Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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SwenTanortsch

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 11:37@Swen, du hast heute Morgen um 08:49 Uhr sieben "Anforderungen" an eine sachgerechte Ermittlung der Besoldungsindex-Werte postuliert, gegen die es nichts Grundsätzliches einzuwenden gibt (bis auf die teilweise vorhandene Redundanz, aber sei's drum).

1.) Genau wie von cyrix42 erwähnt (warum hast du eigentlich deine Antwort an ihn wieder gelöscht?) wurde früher mit der "Vereinfachten Methodik" gegen deine sieben Punkte verstoßen.
2.) Im Gegensatz dazu erfüllt die korrekte Spitzausrechnung und anschließende Indexwertermittlung, die in diesem Thread unter anderem als Zwei-Punkte-Methodik, VG-Berlin-Methodik oder Färber-Methodik bezeichnet wurde und wird, alle deine sieben Punkte. Darüber hinaus steht sie in eindeutigem Einklang mit den von mir vorhin zitierten Randnummern der letzten beiden BVerfG-Beschlüsse.

Stimmst du uns diesbezüglich zu oder vertrittst du weiterhin eine anderslautende "Meinung"?

Besser dürfte es sein, dass du hier irgendwann mal aufhörst, regelmäßig diesen Unsinn zu reden, der uns nun schon wieder 50 Seiten Zeit gekostet hat. Wenn du nicht einmal weißt, wie man die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts liest, kann dabei doch nur solch regelmäßiger Unsinn herauskommen wie gerade wieder, der durch permanentes Wiederholen nicht besser, sondern nur immer noch peinlicher wird.

Wie willst du irgendwas Gescheites zum Thema sagen, wenn du nicht einmal weißt, wie man die Entscheidungen des BVerfG liest? Oder willst du immer noch den peinlichen Blödsinn behaupten, den du heute morgen im Beitrag 787 gepostet hast?

BVerfGBeliever

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 11:50Wie willst du irgendwas Gescheites zum Thema sagen, wenn du nicht einmal weißt, wie man die Entscheidungen des BVerfG liest? Oder willst du immer noch den peinlichen Blödsinn behaupten, den du heute morgen im Beitrag 787 gepostet hast?
Könntest du uns "Unwissende" bezüglich meines "peinlichen Blödsinns" erleuchten?

[P.S. Wie war das übrigens noch mal mit "ad hominem", etc.? Aber keine Sorge, ich bin diesbezüglich zum Glück weit weniger "empfindlich" als du..]

SwenTanortsch

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 11:59Könntest du uns "Unwissende" bezüglich meines "peinlichen Blödsinns" erleuchten?

[P.S. Wie war das übrigens noch mal mit "ad hominem", etc.? Aber keine Sorge, ich bin diesbezüglich zum Glück weit weniger "empfindlich" als du..]

Ich spreche nicht über dich, sondern deine Produkte, die von dir hier eingestellten Beiträge. Also, was ist jetzt mit dem Beitrag 787? Willst du diesen Unsinn weiterhin behaupten oder nicht?

phantomghost

ZitatWie willst du irgendwas Gescheites zum Thema sagen, wenn du nicht einmal weißt, wie man die Entscheidungen des BVerfG liest? Oder willst du immer noch den peinlichen Blödsinn behaupten, den du heute morgen im Beitrag 787 gepostet hast?

Swen, könntest du mir bitte in einfachen und verständlichen (!)Worten erklären, welchen Blödsinn du genau meinst? Denn vermutlich geht es mir wie Believer und ich bin (im Gegensatz zu dir) zu dumm, um Entscheidungen des BVerfG zu lesen. Also bitte ich um Nachsicht und eine (für dummies) verständliche Erläuterung. Danke.

BVerfGBeliever

@Swen, ich wiederhole meine Frage: Wo genau in meinem Beitrag (#787) befindet sich der "peinliche Blödsinn"?

SonicBoom

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 07:51Wenn man das, was ich meine, auf das Basisjahr 1996 für einen Beamten des Jahres überträgt, dann ergibt sich folgendes:

Im Jahre 1996 wurde die Besoldung im April um 3,2 % erhöht.

Mithin wird das Basisjahr wie folgt berechnet:

3 * ohne Anpassung
9 * mit Anpassung

Das ist dann der Wert 100

Wenn jedoch die Anpassung bereits am 01.01. erfolgt wäre, dann wäre die Rechnung wie folgt:

12 * mit Anpassungssatz

Mithin ist das Basisjahr um 3/12 von 3,2 % niedriger, als wenn die Anpassung bereits zu Anfang des Jahres erfolgt wäre. Wenn jedoch der Senat bei seiner Betrachtung unterjährige Besoldungsanpassungen nicht so behandeln will, als wären sie im gesamten Jahr erfolgt, dann muss man nach meinem Verständnis damit bereits im Basisjahr anfangen.

