Auswirkung neues Urteil des BVerfG auf die Besoldung in BW

Begonnen von LehrerBW, 15.01.2026 15:48

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Ozymandias

"Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahren schwebt; entscheidend ist, dass sich die Beamten zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben. Dadurch kann dem Haushaltsgesetzgeber nicht unklar geblieben sein, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird."

Dieser Satz bedeutet nichts anderes, als dass auch ein (offener!!!!) Antrag ausreichend ist und es nicht unbedingt ein Widerspruch oder eine Klage sein muss.

Wenn der Antrag, Widerspruch oder Klage bereits rechtskräftig abgelehnt wurde, dann ist der Spaß allerdings glasklar vorbei.

Deshalb muss man seinen Anspruch mit Rechtsmitteln offen halten.

mablung

Zitat von: Ozymandias in 28.05.2026 11:08"Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahren schwebt; entscheidend ist, dass sich die Beamten zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben. Dadurch kann dem Haushaltsgesetzgeber nicht unklar geblieben sein, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird."

Bedeutet das nicht eher, dass ein bereits entschiedener (unanfechtbarer Verwaltungsakt) hinfällig ist, sofern das Verfassungsgericht das Vorgehen des DH kassiert? Sofern der Widerspruch abgelehnt wurde und man keine Klage eingereicht hat, besteht bei einer höchstrichterlichen Entscheidung nicht die Möglichkeit nach §51 des Verwaltungsverfahrensgesetz BW eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen? Ein Widerspruch (ohne Klage) sollte dafür doch ausreichen, oder nicht? Verständnis eines Nichtjuristen, wenn es da Erfahrungswerte im Forum gibt, gerne her damit!

Ozymandias

Nein das bedeutet es auf keinen Fall meiner Meinung nach. Bestandskraft ist halt der Killer für alle Ansprüche. Auch wenn 20 Jahre später anders geurteilt wird.

Das stand auch schon so im letzten Urteil und da sind sehr viele leer ausgegangen.

Hans

Ja, bin da ganz deiner Meinung. Und für mich persönlich froh, dass ich bereites Klage eingereicht habe.

mablung


Ozymandias

Woanders hatte ich heute auch kurz die alte Falle gelesen:
Bayaz hatte für das 4-Säulen-Modell eine Ruhendstellung gegeben. Das blieb so in den Köpfen der Leute. Das war aber das Besoldungsgesetz 2022 und für das Besoldungsgesetz 2024 galt diese Zusage nicht mehr. Die Gesetze haben jeweils etwas andere Namen, kann ich gerade nicht nachschauen.

Diese Verwirrungstaktik ist leider auch eine gigantische Falle, deshalb gilt weiterhin jedes Jahr Widerspruch und dieser muss immer rechtlich offen gehalten werden, nur so sind die Ansprüche gesichert.....falls es irgendwann mal etwas geben sollte....

Versuch

Und diese sind, so weit ich weiß, auch ohne Eingangsbestätigung offen?

Lege seit 2020 Widerspruch ein.
Bestätigung bisher nur 1x
Beweis über lbv tool problemlos möglich.

RichterBW84

Zitat von: Versuch in 29.05.2026 10:14Und diese sind, so weit ich weiß, auch ohne Eingangsbestätigung offen?

Lege seit 2020 Widerspruch ein.
Bestätigung bisher nur 1x
Beweis über lbv tool problemlos möglich.

Same here...

jogik

Hallo und guten Abend,

ich bin Beamter bei einer Kommune und habe eine Frage zum Umgang von Kommunen im Zusammenhang mit Widersprüchen.

Die Kommunen sind ja dazu verpflichtet die Besoldungsgesetze des Landes umzusetzen. Wenn nun Beamte Widerspruch dagegen einlegen, die Kommune diesen abschlägig beschneidet und man danach den Klageweg beschreitet: dann muss die Kommune doch vor Gericht nachweisen, dass das Gesetz verfassungskonform ist. Dieses Gesetz haben sie jedoch weder erarbeitet noch erlassen.

Kennt sich hier jemand konkreter aus?

Vielen Dank

Haushälter

Zitat von: jogik in 31.05.2026 21:06Hallo und guten Abend,

ich bin Beamter bei einer Kommune und habe eine Frage zum Umgang von Kommunen im Zusammenhang mit Widersprüchen.

Die Kommunen sind ja dazu verpflichtet die Besoldungsgesetze des Landes umzusetzen. Wenn nun Beamte Widerspruch dagegen einlegen, die Kommune diesen abschlägig beschneidet und man danach den Klageweg beschreitet: dann muss die Kommune doch vor Gericht nachweisen, dass das Gesetz verfassungskonform ist. Dieses Gesetz haben sie jedoch weder erarbeitet noch erlassen.

Kennt sich hier jemand konkreter aus?

Vielen Dank


Kommt auf den Rechtsweg an. Wenn der nicht abgeholfene aber beschiedene Widerspruchsbescheid als Grundlage für die Klage dient, wahrscheinlich schon.

Keine Gemeinde in der Praxis wird hier jedoch bescheiden, solange hier Unklarheit herrscht.

Als Tipp: Die ganzen Musterwidersprüche haben die Bitte an die Dienstherren nicht zu bescheiden. Sondern Abzuwarten bis die Rechtslage geklärt ist.