Senkung Brutto-Jahreseinkommen durch Jobrad

Begonnen von SonneMondundSterne123, 28.04.2026 07:43

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KlammeKassen

Zitat von: MoinMoin in 03.06.2026 12:58und stiegen Jahrzehnte weniger als die Löhne.
Was bringt das Leuten, die jetzt ins Berufsleben starten? Die kennen es nur, dass man sich immer weniger leisten kann für sein Einkommen

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in 03.06.2026 13:48Oder meinst du ernsthaft, dass die 119,60 Euro in 2024 oder die 114,13 Euro in 2023 kostendeckend waren?
Sind sie auch nicht beim Minijobber oder TZ Kraft mit 1200€ Einkommen.
Warum zahlt eigentlich auch da nicht der Staat was dazu, so wie zu den familienversicherten Partnern, Kinder?

KlammeKassen

Zitat von: MoinMoin in 03.06.2026 14:08Sind sie auch nicht beim Minijobber oder TZ Kraft mit 1200€ Einkommen.
Warum zahlt eigentlich auch da nicht der Staat was dazu, so wie zu den familienversicherten Partnern, Kinder?

Wenn du so argumentierst, kann ja das Bürgergeld perse (diese 563,00 Euro) einfach von allen PKV-Patienten gezahlt werden. Spricht denn ja auch nichts gegen.

Es macht einfach keinen Sinn... nur weil die GKV versichert werden, bleibt die Eliteklasse der PKV von Zahlungen verschont.

Rentenonkel

Zitat von: KlammeKassen in 03.06.2026 13:48Das stimmt so einfach nicht. Es wird seit mehreren Jahren nicht genügend für die Bürgergeldempfänger gezahlt. Da aber die Ausgaben noch viel schneller hochschießen als die Einnahmen durch die Arbeitnehmer, wird die Differenz immer größer... diese Witzerhöhungen bei den Bürgergeldempfängern bringen da gar nichts.

Oder meinst du ernsthaft, dass die 119,60 Euro in 2024 oder die 114,13 Euro in 2023 kostendeckend waren?

Neben den Beiträgen, die der Bund für die Bürgergeldempfänger zahlt, bekommt die gKV einen Zuschuss für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen. Dieser Zuschuss liegt derzeit bei knapp 15 Mrd. EUR pro Jahr. Derzeit werden die Kosten der versicherungsfremden Leistungen auf etwa 19 MRD EUR geschätzt, davon sind etwa 14,5 MRD EUR für die Bürgergeldempfänger.

Wenn nunmehr der Bund jetzt 14,5 MRD mehr für Bürgergeldempfänger als Beitrag bezahlen soll, wäre es doch nicht sachgerecht, wenn bei einem Defizit der Krankenkassen von dann nur noch 4 bis 5 MRD EUR der Steuerzahler weiterhin knapp 15 MRD EUR an Bundeszuschuss bezahlen soll.

Daher darf man nicht nur auf der einen Seite sehen, was unmittelbar an Beiträgen fließt, sondern muss den Bundeszuschuss auch in den Blick nehmen. Wenn man das tut, kommt man zwar immer noch zu dem Ergebnis, dass beides zusammen nicht kostendeckend ist; die Lücke ist allerdings deutlich kleiner, als wenn man den Bundeszuschuss ausblendet.

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in 03.06.2026 14:12Wenn du so argumentierst, kann ja das Bürgergeld perse (diese 563,00 Euro) einfach von allen PKV-Patienten gezahlt werden. Spricht denn ja auch nichts gegen.
Man könnte ebenso sagen, dass es sinnvoll wäre alle BGler in eine PKV zu stecken oder in eine eigene gesonderte KV (die dann extreme Zusatzbeiträge hätte?), damit ihr geringes Einkommen und damit verbunden geringe Beiträge, nicht zu lastend der GKV Zahler geht (und nicht falsch verstehen, finde ich absolut skandalös, dass hier eine Last nur auf den GKVler gelegt wird).

Was ist eigentlich mit den Rentnern die Grundsicherungsempfänger sind: Die und die Rentenkasse zahlen ja selber ein und auch nur magere ~170€ Euro. Ist das auch versicherungsfremde Leistung oder einfach nur Armut, die nur von den GKVler mitgetragen werden muss.

ZitatEs macht einfach keinen Sinn... nur weil die GKV versichert werden, bleibt die Eliteklasse der PKV von Zahlungen verschont.
Das die PKVler als Rentner idR (prozentual und nominal) mehr als die GKVler in ihre KV System einzahlen ist dir aber auch klar.