Das hast Du auch erkannt, weil das Basisjahr in dem zweiten Beispiel von Richter B falsch berechnet wurde, mithin sich aus einem falsch berechneten Wert des Basisjahres keine verlässliche Aussage darüber treffen lässt, ob die prozentualen Anpassungen der Folgejahre auch nominal richtig bemessen wurden.

Wenn also der Wert des Basisjahres 3/12 von 3,2 % zu hoch ist, weil die Anpassungen des Basisjahres so behandelt werden, als wenn sie bereits ab Jahresbeginn erfolgt wären, dann kompensieren bei einer Zwei Punkt Methode spätere Anpassungen die fehlende Anpassung des Basisjahres, mithin fangen, und darum geht es, die Lampen erst zu spät an zu leuchten.

Hier liegt ja auch ein Denkfehler vor der in der üblichen Handhabung der Bekanntgabe von Tarifergebnissen liegt. Prozent x ab Zeitpunkt y über Zeitraum b. Die Färber Methode glättet all dies in dem es auf die tatsächlichen monetären Werte eines Jahres abstellt. Also allein schon die Wurzel deines Gedankens ist fehlerhaft und die vermeintlich belastbaren Schlussfolgerungen daraus sind irrelevant.

SonicBoom

Zitat von: PolareuD in Heute um 10:21Diese Frage ist komplett überflüssig, da mit der Methodik im ZBR etwas komplett anderes bemessen wird als mit der Methodik des VG Berlin. Ein Vergleich der Methodiken ist daher nicht im Ansatz zielführend.

Hahaha

SonicBoom

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 12:02Ich spreche nicht über dich, sondern deine Produkte, die von dir hier eingestellten Beiträge. Also, was ist jetzt mit dem Beitrag 787? Willst du diesen Unsinn weiterhin behaupten oder nicht?

Willkommen zurück, hast du schreiben gelernt?

SwenTanortsch

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 12:07@Swen, ich wiederhole meine Frage: Wo genau in meinem Beitrag (#787) befindet sich der "peinliche Blödsinn"?

Es geht nicht um Dummheit, phantomghost, denn keiner der hier Diskutierenden ist dumm. Es geht darum, Maßstäbe zu bilden und Maßstäbe anzuwenden. Willst du jetzt ernsthaft, dass ich auch noch diesen banalen Unterschied erkläre, nachdem wir hier seit über drei Wochen diskutieren? Wie will man hier ernsthaft diskutieren, wenn man gar nicht weiß, wie man die Entscheidungen des BVerfG liest?

Also, zum fünften Mal: Willst Du diesen Unsinn aus dem Beitrag 787 - der durch permanentes Wiederholen nur immer noch peinlicher wird - nun weiterhin wiederholen oder nicht, BVerfGBeliever? Eine einfache Antwort auf die Frage dürfte ja nicht so schwer sein, oder?

PolareuD

Ich halte fest:

Die Ansichten der Fraktionen ist vollkommen diametral.

Für die vermutliche Masse der Lesenden ist eine Informationsgewinnung nicht gegeben und eine daraus abgeleitete Erkenntnis unmöglich.

—-> Thread schließen!
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BVerfGBeliever

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 12:22Also, zum fünften Mal: Willst Du diesen Unsinn aus dem Beitrag 787 - der durch permanentes Wiederholen nur immer noch peinlicher wird - nun weiterhin wiederholen oder nicht, BVerfGBeliever? Eine einfache Antwort auf die Frage dürfte ja nicht so schwer sein, oder?
Solange du mir nicht schlüssig erklärst, was daran falsch sein soll, werde ich den "peinlichen Blödsinn" aus meinem Beitrag 787 weiterhin wiederholen. Somit lautet meine einfache Antwort auf deine Frage: Ja (und zwar mindestens so lange, bis du mich gegebenenfalls vom Gegenteil überzeugst).

Im Übrigen möchte ich dich daran erinnern, dass ich dir in meinem Beitrag 794 ebenfalls eine simple Ja/Nein-Frage gestellt hatte. Hättest du also gegebenenfalls die Güte, diese entsprechend ebenfalls mit einer Antwort zu "beehren"?

SwenTanortsch

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 12:34Solange du mir nicht schlüssig erklärst, was daran falsch sein soll, werde ich den "peinlichen Blödsinn" aus meinem Beitrag 787 weiterhin wiederholen. Somit lautet meine einfache Antwort auf deine Frage: Ja (und zwar mindestens so lange, bis du mich gegebenenfalls vom Gegenteil überzeugst).

