Liebesverhältnis mit Kunden des Jobcenters

Begonnen von Fähnrich, 27.06.2026 19:58

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Petar T.

Ja genau. Steht ja auch direkt im nächsten Absatz :) Diese Pflichten kann man aussetzen, wenn das Jobcenter "Urlaub" genehmigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob man den Ort verlässt oder nicht. Deswegen weiß ich auch nicht, weshalb man darüber diskutieren muss, ob sie nun weggefahren sind innerhalb oder außerhalb des Wohnortes.

Rheini

Zitat von: Petar T. in Heute um 08:31@Rheini Ist es nicht eigentlich völlig egal, wo sie waren?

Der Leistungsbezieher hat sicherzustellen, dass er Mitteilungen und Aufforderungen des zuständigen Jobcenters werktäglich zur Kenntnis nehmen kann.
Es muss ihm möglich sein, die Dienststelle des Jobcenters, einen möglichen Arbeitgeber oder den Durchführungsort einer Integrationsmaßnahme im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jobcenters in einer für den Vermittlungsprozess angemessenen Zeitspanne und ohne unzumutbaren oder die Eigenleistungsfähigkeit übersteigenden Aufwand aufzusuchen.

Wenn er sich diesen Stress nicht antun möchte, weil er einfach mal "Urlaub" machen will, egal ob 200m von der Wohnung entfernt oder in Thailand, ist die Genehmigung des Jobcenters erforderlich.

Vielleicht arbeitet er auch, dann spielt das gar keine Rolle.

@Fähnrich Kann uns möglicherweise noch ein paar Details liefern.



Ist es nicht auch eigentlich egal wenn eine Jobcenter Sachbearbeiterin eine Affäre mit einem verheirateten Kunden anfängt? Zumindestens hier im Forum sofern man nicht gesicherte Anhaltspunkte für eine dienstliche Verfehlung hat und diese hier zur Absicherung der ordnungsgemäßen Meldung, hier für Ratschläge einstellt?

Petar T.

Die dienstliche Verfehlung liegt bereits vor, wenn sie den Fall weiterbearbeitet, obwohl sie von ihrem Kunden ge***** wird.
Wir haben nur die knappe Schilderung des Sachverhaltes, die wir als gegeben annehmen müssen. Darin ist nicht die Rede von einem ehemaligen, sondern dem (aktuellen) Kunden. Und genau das schließt sich aus. Also hat sie es entweder nicht gemeldet oder der Vorgesetzte hat versagt.

Rheini

Zitat von: Petar T. in Heute um 09:08Die dienstliche Verfehlung liegt bereits vor, wenn sie den Fall weiterbearbeitet, obwohl sie von ihrem Kunden ge***** wird.

Macht Sie das denn?

Petar T.

Davon ist auszugehen, wie ich bereits in dem Teil begründet habe, den du aus dem Zitat entfernt hast.

Warnstreik

Zitat von: Petar T. in Heute um 07:56Ehebruch ist eine schwere Sünde. Wenn sie die Tat im Sakrament der Beichte aufrichtig bereut, wird Gott ihr vielleicht vergeben.

Als Katholik kann man das doch mit einem kleinen Ablass regeln...  ,,Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt."    Und ja, ich weiß, dass Gott heute nicht mehr bestechlich ist, da hat er mal was aus Luthers Lehren gelernt ;-)

Rheini

Zitat von: Petar T. in Heute um 09:13Davon ist auszugehen, wie ich bereits in dem Teil begründet habe, den du aus dem Zitat entfernt hast.

Habe ich nicht. Du wirst wohl deinen Beitrag nach meinem zitieren eher bearbeitet haben  8) .

Na wenn Du jetzt schon Sternchen in deinem Beitrag nutzen musst frage ich mich, ob Du nicht ein persönliches Interesse an dem Fehlverhalten hast  :-* .

Rheini