BAT

Wenn ich mich recht erinnere hat wir alles Sozialhilfeempfänger - bin mir nicht sicher ob über BSGH oder HartzIV - immer bei der AOK versichert. Ist das heute noch so?

Fettschwanzmaki

Zitat von: Rentenonkel in 03.06.2026 15:59Daher darf man nicht nur auf der einen Seite sehen, was unmittelbar an Beiträgen fließt, sondern muss den Bundeszuschuss auch in den Blick nehmen. Wenn man das tut, kommt man zwar immer noch zu dem Ergebnis, dass beides zusammen nicht kostendeckend ist; die Lücke ist allerdings deutlich kleiner, als wenn man den Bundeszuschuss ausblendet.

Ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber eine Meinung habe ich mir natürlich trotzdem gebildet...  ;D

In der BWL gibt es eine Kosten- und Leistungsrechnung, analog sollte das auch in der VWL möglich sein und digitalanalog auch für den Staat (finde den Fehler!).

Ich wäre für eine klare Abgrenzung der einzelen Positionen, auch auf die Gefahr hin, dass dann einige "versicherungsfremde Leistungen" auch gekürzt werden könnten - aber man hätte belastbare Zahlen statt "ja, vielleicht, könnte sein..." - (zu)viel Platz für Meinung, Neid und Spekulation.

Fettschwanzmaki

Zitat von: Rentenonkel in 03.06.2026 07:46Wenn diejenigen, die das auf dem Schirm haben, jetzt AfD wählen, dann dürfen sie nicht überrascht sein, wenn dann deren Lösungsvorschläge auf den Tisch kommen: Die AfD propagiert den Wegfall der aus ihrer Sicht versicherungsfremden Leistungen und diese Politik ist aus meiner Sicht patriarchisch geprägt. Als Beispiele nenne ich mal für den Bereich der KV:

Die beitragsfreie Versicherung während des Erziehungsurlaubs, die beitragsfreie Mitversicherung von nicht berufstätigen [Müttern] beziehungsweise geringfügig beschäftigten Ehegatten oder Lebenspartnern sowie Kindern, Leistungen rund um die Schwangerschaft und Mutterschaft, zum Beispiel Vorsorge- und Entbindungskosten, Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung, Leistungen zur Empfängnisverhütung, Leistungen zur künstlichen Befruchtung, das Mutterschaftsgeld und Krankengeld bei der Betreuung eines kranken Kindes, Betriebs- und Haushaltshilfen für alle Versicherten, insbesondere zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten.

Ich bilde mir ein, durchaus um die Ecke denken zu können, aber biodoitsche Familien sollen doch mehr Kinder in die Welt setzen?! Warum will die AfD ausgerechnet bei den entsprechenden Leistungen ansetzen?

Halbrhetorische Frage...

Ich habe echt keinen Bock, mir das Programm der AfD richtig reinzulöten - vllt. hat ja jemand einen Erklärungsansatz parat (alte weiße Männer und Patriarchat fallen mir noch selbst ein)?

Edit: Stichworte reichen, ist ja nicht die Laberecke.

Faunus

Zitat von: Fettschwanzmaki in 03.06.2026 18:50Edit: Stichworte reichen, ist ja nicht die Laberecke.

Stichwort: Sozialdarwinismus

1.  =>  familiärer Schwächen wie "Alleinerziehende, kinderreiche Familien, sozial "schwache" Familien, etc. => verhindern die Weiterentwicklung der Gesellschaft = auszumerzen.
2. => Frauen zurück an den Herd und in die reine Mutterrolle, weil traditionelle Rollenbilder als "naturgegeben" oder als "biologisch notwendig" für das Überleben und die Weiterentwicklung der Gesellschaft betrachtet werden - aber bitte nur "Gesunde, die es aus eigener Kraft schaffen"..


Rentenonkel

Zitat von: Fettschwanzmaki in 03.06.2026 18:38Ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber eine Meinung habe ich mir natürlich trotzdem gebildet...  ;D

In der BWL gibt es eine Kosten- und Leistungsrechnung, analog sollte das auch in der VWL möglich sein und digitalanalog auch für den Staat (finde den Fehler!).

Ich wäre für eine klare Abgrenzung der einzelen Positionen, auch auf die Gefahr hin, dass dann einige "versicherungsfremde Leistungen" auch gekürzt werden könnten - aber man hätte belastbare Zahlen statt "ja, vielleicht, könnte sein..." - (zu)viel Platz für Meinung, Neid und Spekulation.