Im Übrigen möchte ich dich daran erinnern, dass ich dir in meinem Beitrag 794 ebenfalls eine simple Ja/Nein-Frage gestellt hatte. Hättest du also gegebenenfalls die Güte, diese entsprechend ebenfalls mit einer Antwort zu "beehren"?

Der prinzipielle Unterschied zwischen C. I. und C. II ist dir schon klar, oder?

Die Antwort auf deine Frage aus dem Beitrag 794 bleibt die immer Gleiche, denn der Nachweis ist umfassend geführt: Beide von dir dort genannten Methodiken verstoßen grundsätzlich gegen die genannten Maßstäbe und bemessen nicht den Gegenstand, der im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bemessen werden muss. Sie sind im Rahmen der Rechtsprechung unsachlich.

SonicBoom

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 12:55Der prinzipielle Unterschied zwischen C. I. und C. II ist dir schon klar, oder?

Die Antwort auf deine Frage aus dem Beitrag 794 bleibt die immer Gleiche, denn der Nachweis ist umfassend geführt: Beide von dir dort genannten Methodiken verstoßen grundsätzlich gegen die genannten Maßstäbe und bemessen nicht den Gegenstand, der im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bemessen werden muss. Sie sind im Rahmen der Rechtsprechung unsachlich.

Da ist sie wieder. Die Behauptung deren Beweis Du schuldig geblieben bist und deren stümperhafte Herleitung namens Schwan Methode hier schon mehrfach der Lächerlichkeit vorgeführt wurde.

Rentenonkel

Zitat von: SonicBoom in Heute um 12:13Hier liegt ja auch ein Denkfehler vor der in der üblichen Handhabung der Bekanntgabe von Tarifergebnissen liegt. Prozent x ab Zeitpunkt y über Zeitraum b. Die Färber Methode glättet all dies in dem es auf die tatsächlichen monetären Werte eines Jahres abstellt. Also allein schon die Wurzel deines Gedankens ist fehlerhaft und die vermeintlich belastbaren Schlussfolgerungen daraus sind irrelevant.

Das, was ich beschreibe und berechne, sind gar nicht die Wurzel meines Gedankens.

Ich subsumiere nur die Regeln, die der Senat von der mathematischen Betrachtung erwartet, die er sich selbst auferlegt hat, und messe, ob die Färber Methode diese Regeln, die Swen nochmal sauber heraus gearbeitet hat, alle befolgt.

Mein Ergebnis stelle ich hier zur Diskussion. Die Tatsache, dass der Besoldungsgesetzgeber bei der Beamtenanpassung den Tariflohnindex mit 100 % bewertet, und die beiden anderen Indices mit 0 % bewertet, ist für sich genommen kein Argument, dass meine Betrachtung fehlerhaft ist.

Dieses Argument arbeitet nur heraus, dass die anderen beiden Indices den Gesetzgeber faktisch nicht interessieren, obwohl sie ihn in den Augen des Senats interessieren sollten.

Dabei ist ja gerade die Fortschreibungsprüfung dazu gedacht, zu prüfen, ob er sowohl vom Volumen als auch vom Zeitpunkt der Anpassung damit den Boden der verfassungsgemäß geschuldeten Fortentwicklung der Bezüge verlassen hat oder nicht.

Damit stellt sich die Frage, ob er so handeln durfte, wie er gehandelt hat, oder ob nicht die nach der Verfassung geschuldete Beamtenbesoldung nach anderen Kriterien fortentwickelt werden müsste, als eine 1 zu 1 Übertragung der tarifvertraglich geschuldeten Anpassung der Tarifbeschäftigten.

Die Antwort auf diese Frage ist keinesfalls irrelevant, zumindest nicht für diejenigen, die es betrifft.

BVerfGBeliever

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 12:55Die Antwort auf deine Frage aus dem Beitrag 794 bleibt die immer Gleiche, denn der Nachweis ist umfassend geführt: Beide von dir dort genannten Methodiken verstoßen grundsätzlich gegen die genannten Maßstäbe und bemessen nicht den Gegenstand, der im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bemessen werden muss. Sie sind im Rahmen der Rechtsprechung unsachlich.
Schade. Nach der Lektüre deines Beitrags von 08:49 Uhr bin ich tatsächlich von einer "Meinungsänderung" ausgegangen. Aber wie ich sehe, behauptest du weiterhin, dass die im BVerfG-Beschluss (!) verwendete Methodik angeblich gegen die Vorgaben und Maßstäbe des BVerfG verstoße und eine "evident sachfehlerhafte Bemessung" der Besoldungsindizes vornehme.

P.S. Eine schlüssige Entkräftung meines "peinlichen Blödsinns" konnte ich deinem Beitrag nicht entnehmen.