Fahrgemeinschaft und Fahrtkosten bei der Steuererklärung

Begonnen von rofl0R, 02.06.2026 09:06

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rofl0R

Hallo allerseits,
ich habe eine Frage zur Entfernungspauschale bei der Einkommenssteuer.
Es geht darum, dass ich seit diesem Monat mit meiner Frau eine Fahrgemeinschat zum gleichen Arbeitgeber bilde.
Bisher hatten wir zwei Autos und konnten bei der Steuererklärung über WISO-Steuer die Entfernungspauschale zum entsprechenden Arbeitgeber jeweils geltend machen. Im WISO musste, wenn ich mich recht erinnere, sogar das Kennzeichen des jeweiligen Autos angegeben werden. Jetzt haben wir nur noch ein Auto.
Jetzt finde ich alle möglichen Informationen, dass z.B. die Entfernungspauschale unabhängig vom Fahrzeug absetzbar ist, aber zu der Situation eines Ehepaars als Fahrgemeinschaft finde ich nichts.
Hat Jemand hier im Forum eine vergleichbare Situation und Erfahrungen mit der Anerkennung beim Finanzamt?
Können wir als Ehepaar in diesem Fall die Entfernungspauschele beide bei der Einkommenssteuer ab Juni absetzen?
Falls Jemand sich mit WISO-Steuer auskennt, muss da wirklich ein Kennzeichen eingetragen werden oder wie wäre das zukünftige Vorgehen?

Vielen Dank und viele Grüße :)

Cyberax

Hinsichtlich der Anerkennung kann ich keine Aussage treffen, jedoch wurde immer jeder Cent den WISO ermittelt hatte, von meinem Finanzamt berücksichtigt.

Hinsichtlich der Fahrgemeinschaft braucht es kein Kennzeichen und ich wüsste auch nicht wo ich dies angeben könnte. Der Beifahrer hat bei sich dann die Möglichkeit bei genutztem Verkehrsmittel: Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft anzugeben. Mitfahrer beim Lebenspartner existiert nicht als Auswahl :-)

Die Entfernungspauschale berechnet sich dann (hier als 2025 Beispiel von mir)
Entfernungspauschale (251 Tage x 20 km x 0,30 €/km + 251 Tage x 7 km x 0,38 €/km) wie beim Fahrer auch.

BAT

Es ist doch völlig egal, ob der Lebenspartner, der Papst oder der Osterhase in der Fahrgemeinschaft. Ebenso ist ein Kennzeichen völlig überflüssig.
Alles eintragen, was bei drei nicht auf den Bäumen ist.

Warnstreik

Es ist ja sogar gewollt, dass auch Menschen die nicht selbst fahren die Pauschale bekommen. Also (wie schon gesagt) ganz normal angeben.

Petar T.

Ich nutze WISO schon sehr viele Jahre und sollte bisher noch nie ein Kennzeichen eingeben. Möglicherweise dient das Kennzeichen zur Unterscheidung der Fahrzeuge im Hinblick auf die Übersichtlichkeit/Nutzerfreundlichkeit, eine Übertragung an das Finanzamt erfolgt meiner Kenntnis nach nicht.

MoinMoin

Wenn man die tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung einbringen will muss man das Auto anlegen, bzw früher musste man ein Auto anlegen, wenn man die KFZ Pauschale nutzen wollte (glaube ich)
Einfach KFZ löschen und gut ist.
Nach meinem Stand, darf man auch diese Entfernungspauschale nutzen wenn man zu Fuß geht, oder?

Warnstreik

Zitat von: MoinMoin in 02.06.2026 11:46Wenn man die tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung einbringen will muss man das Auto anlegen, bzw früher musste man ein Auto anlegen, wenn man die KFZ Pauschale nutzen wollte (glaube ich)

Das stimmt. Für Angestellte betrifft das aber nur Schäden, die mit Auto auf dem Arbeitsweg entstanden sind. Ansonsten musst du eh die km-Pauschale nutzen.

Zitat von: MoinMoin in 02.06.2026 11:46Einfach KFZ löschen und gut ist.
Nach meinem Stand, darf man auch diese Entfernungspauschale nutzen wenn man zu Fuß geht, oder?

Genau - oder mit dem Rad, dem Bus, dem Zug. Gerade bei kürzeren Strecken kann es sich lohnen die "realen" Kosten (außer beim KFZ) anzugeben, das wären z.B. die Fahrkarten oder das Deutschlandticket.

MoinMoin

Zitat von: Warnstreik in 02.06.2026 13:40Das stimmt. Für Angestellte betrifft das aber nur Schäden, die mit Auto auf dem Arbeitsweg entstanden sind. Ansonsten musst du eh die km-Pauschale nutzen.
Jipp, außer wenn die Kosten der Öffis höher sind, dann darfste diese Ansetzen.
und ich glaube Lehrer und andere dürfen es auch beim Auto, wenn sie keine erster Tätigkeitsstätte haben.... glaube ich.

Aber darf der TE zwei mal die volle km Pauschale ansetzen, mE.

Warnstreik

Zitat von: MoinMoin in 02.06.2026 14:06Aber darf der TE zwei mal die volle km Pauschale ansetzen, mE.

Das darf er nicht - er setzt seine ein, seine Frau ihre. (wahrscheinlich in der selben Steuererklärung, aber für zwei unterschiedliche Arbeitnehmer)

Das mit der fehlenden ersten Tätigkeitsstätte stimmt. Aber für Lehrer gilt das idR nicht, die haben ja ihre Schule (wirfst du das mit dem häuslichen Arbeitszimmer durcheinander?)

MoinMoin

Zitat von: Warnstreik in 02.06.2026 14:57Das darf er nicht - er setzt seine ein, seine Frau ihre. (wahrscheinlich in der selben Steuererklärung, aber für zwei unterschiedliche Arbeitnehmer)

Das mit der fehlenden ersten Tätigkeitsstätte stimmt. Aber für Lehrer gilt das idR nicht, die haben ja ihre Schule (wirfst du das mit dem häuslichen Arbeitszimmer durcheinander?)
Sorry wollte einsetzen nicht ansetzen schreiben 😉

das mit dem Lehrer und pauschale: kann sein, dass ich da was durcheinanderwürfel, mir war nur so, dass ich da mal was gelesen hab.

rofl0R

Danke für die vielen Rückmeldungen, das hilft uns im nächsten Jahr. KFZ in WISO anlegen wegen der Routenplanung von WISO um die Fahrstrecke zu berechnen, bzw. um beispielsweise Schäden (z.B. Steinschlag) auf dem Arbeitsweg absetzen zu können leuchtet ein...