Neue Bundeslaufbahnverordnung, wie ist der Stand bei Behörden?

Begonnen von neodeo2, 30.05.2026 23:30

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

neodeo2

Hallo zusammen,

Am 17.03.2026 ist ja die neue Novelle der Bundeslaufbahnverordnung in Kraft getreten.

Unter anderem wurde das geändert:
Sonderzugänge für Praktiker: Um dem Fachkraftemangel entgegenzuwirken, wurde ein echter Sonderzugang für Inhaber beruflicher Fortbildungsabschlüsse geschaffen. Wer einen ,,Bachelor Professional" (z. B. Meister, Fachwirte, IT-Operative Professionals) oder einen ,,Master Professional" (z. B. IT-Strategic Professionals) besitzt, kann in Kombination mit entsprechechen Zeiten beruflicher Erfahrung direkt in die technischen und naturwissenschaftlichen Laufbahnen des gehobenen Dienstes einsteigen.


Kann man nun beim Bund mit einem Operativen Professionell in a10/ gehobenem Dienst verbeamtet werden?

Habe FiSi Ausbildung + Operativen Professionell (von 2017) und 15 Jahre Berufserfahrung.

Ich kenne persönlich jemanden, der mit ähnlichen Qualifikationen in e11 (ohne minus eins) eingestiegen ist. Mir gehts aber um die Verbeamtung.

Danke und VG

PolareuD

So wie ich die Behörden wahrgenommen haben, werden sie von den Sonderregelungen nur gebrauch machen, wenn sie es wirklich wollen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

TauiZ

Ich bin im mtD und warte auf auch auf die Umsetzung, derzeit wird wohl die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung vorbereitet, wo die Umsetzung drin steht, so mein Stand.

Bei externen wird es denke ich nochmals anders sein wie bei derzeitigen Beamten mit gewissen "Vorkenntnissen", bzw Quereinsteiger die hätten höher eingestellt werden können, diese aber erst jetzt davon profitieren könnten.

Wenn neu ausgeschrieben würde, dann müsste das so auch so formuliert sein, dass du dich mit deinen Abschlüssen bewerben kannst, und wenn das alles passen würde dann könntest du mit dem Eingangsamt A10 im gtD einsteigen.


Zitat von: neodeo2 in 30.05.2026 23:30Hallo zusammen,

Am 17.03.2026 ist ja die neue Novelle der Bundeslaufbahnverordnung in Kraft getreten.

Unter anderem wurde das geändert:
Sonderzugänge für Praktiker: Um dem Fachkraftemangel entgegenzuwirken, wurde ein echter Sonderzugang für Inhaber beruflicher Fortbildungsabschlüsse geschaffen. Wer einen ,,Bachelor Professional" (z. B. Meister, Fachwirte, IT-Operative Professionals) oder einen ,,Master Professional" (z. B. IT-Strategic Professionals) besitzt, kann in Kombination mit entsprechechen Zeiten beruflicher Erfahrung direkt in die technischen und naturwissenschaftlichen Laufbahnen des gehobenen Dienstes einsteigen.


Kann man nun beim Bund mit einem Operativen Professionell in a10/ gehobenem Dienst verbeamtet werden?

Habe FiSi Ausbildung + Operativen Professionell (von 2017) und 15 Jahre Berufserfahrung.

Ich kenne persönlich jemanden, der mit ähnlichen Qualifikationen in e11 (ohne minus eins) eingestiegen ist. Mir gehts aber um die Verbeamtung.

Danke und VG

vermessen

Zitat von: TauiZ in 02.06.2026 12:03Ich bin im mtD und warte auf auch auf die Umsetzung, derzeit wird wohl die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung vorbereitet, wo die Umsetzung drin steht, so mein Stand.


Kenne bei mir in der Behörde auch einige Kollegen des mtD die hellhörig geworden sind. Verfügen bspw. über einen Techniker bzw. neudeutsch "Bachelor Professionell".

Man kann den Kollegen bisher raten ihre Alma Mata anzufunken und sich bestätigen zu lassen, dass der erworbene Abschluss die Vorraussetzungen des BP erfüllt.

Ansonsten heißt es abwarten und darauf hin wirken, dass bei Ausschreiben von Stellen des gtD die Öffnungsklausel für die "Neu-Falschsitzer" berücksichtigt wird.

neodeo2

Aber wie läuft das ab, für die die im mittleren Dienst bereits angestellt sind, die einen Bachelor Professionell haben?

Die müssten sich doch auf neue Stellen im gehobenen Dienst bewerben?

vermessen

Zitat von: neodeo2 in 02.06.2026 18:36Aber wie läuft das ab, für die die im mittleren Dienst bereits angestellt sind, die einen Bachelor Professionell haben?

Die müssten sich doch auf neue Stellen im gehobenen Dienst bewerben?

ich sprech mal nur für verbeamtete Personen.
Sogg. Falschsitzer (Beamte des gD mit wissenschaftl. Hochschulausbildung) konnten sich auf Stellen des hD bewerben, wenn diese nach §24 BLV (alt) geöffnet worden. War dies nicht der Fall, so war der Kollegenschaft die Bewerbung oftmals verwehrt, weil im Ausschreibungstext die Bewerbung nur für Beamte des hD erlaubt war.

Das ganze vergleichbar auch für den Wechsel vom mD zum gD wenn bspw. nebenberuflich eine Hochschulausbildung (Bachelor) absolviert wurde.

Durch die Novelierung der BLV wird diese Möglichkeit nun auch auf die Bachelor- bzw. Master Professionell erweitert. Der "Kundenstamm" vergrößert sich somit.

Öffnet man jedoch Ausschreibungen für Stellen des gD nicht für Beamte des mD über den §29 BLV (neu), so sind diese Kollegen und Kolleginnen nicht bewerbungsberechtigt.


Für angestellte Personen gilt bekanntlich der TVöD. Hier ist nach meiner Lesart bis E12 eh alles möglich.
Hier am besten mal die Vorbemerkungen Punkt 4 zu den grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen studieren.
Grundsätzlich kann man sich beim Vorliegen der Bewerbungsanforderungen direkt von ner E1 ohne Umwege auf ne E12 bewerben.

Umlauf

Zitat von: neodeo2 in 02.06.2026 18:36Aber wie läuft das ab, für die die im mittleren Dienst bereits angestellt sind, die einen Bachelor Professionell haben?

Die müssten sich doch auf neue Stellen im gehobenen Dienst bewerben?

Über das ob und das wie werden die Dienststellen entscheiden. Man wird sie wahrscheinlich auch drauf stoßen müssen.
Alles wichtige hau vermessen bereits beschrieben.

Camouflage62

Bin gespannt wann es soweit ist und ob es auch gut umsetzbar ist.
Habe selber ebenso den Handelsfachwirt und fühle mich etwas unterfordert in meiner Dienstzeit.

Dazu noch die Hürde, erstmal A8 zu werden für einen A9 Posten in Frage zu kommen und dann wieder die höchste Hürde, gehobener Dienst über BLV.

Denke wird vielen so gehen, hoffe dass da bald was kommt und auch die Stellen da sind.