Rentenreform 2026/2027 - Auswirkung auf das Beamtentum

Begonnen von wieauchimmer, Gestern um 12:08

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

wieauchimmer

Ich mach mal den Startschuss.

"Ausweitung der Beitragszahler: In die gesetzliche Rente einbezogen werden sollen künftige Selbstständige, Vorstände sowie Politikerinnen und Politiker, aber vorerst nicht Beamte. Dafür soll deren Pensionsniveau dem Rentenniveau angeglichen werden."

Quelle: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrichten/merz-und-bas-umsetzung-der-rentenreform-bis-ende-des-jahres

"Einen kleinen Makel hat das ,,Kunstwerk" allemal: Das von der Kommission erklärte ,,Idealbild" einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle Arbeitnehmer gleichermaßen einzahlen, wurde nicht erreicht. Selbstständige und Politiker sollen mit der Reform hinzukommen, bei den Beamten waren die Hürden aber zu groß. Nach langer Diskussion sei die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung verworfen worden, heißt es aus Berlin.

Die Alternativlösung: Weniger Menschen verbeamten und das Pensionsniveau abschmelzen. Damit die Zahl der Beamten langfristig sinkt, empfiehlt die Kommission, Menschen nur noch für ,,hoheitliche Aufgaben des Staates" zu verbeamten. Nach landläufiger Definition hieße das: Polizei, Justiz und Finanzverwaltung müssten sich keine Sorgen machen. Der Rotstift droht vorrangig an Schulen und Hochschulen. Ähnliche Vorstöße zum Beamtensystem in Deutschland gab es schon in den Monaten zuvor."


Quelle: https://www.merkur.de/wirtschaft/beamten-plan-in-rentenreform-lehrerpraesident-wuetend-das-geht-nicht-zr-94364384.html


Weiß jemand etwas mehr hierzu? Was habt ihr für Gedanken dazu?

Blablublu

Ich habe gelesen, dass alle zukünftigen und vergangenen Reformen auf Beamte übertragen werden sollen. Da hätte ich schon den ersten Vorschlag: Zurechnungszeit bei DU zu hundert Prozent und bis zur Regelaltersgrenze. Wie in der RV auch.

ultranoob

Ich für meinen Teil bin jedenfalls gespannt, wie das Absenken des Pensionsniveaus verfassungsrechtlich begründet bzw. ausgestaltet werden soll. (Niedrigere Pension + VBL?)

Je nach Quelle liest man zudem, dass nicht nur weniger verbeamtet werden soll, sondern dass perspektivisch die Integration von Beamten zu den Beitragszahlern vorgeschlagen wird. Beim ZDF steht Folgendes:

ZitatErweiterung des Beitragszahlerkreises
  • Einbeziehung von Selbstständigen und Politikern: Um die gesetzliche Rentenkasse kurz- und mittelfristig zu stabilisieren, sollen Abgeordnete sowie Selbstständige ohne berufsständische Absicherung verpflichtend einzahlen.
  • Langfristige Einbindung von Beamten: Perspektivisch wird die Integration von Beamten vorgeschlagen. Akut wird empfohlen, dass Bund und Länder weniger Personal verbeamten und dies strikt auf rein hoheitliche Aufgaben begrenzen.


GeBeamter

Ich bin Mal gespannt wie die Einbeziehung der Beamten in die Sozialversicherung damit in Einklang zu bringen ist, dass Beamte nach Leistung und Befähigung alimentiert werden. Für die Beamten, die dann einzahlen, müsste das Brutto steigen. Besoldungssteigerungen dürfen das Leistungsprinzip aber nicht untergraben. Das wird noch spannend, wie das gestrickt werden soll.

wieauchimmer

Korrekt. Oder anderes Szenario: nebenbeschäftigte Beamte. Nach meinem Verständnis müssten die dann auch einzahlen.

ultranoob

Vielleicht werden fiktive Beiträge gezahlt, die zur fiktiven Entlastung des Systems beitragen ;)

Überflieger

Vorweg, ich bin selbst Beamter:

1.) ich glaube eine Kürzung um 5% wie sie im Raum steht wird nahezu jeder verkraften. Ist natürlich Schade, aber uns geht es damit in vielen Bereichen immernoch besser in der Pension.

2.) Ich finde es absolut richtig, dass der Beamtenbereich verkleinert werden soll. Nur um ein paar Beispiele zu nennen: In Skandinavien gibt es das Konzept von verbeamteten Lehrern nicht.
Viele Unternehmen arbeiten mit seniblen Daten und bekommen das auch ohne Beamte hin, warum also in der Verwaltung nicht auch mehr Angestellte als Beamte. Daher kann man hier auch mMn. grundsätzlich viele Beamte durch Angestellte ersetzen.

3.) Eine langfristige Überführung aller Beamte in die GRV wäre aus meiner Sicht wünschenswert, aber nur unter der Bedingung, dass diese deutlich mehr als nur 2% auf Kapitaldeckung setzt. 9,3% wäre hier eine guter Richtwert. Der Teil der Arbeitgeber in die GRV und der Teil der Arbeitnehmer in die Kapitaldeckung. Wenn das langfristige Ziel ist für alle etwa 70% Rente zu erreichen (glaube ich nicht dran, aber hoffen darf man ja noch) hätte man hier also kaum Nachteile zur Pension, aber Spielraum in anderen Bereichen Arbeitsverbesserungen zu erlangen (Wochenarbeitszeit im Vergleich zu den Angestellten z.b.).

