Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rheini

Es müsste sich jemand finden der auf die Amtsangemessenheit klagt. Aber das ist natürlich riskant und evtl. mit hohen Kosten vebunden ohne zu wissen, wie es ausgeht.


SchrödingersKatze

Zitat von: DeltaR95 in 21.06.2026 16:42Ich stelle mal absichtlich eine provokante Frage: Wenn der Dienstherr den Beamten wirklich "4K" alimentiert, warum sollte dieser dann z.B. noch eine kostenlose Ganztagsbetreuung für die Kinder oben drauf bekommen? Die Alimentation ist doch dann so gewährt, dass der Ehepartner sich um die Kinder kümmern kann?

Es wird sicherlich argumentativ schwierig darzustellen sein, dass die Beamtenfamilie beides bekommt.

Wenn jeder Beamte wirklich "4K-aA" alimentiert wird, hängen dort auch für den Beamten einige "Unannehmlichkeiten" dran. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass die Beihilfe komplett abgeschafft wird. Dann müsste jedoch sichergestellt sein, dass der Beamte die Versicherung der Familie in dieser Hinsicht selber stemmen kann.

Gerade bei diesem Punkt sehe ich "Sparpotenzial" und man käme dem "Willen" der Bevölkerung nach. Dann zahlt der Beamte für sich, seinen Ehepartner und seine Kinder vollständig in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung ein (was natürlich die Mindestalimentation ordentlich steigert) und die ganzen "Neider" sind befriedigt.

Die Kinderbetreuung ist ja nicht kostenlos, das ist ja auch ein Kritikpunkt am fiktiven Partnereinkommen. Damit der Partner oder die Partnerin arbeiten kann werden erhebliche monatliche Kosten fällig, die eben nicht entstehen würden wenn eine Person zuhause betreuen würde. Diese Kosten werden aber in keinster weise gegengerechnet.
Der Familienzuschlag deckt hier nicht mal die Kitagebühren, damit beide arbeiten können.
Wenn man es genau nimmt müsste man dann beim Partnereinkommen "Werbungskosten" abziehen, da mit der Erwerbstätigkeit Kosten verbunden sind die sich nicht oder nicht vollständig von der Steuer abziehen lassen. Das ist aber beim fiktiven Partnereinkommen nicht der Fall.

Schneewitchen

Zitat von: SchrödingersKatze in 23.06.2026 18:16Die Kinderbetreuung ist ja nicht kostenlos, das ist ja auch ein Kritikpunkt am fiktiven Partnereinkommen. Damit der Partner oder die Partnerin arbeiten kann werden erhebliche monatliche Kosten fällig, die eben nicht entstehen würden wenn eine Person zuhause betreuen würde. Diese Kosten werden aber in keinster weise gegengerechnet.
Der Familienzuschlag deckt hier nicht mal die Kitagebühren, damit beide arbeiten können.
Wenn man es genau nimmt müsste man dann beim Partnereinkommen "Werbungskosten" abziehen, da mit der Erwerbstätigkeit Kosten verbunden sind die sich nicht oder nicht vollständig von der Steuer abziehen lassen. Das ist aber beim fiktiven Partnereinkommen nicht der Fall.

Du unterstellst hier gewissermaßen das es dem bzw. den Dh(n) daran gelegen ist, dem modernen Familienmodell in der Besoldung Rechnung zu tragen und hierbei ein Modell zu berücksichtigen, welches nach allen Seiten korrekt, fair und angemessen gestaltet wird.

Ich will es mal so sagen: Wenn der Ansatz eines fiktiven Partnereinkommens in der Besoldung dazu führen würde, dass alle Beamten alleine deshalb mehr Sold erhalten würde, dann würden die Dhn niemals auf die Idee kommen, ein fiktives Partnereinkommen zu berücksichtigen.

Anders gesagt: Das fiktive Partnereinkommen ist ein diabolisches Konstrukt, einzig mit dem Ziel, die Höhe der Besoldungsansprüche zu begrenzen. Solange das fiktive Partnereinkommen durch das BVerfG nicht gekippt wurde, wird selbiges daher weiter zur Anwendung kommen. Wenn es nur lange genug noch zur Anwendung kommt, dann werden wir alle auch noch seine weiteren Auswüchse erleben. Wir werden mit Erstaunen feststellen, dass unsere fiktiven Partner, auch in Zeiten der Rezession, jährlich über ordentliche (fiktive) Gehaltssteigerungen verfügen können (natürlich auch nur fiktiv).

Auf der Basis dieser grundsätzlichen Erkenntnis sollte klar sein, dass Deine Gedankengänge zwar interessant, nachvollziehbar und richtig sind. Allein es fehlt hier bei den Dhn sicherlich jedes Interesse daran, in diesen Themenkomplex einzusteigen, würde es hier im Zweifel ja darum gehen, die gewünschte Wirkung des fiktiven Partnereinkommens wieder ein Stück zu neutralisieren.

