[TH] Besoldungsrunde 2025-2028 Thüringen

Begonnen von unnamed, 17.02.2026 06:24

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Schneewitchen

Zitat von: CK7985 in 26.06.2026 08:52https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/thueringer-besoldungs-und-versorgungsanpassungsgesetz-2026-bis-2028-an-den-haushalt-und-finanzausschuss-hufa-ueberwiesen-online-diskussionsforum-des-landtags-eingerichtet/

"Bereits jetzt wurde die Bezügestelle angewiesen, erforderliche Vorzubereitungen zu treffen, um eine Auszahlung der Nachzahlung/Auszahlung mit den Novemberbezügen 2026 und die Jahressonderzahlung mit den Dezemberbezügen 2026 zu gewähren."

Man braucht bis NOVEMBER, um die Anpassung der Besoldung umzusetzen...
Klar ist jeder Fall individuell und etwas anders gelagert, was ordentlich Arbeit macht aber das ist schon heftig.

Anderswo geht das deutlich schneller. Eine so lange Zeitspanne ist nicht wirklich nachvollziehbar.

Tassimo

#196
https://forum.thueringer-landtag.de/diskussionen/diskussion/thueringer-besoldungs-und-versorgungsanpassungsgesetz-2026-bis-2028/was-moechten-sie-zum-entwurf-des-thueringer-besoldungs-und-versorgungsanpassungsgesetz-2026-bis-2028-insgesamt-und-oder-zu-einzelnen-bestimmung-anmerken#beitrag-550

Ich bitte hier alle Betroffenen um Wortmeldung und Eingabe. Es besteht die Möglichkeit hier zumindest und bitte auf sachlichem Weg seine Meinung zum aktuellen Gesetzentwurf kund zu tun. Da wir nicht streiken können, ist es zumindest hier eine Option sich zu äußern. Es wird Zeit unserem Dienstherrn auch mal die MEINUNG ZU UNSEREM DIENSTVERHÄLTNIS UND DEM VERTRAUENSBRUCH seinerseits anzuzeigen. Vielleicht findet ja noch ein Umdenken bei der Gesetzgebung statt. Die Hoffnung stirbt Ja bekanntlich zu letzt.

Engel84

@Tassimo: Super Deine Verlinkung in das Disskusionforum des Thüringer Landtages. Ich habe bereits einen Beitrag geschrieben. Hier haben wir als "Betroffene" die Möglichkeit auf die Gesetzgebung vielleicht mit Einfluss zunehmen. Der HuFa sollte sich die negativen Bewertungen zum Gesetzentwurf, insbesondere der Nachzahlungsregelung nur für die Kläger, verinnerlichen und entsprechend den Gesetzesentwurf abändern.

Unknown

Warum haben laut den Kommentaren in Thüringen kaum Beamte geklagt bzw. einen Widerspruch geschrieben?

n8flieger

Widersprüche in den einzelnen Jahren dürften viele eingelegt haben, ich auch. Diese wurden jedoch immer abschlägig beschieden. Mithin ist also kein offener Vorgang vorhanden. Zumindest meiner Meinung nach. Den Weg der Klage sind dann halt nur wenige gegangen, ich auch nicht. Warum? Das muss sich dann jeder selber fragen. Mir waren Anwaltskosten und Gerichtskosten zu viel, da ich nebenbei noch eine Familie ernähren musste mit A6, A7, A8. Der fehlende Anwaltszwang war mir nicht bewusst, das zumindest wäre im Nachhinein kein Grund gewesen.

Aber sei es drum, nun ist es zu spät und der DH lacht sich eins. Ich hätte aber über die ganzen Jahre hinweg auch nicht gedacht, dass die Besoldung verfassungswidrig ist.

Just my 2 Cents

BPist

Zitat von: Unknown in 26.06.2026 19:37Warum haben laut den Kommentaren in Thüringen kaum Beamte geklagt bzw. einen Widerspruch geschrieben?

Das verstehe ich auch nicht. Der TBB ruft seit Jahren dazu auf und hat auch jedes Jahr deutlich gemacht, dass die Ansprüche nur auf diesem Weg gewahrt werden können.

Warum man dann den Klageweg nicht bestreitet kann ich nicht nachvollziehen.
Kostet mit Rechtsschutzversicherung maximal eine Selbstbeteiligung.

Das man dem DH nicht vertrauen kann dahingehend lag ja lang genug in der Luft. Und das es natürlich unfair ist nur mit Klage seine angemessene Besoldung zu erhalten, ist unstrittig.
Aber der Weg bis zur Klage stand jedem offen...

AltStrG

Zitat von: Engel84 in 26.06.2026 18:14@Tassimo: Super Deine Verlinkung in das Disskusionforum des Thüringer Landtages. Ich habe bereits einen Beitrag geschrieben. Hier haben wir als "Betroffene" die Möglichkeit auf die Gesetzgebung vielleicht mit Einfluss zunehmen. Der HuFa sollte sich die negativen Bewertungen zum Gesetzentwurf, insbesondere der Nachzahlungsregelung nur für die Kläger, verinnerlichen und entsprechend den Gesetzesentwurf abändern.

