das bei euch gehandhabt? Gibt es dazu Erfahrungen oder rechtliche Einschätzungen?

Vielen Dank!

Johann

Der Gedanke bei der LOB ist ja gerade, dass sie nicht sozialistisch mit der Gießkanne verteilt wird. Stattdessen war die Idee eigentlich, dass es bestimmte quantifizierbare Ziele gibt und je nachdem wie viel davon tatsächlich erreicht wurde, gibt es mehr oder weniger LOB. Wenn man die LOB dann nicht vollständig bekommt, weil man aufgrund von 3 monatiger Abwesenheit nur in 9 von 12 Monaten das Ziel erreicht hat, einmal im Monat die Fenster zu putzen, dann ist das unabhängig vom Grund eben so.

Kommunen können mit entsprechend gestalteten Dienstvereinbarungen aber selber definieren, wie mit bestimmten Randfällen umgegangen werden soll. Bei Dienstvereinbarungen ist immer auch der Personalrat mit im Boot. Demnach wäre es eine gute Idee, ihn auf den Umstand hinzuweisen. Dann kann er sich dafür einsetzen, dass die Dienstvereinbarung geändert wird und Mitarbeiter im Mutterschutz zukünftig die volle LOB-Prämie trotz Nichterreichen der gesetzten Ziele erhalten.

Schmitti

Zitat von: Johann in Gestern um 01:33Der Gedanke bei der LOB ist ja gerade, dass sie nicht sozialistisch mit der Gießkanne verteilt wird.
Ursprünglich war das mal so, ja. Was der öD inzwischen daraus gemacht hat, sieht halt leider komplett anders aus, wie auch die o.g. Erwartungshaltung zeigt.

Rentenonkel

Abwesenheit ist stets Nichtleistung - und es ist in der Regel erstrebenswert, dass die Dienststelle zu den vorgesehenen Zeiträumen geöffnet und für Kunden, Dienstleister oder Bürger erreichbar ist und die anfallenden Arbeiten erledigt werden.

Diese Leistung, die eine übertarifliche Bezahlung durch eine besondere Leistung rechtfertigt, kann daher regelmäßig nur durch Anwesenheit erbracht werden. Ist jemand abwesend und ein anderer muss die für ihn eingehenden Telefongespräche annehmen oder muss sich um den Kunden kümmern, braucht der dafür 1. länger und ist 2. an seiner eigentlichen Arbeit gehindert. Das lässt sich nur durch Anwesenheit verhindern.

Wenn der Vorgesetzte Besprechungen ansetzt, tut er es nicht, weil er sich einsam fühlt, sondern weil es etwas zu besprechen gibt. Fehlt jemand, der dafür vorgesehen ist, fehlt ihm ein Teil des Lagebildes und ein Teil der möglichen Einschätzung. Ortsfremde Vertreter oder unterstelltes Personal können das nur begrenzt ausgleichen - und fehlen dann auch in ihrer eigentlichen Tätigkeit. Auch dieses Problem lässt sich nur durch Anwesenheit vermeiden. Wenn der Vorgesetzte Aufträge verteilt, kann er nur aus den Anwesenden schöpfen. Nur bei Anwesenheit kann man solche Aufträge bekommen und umsetzen.

Anwesenheit ist mithin ein relevantes Kriterium der Leistungsbewertung einer leistungsorientierten Bezahlung.

Backpacker

Leider wird LOB bei uns seit der Corona-Pandemie pauschal verteilt.

Das grundsätzliche Prinzip von LOB ist nachvollziehbar, allerdings erschließt sich mir nicht, weshalb Beschäftigte im Krankheitsfall keine Kürzung erhalten, während Mitarbeiterinnen im Mutterschutz eine Kürzung hinnehmen müssen. In beiden Fällen bestand im betreffenden Zeitraum keine Anwesenheit am Arbeitsplatz.

Johann

Eventuell gibt eure Dienstvereinbarung zur LOB darüber Aufschluss. Ich kann mir vorstellen, dass darin sowas steht wie "Abwesenheit durch Arbeitsunfähigkeit während Anspruch auf Entgelt besteht und kein Krankengeldzuschuss gezahlt wird, ist unschädlich für den Erhalt der LOB."
Was da vermutlich nicht steht ist, dass Abwesenheit durch Mutterschutz unschädlich für den Erhalt der LOB ist. Was in eurer Dienstvereinbarung genau drin steht, wissen in der Regel aber nur Beschäftigte der jeweiligen Kommune und keine Dritten in einem Internetforum.

Wenn da tatsächlich nichts drin steht zu Mutterschutz, kannst du dich ja dafür stark machen, dass es mit aufgenommen wird. Bei der Einführung einer neuen Dienstvereinbarung muss immer der Personalrat zustimmen. Insofern ist dieser Effekt wohl ein gewünschtes Ergebnis seitens der Personalvertretung. Dennoch kannst du auf deinen Personalrat zugehen und ihn fragen, ob er nicht vielleicht auf euren Arbeitgeber zugeht und die Dienstvereinbarung entsprechend ändern lässt, sodass Mitarbeiter im Mutterschutz die nach dir kommen, vollen LOB-Anspruch erhalten.

Wie die LOB im Einzelnen verteilt wird, obliegt bewusst jeder Kommune individuell. Demnach ist es auch individuell vor Ort zu regeln, wer wann welchen Betrag (nicht) bekommt.