Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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Desperado

Dreistellige Millionenhöhe p.a. okay. Aber mit den ganzen Nachzahlungen würde wohl dreistellig zunächst mal nicht reichen.

justilegal

,,Den ganzen Nachzahlungen"... na warten wir mal ab, ob und wie üppig die ggfs ausfallen. Irgendwas wird sich garantiert überlegt werden, um die Nachzahlungen klein zu halten... irritierend ist eher die Formulierung, dass man eine Reform auf den Weg bringen möchte, bevor der Beschluss Niedersachsen betreffend vom BVerfG kommt... warum??? Ne Reform rückwirkend zu ... 2020?, wo man sich was ganz Neues ausdenkt- was natürlich verfassungsgemäß ist... worauf sich der Beschluss dann aber noch nicht bezieht und man quasi direkt wieder von vorne zu klagen anfangen muss... schauen wir mal

ExponentialFud

"irritierend ist eher die Formulierung, dass man eine Reform auf den Weg bringen möchte, bevor der Beschluss Niedersachsen betreffend vom BVerfG kommt.."

Das könnte eine Strategie sein, um eine im Raum stehende Exekutionsanordnung des BVerfG gegen das Land zu vermeiden. Man zeigt damit, "freiwillig" bereit zu Änderungen zu sein.

Micha84

In Hamburg ab Januar auch 41h. Wir in Niedersachsen werden folgen ...

Rukh

Davon gehe ich auch fest aus. Allerdings hoffe ich doch sehr das wir bei Bezügen mit Kindern endlich mal die rote Laterne abgeben. Dann schlucke ich auch die 1 Wochenstunde mehr

Erpelente

Sind die 41h denn auch mit 2,5% Erhöhung der Besoldung, zusätzlich zur Übertragung des Tarifergebnisses, verbunden?

Bibliothekar

Die Erhöhung auf 41h empfinde ich als vollkommen sinnlos. Ich spreche niemandem seinen Arbeitsethos ab, aber das kann sich ja jeder für sich überlegen ob diese Wochenstunde mehr auch tatsächlich mit produktiver Arbeit gefüllt wird. Vor allem wenn es nicht mit mehr Besoldung einhergeht ist das ja eine Besoldungskürzung. Das erhöht die Motivation nun nicht zwingend.

Schneewitchen

Zitat von: Bibliothekar in 25.06.2026 12:13Die Erhöhung auf 41h empfinde ich als vollkommen sinnlos. Ich spreche niemandem seinen Arbeitsethos ab, aber das kann sich ja jeder für sich überlegen ob diese Wochenstunde mehr auch tatsächlich mit produktiver Arbeit gefüllt wird. Vor allem wenn es nicht mit mehr Besoldung einhergeht ist das ja eine Besoldungskürzung. Das erhöht die Motivation nun nicht zwingend.

Das ist dem DHn auch klar. Das ist halt eine Rechengröße, wonach sich dann eine Personaleinsparung ergibt, die dann zu einer weiteren Arbeitsverdichtung in den Dienststellennführt.

Boromir

Moin, ich habe den interessanten Blogartikel gefunden, der das Thema auch aufgreift. Auf jeden Fall lesenswert.

BVerfG-Urteil vom 17.09.2025: Was es für die Beamtenbesoldung in Niedersachsen bedeutet