Es werden mutmaßlich nur Kläger oder Widerspruchsführer (offen) etwas bekommen, da war der Beschluss des BVerfG eindeutig und rechtlich auch nachvollziehbar.

Das ALLE etwas bekommen, ist nunmehr eine rein politische Frage; welche aber nicht das BVerfG klärt.

Tassimo

Hey, was passiert denn mit unseren Behörden und auch den Gerichten, wenn alle 33000 Beamte Widerspruch und jährliche Klage gegen ihren Besoldung gestellt hätten. Die Justiz, die jetzt schon nicht hinterher kommt, könnte vermutlich ihre Aufgaben auf Jahre gar nicht mehr erfüllen, von der LFD mal abgesehen. Die sind ja jetzt schon vollkommen überfordert, wie man beim Thema Beihilfe mit ihren ca 3800 Beihilfeanträgen sieht.

Ich gehe aber davon aus, dass spätestens nach diesem Gesetzentwurf, es zukünftig zum Guten Ton gehören wird, das Land als treu dienender Beamter halt auf verfassungsgemäße Alimentation zu verklagen. Dann machen wir es halt so.

Frage wir lieber nicht, was dann mit den beteiligten Behörden passieren wird.

accipiter

@tassiom
Ja; da gebe ich Ihnen recht. Das kann die Justiz (Verwaltungsgerichte) und das TLF durchaus lahm legen. Das kann dem  einzelnen Beamten allerdings egal sein, wenn der DH einen WS und hiernach eine Klage als Voraussetzung dafür sieht, dass man eine Nachzahlung erhält oder soweit auch dieses Gesetz wieder einmal nicht passen sollte. Das dafür das eine oder andere sprechen könnte, dürfte nicht ausgeschlossen sein.

Ein paar Beispiele:

1. Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens und rückwirkende (2024) Anpassung des Wertes auf das MÄE. Eine Entscheidung des BVerfG hierzu bzw. zu einer solchen Verfahrensweise steht noch aus. 

2. Bei der Berechnung bzgl. des Abstandes zur Prekaritätsschwelle wurde der Durchschnittswert von TH genommen. Ob dies so geht oder eher auf den Höchstwert abzustellen wäre, bleibt dahingestellt / abzuwarten. Eine Entscheidung des BVerfG bzgl. der Berechnung des MEÄ bei Flächenländern und dem Bund steht noch aus. Berlin ist insoweit irrelevant, da dies ein Stadtstaat ist und es dort nur einen MEÄ-Wert gibt. Würde man bspw. für TH 2024 den Höchstwert zugrunde legen, ergibt sich in 2024 ein Unterschied von über 1.000 EUR (netto). In den anderen Jahren sieht es es vergleichbar aus. Hierdurch könnte die Besoldung schnell wieder in eine Verfassungswidrigkeit kippen, da das MEÄ eine nicht zu unterschreitende Untergrenze darstellt (Evidenz) und im ThürBesG 2026 - 2028 wieder hart an der Grenze gerechnet wurde, was man aus der Anlage 9 der Begründung zum ThürBesG ersehen kann.

3. Die CoronaPrämie wurde bei der Mindestabstandberechnung berücksichtigt. Das ist mE. unzulässig, da diese nicht alle Beamte voraussetzungslos erhalten haben (Stichtagsregelung) und insoweit nach den BVerfGE zur Besoldung nicht berücksichtigungsfähig ist. Dies setzt nämlich voraus, dass alle Beamte diese Zahlung voraussetzungslos erhalten haben Das FEHL 2023 wären rund 1.323 EUR (netto). Das BVerfG führt hierzu in seiner Entscheidung vom 04.05.2020 - 2 BvL 4/18 - unter Rn 73 aus: "Bezugspunkt ist das Gehalt als Ganzes (vgl. BVerfGE 44, 249 <272>). Neben
dem Grundgehalt sind daher solche Bezügebestandteile zu berücksichtigen, die al
len Beamten einer Besoldungsgruppe gewährt werden (vgl. BVerfGE 99, 300 <321>;
139, 39 <112 Rn. 93>; 140, 240 <278 Rn. 72>)."

Anders verhält es sich bei der IAP in 2024.

4. Der FamZ ab dem 3. Kind wurde geändert. Das passt aber nicht mit der bisherigen BVerfGE vom 04.05.2020 - 2 BvL 6/17 u.a. - überein. Eine Entscheidung des BVerfG hierzu bzw. zu der geänderten Verfahrensweise steht noch aus.

Sicher finden sich noch weiteres. Will man künftige Klagen vermeiden, müsste man absichern, dass dann, wenn es wieder nicht passt (sprich verfassungswidrig ist), alle von Amts wegen eine Nachzahlung erhalten. Aber das hat man in TH (anders als seinerzeit in Sachsen) bisher nicht gemacht und wird das sicher auch künftig nicht machen. Kostet ja Geld und das kann der DH sparen, wenn nicht allzu viele klagen. 
   