Das Problem bei den sogenannten Versicherungsfremden Leistungen ist zunächst einmal die Definition derselben.

Während einige Leistungen insbesondere für Frauen als Kernaufgaben der Gesundheitsversorgung verstanden werden, sind es für andere Versicherungsfremde Leistungen.

Solange man sich also nicht einigt, was das denn sein soll, ist eine Bezifferung nicht möglich. Der Begriff der versicherungsfremden Leistung findet sich nicht im Gesetz. Ganz allgemein ist der Leistungskatalog enumerisch aufgezählt und Leistungen, die sich dort nicht finden lassen, sind der Versicherung fremd und daher können Kosten dafür auch nicht übernommen werden.

Oder andersrum: Alle Leistungen, für die die Kosten übernommen werden können, sind Versicherungsleistungen und eben keine versicherungsfremden Leistungen. Wären es Leistungen, die der Versicherung fremd wären, wäre eine Kostenerstattung nicht möglich.

Das Solidarprinzip und somit die Menschen, die dahinter stehen, sind mehr als VWL oder BWL Zahlen. Sobald man Menschen nur noch als Kostenfaktor sieht, rutscht man sehr schnell in ein Menschenbild ab, was wir hoffentlich hinter uns gelassen haben.

Rentenonkel

Zitat von: BAT in 03.06.2026 17:15Wenn ich mich recht erinnere hat wir alles Sozialhilfeempfänger - bin mir nicht sicher ob über BSGH oder HartzIV - immer bei der AOK versichert. Ist das heute noch so?

Früher waren Sozialhilfeempfänger gar nicht krankenversichert. Die haben einen Behandlungsschein der AOK bekommen und die wiederum hat dann die Kosten dem Sozialamt in Rechnung gestellt. Dafür gab es dann eine zusätzliche Verwaltungspauschale.

Seit Einführung des ALG II, heute Bürgergeld, wurden alle wieder pflichtversichert, zunächst bei der letzten gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, bei der sie versichert waren. Man kann dann wie jeder andere auch kündigen und wechseln.

Rentenonkel

Zum Thema warum:

Frauen werden nach dem AfD Parteiprogramm primär als Hüterinnen von Heim und Familie gesehen. Die Partei kritisiert häufig eine angebliche Benachteiligung des traditionellen Hausfrauen- und Familienmodells.

Diese Ideologie macht Frauen ökonomisch abhängig, da sie auf das Einkommen des in der Regel männlichen Ernährers angewiesen sind und bei Trennungen (oder im Alter) stark von Armut bedroht sind. Auch ohne Trennung hat diese ökonomische Unwucht Vorteile für den Mann: Wer das Haupteinkommen erzielt, trifft oft auch die wesentlichen finanziellen Entscheidungen im Haushalt.

BAT

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 06:52Solange man sich also nicht einigt, was das denn sein soll, ist eine Bezifferung nicht möglich. Der Begriff der versicherungsfremden Leistung findet sich nicht im Gesetz. Ganz allgemein ist der Leistungskatalog enumerisch aufgezählt und Leistungen, die sich dort nicht finden lassen, sind der Versicherung fremd und daher können Kosten dafür auch nicht übernommen werden.


Der größte Posten der aus der Krankenversicherung ausgelagert wurde, ist die Pflege. Pflege ist Teil der Krankenversicherung, da ursächlich Erkrankungen diesen Bedarf erzeugen.

BAT

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 06:56Früher waren Sozialhilfeempfänger gar nicht krankenversichert. Die haben einen Behandlungsschein der AOK bekommen und die wiederum hat dann die Kosten dem Sozialamt in Rechnung gestellt. Dafür gab es dann eine zusätzliche Verwaltungspauschale.


Achso, danke. Ja, das ist dann doch die beste Lösung.

MoinMoin

Zitat von: BAT in Heute um 08:39Achso, danke. Ja, das ist dann doch die beste Lösung.
Oje, damals wurde aber genöhlt, dass diese Sozialhilfeempfänger wie Privatversicherte betrachtet wurden.
Und das ist es doch was ich oben schon eingebracht habe: Diese Personengruppe in eine PKV schicken, ihnen 100% Beihilfe zu bewilligen (so war es im Prinzip früher) oder eine gesondert KV machen, die eben mit der Einzahlung klar kommen muss.
Dann wären die GKVen komplett entlastet und der Staat muss die Kosten schultern.

Dann werden die GKVler als nächstes darauf schauen, dass man eben nicht mehr Familienversichert ist, weil dies in diesem Sinne eine versicherungsfremde Leistung ist, die nur die GKVler tragen müssen.