Umwandlung JSZ in Urlaub

Begonnen von DarkRanger, Gestern um 15:16

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DarkRanger

Hallo zusammen,
einmal angenommen ich wäre so irrsinnig und würde 700 € meiner JSZ für 3 zusätzliche Urlaubstage hergeben, würden diese 3 Tage dann auch unter den angestelltenverachtenden Verfallsparagraphen der Urlaubsregelung des TV fallen? Oder könnte ich das jedes Jahr machen uns so Urlaubsansprüche bis zum Dienstzeitende kaufen und sammeln?

BAT

Nein, die müssen im Folgejahr genommen werden.

Bei Verfall gibt es im Bund eine "Rückzahlung", bei VKA verfallen diese ersatzlos.

Davon ab, haben sie mit Urlaub nichts zu tun.

Bubi11

Naja es sind ja nicht 700EUR Netto sondern 350EUR Netto für drei Tage. Schlecht ist das Geschäft sicher nicht. Ich überlege noch

ohjeee

Die Kürzung der JSZ wird individuell berechnet anhand der Stunden, die an dem Tag gearbeitet werden müssten. Es wird also nicht automatisch die gesamte JSZ gestrichen, wenn man 3 Tauschtage beantragt.

BAT

Die Streichung der ganzen JSZ wäre ja ein Deal :P

Mich würde noch interessieren was am Urlaubsverfall angestelltenverachtend ist, TE?

Umlauf

#5
Die angehängte Grafik zeigt die Wertigkeiten mit einer Beispielberechnung beim Bund an. Die Zahlen stimmen auf ca. 5 Cent genau. Das waren Zahlen, die nach der Tarifeinigung ohne Gewähr online gestellt wurden. Wie gesagt, wenn ich die Formel selbst anwende, kann es bis zu 5 Cent Abweichung geben. Damit kann man das erwähnte Rundschreiben besser einschätzen.

Wichtig: Das ist die Tabelle für den Bund. Die 9er EG passen nicht auf die Kommunen. Und hier gelten die anderen Prozentwerte der JSZ im Bund. Nur damit man ein Gefühl davon bekommt. Bis EG12 sind die VKA-Werte niedriger, ab EG12 höher.

Noch wichtiger: Formal handelt es sich nicht um Urlaub. Es ist eine Freistellung ohne Bezüge. Stattdessen werden die einbehaltenen JSZ-Anteile gezahlt. Mit all den Konsequenzen.

Auch wenn sich die Regelungen zwischen Bund und VKA (der Haufen, der Personal so richtig liebt) unterscheiden, verlinke ich das BMI-Rundschreiben. Einfach um dieses merkwürdige Konstrukt zu verstehen.

Aber lest bitte den passenden §29a der VKA-Fassung des TVÖD.

Welche Variante, abgesehen von der fehlenden Rückerstattung VKA, durchdachter ist, vermag ich nicht zu sagen.

Rundschreiben:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/rundschreiben/DE/tarifrecht/2025/RdSchr_20251210.pdf