Liebesverhältnis mit Kunden des Jobcenters

Begonnen von Fähnrich, 27.06.2026 19:58

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Fähnrich

Welche Konsequenzen drohen, wenn eine Sachbearbeiterin des Jobcenters eine Affäre mit ihrem bereits verheirateten Kunden hat und mit ihm sogar in den Urlaub fährt?

Dominic231

Ist das verboten?

Also er sollte vielleicht die Sachbearbeiterin wechseln. Da entsteht sonst ein Interessenkonflikt. 

Als Konsequenz vielleicht Ärger mit der Frau. 😬

Rowhin

Ihr oder ihm? Rechtlich oder sozial? 🤔

Nehmen wir mal an, das Ganze stimmt so und kann einwandfrei und eindeutig nachgewiesen werden. Inklusive der Tatsache, dass er durch sie höhere Leistungen erhielt. Denke, darauf willst du raus.

Dann stehen im Raum Korruption und Vorteilsnahme bei Annahme von Einladungen in den gemeinsamen Urlaub, Verletzung der Neutralitätspflicht, etc.

Könnte für sie je nachdem Abmahnung, Versetzung in eine andere Dienststelle, Einleitung eines Disziplinarverfahrens usw. usf. bedeuten.

Für den Kunden ggfs. Wegfall der Leistungen, zumindest Neubewertung des Sachverhalts. Wenn die neue Prüfung sehr unterschiedlich ausfällt, dann Rückforderung bis zum  Betrugsverfahren wegen Sozialbetrugs.

Kommt halt wie gesagt sehr darauf an, was sich da nachweisen lässt. Wenn die Prüfung ergibt, dass er keine Vorteile erhalten hat, kann auch gar nichts passieren.

Fähnrich

Nein, höhere Leistungen bestimmt nicht. Einfach nur eine Liebelei mit gemeinsamen Urlaub.

Mig82

Zitat von: Fähnrich in 27.06.2026 20:27Nein, höhere Leistungen bestimmt nicht. Einfach nur eine Liebelei mit gemeinsamen Urlaub.

Dann ist es wahrscheinlich nur moralisch fragwürdig. Grundsätzlich kenne ich es in meinem Arbeitsbereich (jedoch nicht Jobcenter) so, dass man dann die Bearbeitung abgibt, wenn sich so etwas entwickelt.

Bob Kelso

Zitat von: Fähnrich in 27.06.2026 19:58Welche Konsequenzen drohen, wenn eine Sachbearbeiterin des Jobcenters eine Affäre mit ihrem bereits verheirateten Kunden hat und mit ihm sogar in den Urlaub fährt?

Könnte gar eine Dienstreise sein, wenn er dort ein entspanntes und lehrreiches "Bewerbungstraining" erhält. Dass er seinen Frau zu Hause lässt, deutet auf seinen verantwortungsvollen und sparsamen Einsatz von Steuergelder hin. Insofern keine Verschwendung dt. Steuergelder! 

Schokobon

Lass die Leute doch machen was sie wollen. Was juckt es dich? Hättest du gerne die Affäre mit der Sachbearbeiterin?

Organisator

Zitat von: Fähnrich in 27.06.2026 19:58Welche Konsequenzen drohen, wenn eine Sachbearbeiterin des Jobcenters eine Affäre mit ihrem bereits verheirateten Kunden hat und mit ihm sogar in den Urlaub fährt?

Abgabe des Kunden an einen anderen Bearbeiter aufgrund von Befangenheit.
Überprüfung der bisherigen Entscheidungen zum Kunden.

Petar T.

Ehebruch ist eine schwere Sünde. Wenn sie die Tat im Sakrament der Beichte aufrichtig bereut, wird Gott ihr vielleicht vergeben.

Ob der Arbeitgeber sich nachsichtig zeigt, wird sich herausstellen müssen.

Ein Ausschlussgrund nach § 16 SGB X liegt wahrscheinlich (noch) nicht vor, auf jeden Fall steht aber die Besorgnis der Befangenheit nach § 17 SGB X im Raum. Wenn es sich tatsächlich um einen Kunden der Sachbearbeiterin handelt, muss sie den Vorgesetzten informieren. Dieser hat dann gar keine andere Wahl, als ihr den Fall wegzunehmen.

Unterlässt sie die Meldung, begeht sie eine Pflichtverletzung. Ihr drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Wenn die beiden zusammen verreisen, spricht das bereits für eine gewisse Verfestigung der Romanze.

Grundsätzlich stehen auch Straftatbestände im Raum, sollte die Sachbearbeiterin dem Kunden finanzielle Vorteile verschaffen. Dafür gibt es aber keine Anhaltspunkte.

Leistungsrechtlich wird es dann interessant, wenn es irgendwann eine feste Beziehung wird, die über ein Jahr andauert. Dann ist von einer Einstandsgemeinschaft auszugehen, sodass das Einkommen der Sachbearbeiterin für den Leistungsanspruch zu berücksichtigten ist.

Da Leistungsbezieher keinen direkten Anspruch auf Urlaub haben, hat er sich die Ortsabwesenheit (bis zu 21 Tage im Jahr) hoffentlich vorher genehmigen lassen.