 

GeBeamter

Zitat von: Überflieger in Gestern um 15:10Vorweg, ich bin selbst Beamter:

1.) ich glaube eine Kürzung um 5% wie sie im Raum steht wird nahezu jeder verkraften. Ist natürlich Schade, aber uns geht es damit in vielen Bereichen immernoch besser in der Pension.



 

Jeder würde ich jetzt nicht sagen. Und außerdem wäre das eine Versorgungslücke, die auch die Frage nach der Amtsangemessenheit des Ruhegehalts aufwerfen dürfte.
Zudem kann man das nicht von jetzt auf gleich einführen, da die private Absicherung im Alter systembedingt eigentlich nicht erforderlich war für Beamte. Wann also sendet der DH das Signal der privaten Vorsorge und darf er das überhaupt?

Rheini

#8
Bevor ich über ne Kürzung nachdenke, soll der DH erst mal verfassungsgemäß zahlen.

Schade das man nicht "nein" zum DH sagen kann und er bis zum BVerfG klagen muss, bevor er Verschlechterungen durchführen kann.

wieauchimmer

Zitat von: Überflieger in Gestern um 15:103.) Eine langfristige Überführung aller Beamte in die GRV wäre aus meiner Sicht wünschenswert, aber nur unter der Bedingung, dass diese deutlich mehr als nur 2% auf Kapitaldeckung setzt. 9,3% wäre hier eine guter Richtwert. Der Teil der Arbeitgeber in die GRV und der Teil der Arbeitnehmer in die Kapitaldeckung. Wenn das langfristige Ziel ist für alle etwa 70% Rente zu erreichen (glaube ich nicht dran, aber hoffen darf man ja noch) hätte man hier also kaum Nachteile zur Pension, aber Spielraum in anderen Bereichen Arbeitsverbesserungen zu erlangen (Wochenarbeitszeit im Vergleich zu den Angestellten z.b.).

 

Mit 9,3 wäre es genau eine Hälfte - finde auch das wäre das mindeste. 2% finde ich eher schwach, zumal man hier einen Hebel hat, der nicht mal Mehrkosten beim Arbeitnehmer/Arbeitgeber verursacht.


Rheini

Zitat:

"Die Kommission plädiert zudem für eine Verlängerung der Wartezeit für die
Versorgung aus dem letzten Amt von derzeit zwei Jahren auf fünf bis zehn Jahre. Im
Vergleich zum Rentenrecht, bei dem die Rentenhöhe vom Entgeltverlauf während der
gesamten Erwerbsbiografie abhängt, erscheint diese Regelung als besonders
begünstigend. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht bereits die 1999
beschlossene Verdoppelung der Wartezeit von einem auf zwei Jahre äußerst kritisch
gesehen. Der Zeitablauf und die seither eingetretenen Änderungen der
gesamtgesellschaftlichen Lage gebieten jedoch eine rechtliche Neubewertung."

Hat sich NRW nicht schon ne blutige Nase wegen der Erhöhung von zwei auf drei Jahren eingefangen?

Gefunden:

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in mehreren wegweisenden Entscheidungen (z. B. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007, Az. 2 BvL 11/04) festgestellt, dass eine starre dreijährige Wartefrist ("Wartefristklausel") im Beamtenversorgungsrecht mit dem Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz) unvereinbar und damit verfassungswidrig ist.

GeBeamter

Die 5% einmalige Senkung des Maximalpension nehme ich, wenn der DH im Gegenzug verfassungsgemäß alimentiert und Besoldung und Pensionen an die allgemeine Lohnentwicklung koppelt, wie bei den Renten.

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 15:55Die 5% einmalige Senkung des Maximalpension nehme ich, wenn der DH im Gegenzug verfassungsgemäß alimentiert und Besoldung und Pensionen an die allgemeine Lohnentwicklung koppelt, wie bei den Renten.

Ironie muss gekennzeichnet werden  ;) .

Überflieger

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 15:35Jeder würde ich jetzt nicht sagen. Und außerdem wäre das eine Versorgungslücke, die auch die Frage nach der Amtsangemessenheit des Ruhegehalts aufwerfen dürfte.
Zudem kann man das nicht von jetzt auf gleich einführen, da die private Absicherung im Alter systembedingt eigentlich nicht erforderlich war für Beamte. Wann also sendet der DH das Signal der privaten Vorsorge und darf er das überhaupt?

ich bin auch nur A9 und werde damit in der Pension klarkommen. Beim Thema Amtsangemssenheit gebe ich dir recht, weiß aber hier nicht wie die aktuellste diesbetreffende Rechtsprechung vom BverfG lautet.

Realistisch betrachtet gehen viele im mittleren Dienst mit mindestens A8 oder A9 in Pension, da wären die 5% etwa 200€ Brutto Pensionsunterschied. Nervig, keine Frage, aber bricht einem nicht das Genickt. Vielleicht sehe ich es auch zu Naiv, aber die meisten von uns sollten doch ohne größere Schuldenberge in die Pension gehen können. 200€ Brutto im Monat weniger ist für den Alltag dann kein großes Problem. Was die Pflege im Heim später angeht ist die andere Sache, aber privat Vorsorgen ist bekanntlich nicht verboten.

Was ich in dem Bereich eher interessant finde ist die Frage, ob die Aktivrente dann auch für Beamte möglich werden wird.