JungeBeamtin

Zitat von: Tassimo in 26.06.2026 17:34https://forum.thueringer-landtag.de/diskussionen/diskussion/thueringer-besoldungs-und-versorgungsanpassungsgesetz-2026-bis-2028/was-moechten-sie-zum-entwurf-des-thueringer-besoldungs-und-versorgungsanpassungsgesetz-2026-bis-2028-insgesamt-und-oder-zu-einzelnen-bestimmung-anmerken#beitrag-550

Ich bitte hier alle Betroffenen um Wortmeldung und Eingabe. Es besteht die Möglichkeit hier zumindest und bitte auf sachlichem Weg seine Meinung zum aktuellen Gesetzentwurf kund zu tun. Da wir nicht streiken können, ist es zumindest hier eine Option sich zu äußern. Es wird Zeit unserem Dienstherrn auch mal die MEINUNG ZU UNSEREM DIENSTVERHÄLTNIS UND DEM VERTRAUENSBRUCH seinerseits anzuzeigen. Vielleicht findet ja noch ein Umdenken bei der Gesetzgebung statt. Die Hoffnung stirbt Ja bekanntlich zu letzt.


Danke für die Verlinkung des Diskussionsforums. Ich habe daraufhin nun ebenfalls meine Meinung dort kundgetan. Dass die vielen richtigen Kritiken dort tatsächlich etwas bringen, da bin ich leider pessimistisch zu eingestimmt. Am Ende wird das Ding wahrscheinlich durchgewunken, wie es gerade ist. Aber man wird ja noch träumen dürfen..  ::)

Ich habe jedenfalls aus meinem Fehler gelernt und werde künftig den Rechtsweg suchen. Man will es ja offenbar nicht anders. Seit meiner Verbeamtung 2022 hab ich das blöderweise 2025 das erste Mal gemacht.  :-\

Tassimo

Wir sind uns sicher alle einig, dass diejenigen, die bisher den Weg bei der Besoldung nicht bis zur Klage gegangen sind, zukünftig ganz anders in der Sache entscheiden werden.

Und wenn wir schon nicht streiken können, aber wir können den Kollegen davon erzählen. Ich denke umso mehr kritische Stimmen es geben wird, umso mehr werden die Damen und Herren, die über unsere uns zustehende Alimentation entscheiden, darüber nachdenken, ob sie wirklich einen solchen Vertrauensverlust Tausendfach in die Dienstverhältnisse bringen wollen.

Der ,,Spaß" könnte zum Schluss teurer kommen, als es sich im Moment vielleicht erahnen lässt.

Rheini

Es würde mich wundern wenn die DH Beamte ohne WS und Klage, rückwirkende Ausgleiche zahlen würden. Dafür sind die Beträge einfach zu hoch.

Spannend wird es für mich beim Bund wo ja ein Rundschreiben aussagen soll, dass ab 2020 kein WS oder Klage notwendig ist und man bedacht wird. Mal schauen ob der DH das so durchzieht, wie viele es hier glauben und hoffen.

Wünschen würde ich es den Beamten ......

Tester

@accipiter: Sehe ich genau so. Auch im aktuellen Gesetzentwurf gibt es eine Menge Elefanten die noch im Raum stehen. Der Größte ist meines Erachtens nach der Kniff mit dem rückwirkenden fiktiven Partnereinkommen.Das bedeutet für mich die Klage läuft weiter und wird auch für das Kalenderjahr 2026 erweitert (2025 ist schon erfolgt).
Für alle die noch von einem klagelosen rückwirkenden Ausgleich der verfassungswidrigen Alimentation seit 2008 träumen, ein Zitat aus einem Schriftsatz des Landesamts für Finanzen an mich:"Der Beamte kann nicht erwarten, dass er aus Anlass eine verfassungsrechtlich gebotenen Besoldungskorrektur gewissermaßen ohne eigenes Zutun nachträglich in den Genuss der Befriedigung eines womöglich jahrelang zurückliegenden Unterhaltsbedarfs kommt, den er selbstgegenüber seinem Dienstherren zeitnah nicht geltend gemacht hat.".

jumar

@Tester: Hast du deine Klage für 2025 erweitert weil dein Widerspruch für 2025 negativ beschieden wurde oder hast du gar keinen Widerspruch eingelegt und einfach nur deine Klage erweitert?
Ich dachte, man kann die Klage erst erweitern nach einem negativ beschiedenem Widerspruchsbescheid.

TommiW1234

Ich finde es traurig und schade, dass sich bisher so wenige Kollegen, mit der Möglichkeit ihren Unmut über den Gesetzentwurf zu äußern, an dem Diskussionsforum des Thüringer Landtag nicht beteiligen.
In den Büros sind alle nur am meckern, aber es geht halt vielen einfach noch zu gut, so scheint es mir.

LG und ruhig mal den Link zur Online Diskussion weiterleiten an die Kollegen! ;-)
Nur zusammen können wir (vielleicht) noch etwas bewegen.