Lohn wurde nicht überwiesen - Entschädigung möglich?

Begonnen von VielUnterwegs, Gestern um 12:11

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VielUnterwegs

Bei uns wurde die Lohnüberweisung "vergessen". Nun dürfte es erst nächste Woche verspätet ankommen. Welche Möglichkeiten habe ich als Angestellter nun bezüglich Zinsen etc.?

Fettschwanzmaki

Du meinst das tatsächlich ernst, oder?

Montag ist der 01.06.26, evtl. ist die Buchung erst am 02. oder am 03.06.26 auf dem Konto.

Zahlst Du deinem AG auch Zinsen, wenn Du schon am z. Bsp. 29. des Monats über dein Gehalt verfügen kannst?

Natürlich ist das ärgerlich, kann aber mal vorkommen. Sofern das bislang einmalig ist, würde ich die Füße einfach ganz still halten, etwas anderes wäre es, wenn es zur Regel werden sollte.

Bei einen Verzugszinssatz von 5 % würden Dir bei 3.000 netto pro Tag 0,41 € zustehen - also, ich würde gegen meinen AG klagen! Nur aus Prinzip! Was erlauben AG?

Viel Spaß dabei!

Nehmen und geben... was ist denn nur los mit den Menschen?!


BAT

Offenbar völlig überlastet, weil Du heute nicht mehr einfach Personal verwalten kannst, sondern noch etliche Statistiken zur Genderbeschäftigung und die hieraus geplanten organisatorischen Maßnahmen machen musst.

Meine Zahlung Bereitschaft ist auch einen ganze Monat zu spät gekommen.  8)

Umlauf

Geht es dir darum, dass du heute nicht das Geld bekommen hast?

Rein formal nach Tarif hast du darauf gar kein Anspruch. Da zum Zahlungszeitpunkt Monatsletzter keine weiteren Konkretisierungen Woche.

Aber sehr viele Kommunen und der Bund ziehen übertariflich die Auszahlung vor, wenn Wochenenden oder Feiertage dazwischen funken.

Als der Bund 2005 die Zahlung auf den Monatsletzten verschoben hat, gab es sehr viele Beschwerden als erstmals die BGB-Regel zuschlug.

Einige Banken haben dann nervös nachgefragt, was los sei. Wenn ein monatlicher Geldeingang für das kostenfreie Konto Bedingung war, wurden Gebühren verlangt.

Schon zeigte sich der Finanzminister einsichtig.

Man kann natürlich für 42 Cent in den Kampf ziehen. Aber da wäre ich für eine scharfe Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Johann

Zitat von: Umlauf in Gestern um 17:58Rein formal nach Tarif hast du darauf gar kein Anspruch. Da zum Zahlungszeitpunkt Monatsletzter keine weiteren Konkretisierungen Woche.
§ 24 Abs. 1 Satz 2 und 3 TVöD:
ZitatDie Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für
den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Beschäftigten benanntes Konto
innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union. Fällt der Zahltag auf einen
Samstag, einen Wochenfeiertag oder den 31. Dezember, gilt der vorhergehende
Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vorhergehende Werktag als Zahltag.
Überweist der Arbeitgeber nicht wie vereinbart das Entgelt rechtzeitig, muss er nicht in Verzug gesetzt werden, er befindet sich bereits in Verzug. Nach § 288 Abs. 1 BGB kannst du Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins geltend machen.

Daneben kannst du nach § 288 Abs. 4 BGB weiteren Schadenersatz gegenüber deinem Arbeitgeber geltend machen, sofern du einen bezifferbaren Schaden erlitten hast. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn dir der Darlehensgeber für dein Immobiliendarlehen aufgrund von Nichtzahlung das Darlehen kündigt mit allen wirtschaftlichen Folgen.

Zitat von: Umlauf in Gestern um 17:58Man kann natürlich für 42 Cent in den Kampf ziehen. Aber da wäre ich für eine scharfe Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Ich möchte ein kleines Experiment vorschlagen: Bei der nächsten Überweisung an den Rundfunkbeitragsservice nur 18,35€ anstelle der vollen 18,36€ überweisen. Das landet zwar nicht direkt vor Gericht, aber einen 0,95€ teuren Brief kriegst du trotzdem.

Umlauf

Zitat von: Johann in Gestern um 21:26§ 24 Abs. 1 Satz 2 und 3 TVöD:Überweist der Arbeitgeber nicht wie vereinbart das Entgelt rechtzeitig, muss er nicht in Verzug gesetzt werden, er befindet sich bereits in Verzug. Nach § 288 Abs. 1 BGB kannst du Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins geltend machen.

Daneben kannst du nach § 288 Abs. 4 BGB weiteren Schadenersatz gegenüber deinem Arbeitgeber geltend machen, sofern du einen bezifferbaren Schaden erlitten hast. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn dir der Darlehensgeber für dein Immobiliendarlehen aufgrund von Nichtzahlung das Darlehen kündigt mit allen wirtschaftlichen Folgen.
Ich möchte ein kleines Experiment vorschlagen: Bei der nächsten Überweisung an den Rundfunkbeitragsservice nur 18,35€ anstelle der vollen 18,36€ überweisen. Das landet zwar nicht direkt vor Gericht, aber einen 0,95€ teuren Brief kriegst du trotzdem.

Ach, das wurde im laufe der Zeit geändert. Das habe ich gar nicht mitbekommen. Im Bund wurde das damals sehr schnell geändert. Dann konnten sich die Gewerkschaften in dem Punkt auch bei der VKA durchsetzen. Danke für das Update.


Dein Experiment habe ich sehr lange sogar gemacht. Als das ganze noch kostenfrei war. Ich zahle schon immer die GEZ monatlich. Nur passte das nie zum 3 Monatsrhythmus. Anfangs hing ich 2 Monate hinterher. Da mir das zu unübersichtlich wurde, habe ich das soweit vorgezogen, dass ich den GEZ-Zeitpunkt um 5 Tage verpasste. Deswegen gab es 4 Mal im Jahr einen Brief. Eigentlich hätten sie mitbekommen müssen, dass 5 Tage später immer der Ausgleich kam.
Als es dann hieß die Briefe sollen etwas kosten, habe ich den Zeitpunkt des Dauerauftrags ein paar Tage vorgezogen.

Faunus

Woher weiß der TE eigentlich um 12:11 Uhr am Freitag, dass die "Lohnüberweisung" vergessen wurde?
Auch wenn die Banken am Freitag früher schließen, können Gehaltszahlungen bis - ich meine -  16 Uhr auf dem Empfänger-Konto eingehen (Stapelverarbeitung).