Ich halte es insofern nicht geboten, sich derzeit über die Ausgestaltung dieser Fiktion den Kopf zu zerbrechen. Ziel muss sein, dass diese Fiktion vom BVerfG einkassiert wird. Darauf können wir aber leider keinen wirklichen Einfluss nehmen. Wir können aber zeigen, was wir davon halten in dem wir weiter Widerspruch gegen die Besoldung einlegen und ggf. Klage führen.

DCSup_75

Zitat von: Illunis in 23.06.2026 13:51Kenn ich und klage seit 2024 (Widersprüche länger).
Mit der Hoffnung, dass irgendwann eine 6 Stellige Nachzahlung kommt lassen sich nur keine Rechnungen bezahlen und das Kind, dass beim ersten Widerspruch ein frommer Wunsch war, geht bald in die Schule.

Kenne ich, das jüngste der drei Kids zieht zum 01.09. aus...

HlMatthäus

Zitat von: DeltaR95 in 21.06.2026 16:42Ich stelle mal absichtlich eine provokante Frage: Wenn der Dienstherr den Beamten wirklich "4K" alimentiert, warum sollte dieser dann z.B. noch eine kostenlose Ganztagsbetreuung für die Kinder oben drauf bekommen? Die Alimentation ist doch dann so gewährt, dass der Ehepartner sich um die Kinder kümmern kann?

Es wird sicherlich argumentativ schwierig darzustellen sein, dass die Beamtenfamilie beides bekommt.

Wenn jeder Beamte wirklich "4K-aA" alimentiert wird, hängen dort auch für den Beamten einige "Unannehmlichkeiten" dran. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass die Beihilfe komplett abgeschafft wird. Dann müsste jedoch sichergestellt sein, dass der Beamte die Versicherung der Familie in dieser Hinsicht selber stemmen kann.

Gerade bei diesem Punkt sehe ich "Sparpotenzial" und man käme dem "Willen" der Bevölkerung nach. Dann zahlt der Beamte für sich, seinen Ehepartner und seine Kinder vollständig in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung ein (was natürlich die Mindestalimentation ordentlich steigert) und die ganzen "Neider" sind befriedigt.

Ich muss noch etwas ergänzen, da du die Kinderbetreuung meiner Meinung nach missverstehst. Meines Wissens gibt es in Europa Länder, die das Thema mittlerweile besser durchdrungen haben wie die BRD (Bis auf ein paar Bundesländer). Die anderen verstehen den Kiga nämlich als Bildungseinrichtung und nicht als Betreuungseinrichtung. Folglich sind die Kigas auch dem Bildungsministerium und nicht dem Sozial-/Familienministerium unterstellt. Alleine diese Erkenntnis würde uns schon weiter birngen und den Kiga vielleicht endlich mal zu Ort des Lernens und nicht zu einem Ort des Wegorganiserens machen.

Bitte setze dir mal diese Brille auf.
"Als Jesus weiterging, sah er einen Mann namens Matthäus am Zoll sitzen und sagte zu ihm: Folge mir nach! Und Matthäus stand auf und folgte ihm nach." - Mt 9,9

DeltaR95

Zitat von: HlMatthäus in 30.06.2026 09:33Bitte setze dir mal diese Brille auf.

Nur um das klarzustellen, ich persönlich würde gar kein "Fass" deswegen aufmachen bei den Beamten - wer viel gibt, kann viel verlangen und sollte auch nicht schlechter gestellt werden, als der Rest der Bevölkerung.

Wenn der Kindergarten als Teil der schulischen Ausbildung gesehen und entsprechend ausgestattet wird, ist aber auch der Rechtsanspruch des Beamten ein anderer, denn die 4K-Alimentation bedeutet ja nicht, dass das Beamtenkind zu Hause durch den Ehepartner zu unterrichten ist.

Aber so ist die Sachlage halt nun mal zur Zeit nicht und damit der Kindergarten diese Funktion erfüllen kann, reden wir über einen massiven Stellenaufbau - von der fachlichen Kompetenz ganz zu schweigen.

Irgendein "Opfer" werden die Beamten für ihre "Privilegien" auf dem Altar der "amtsangemessenen Alimentation" bringen müssen, damit die Mistgabeln und Fackeln am deutschen Stammtisch im Schrank verbleiben ;)

Die 41 Stunden Wochen und damit deutlich mehr, als der Durchschnitt der Bevölkerung steht dabei z.B. schon mal auf der Habenseite.

Was die Ganztagsbetreuung angeht: Evtl. befriedigt es die Neider ja schon, wenn das Beamtenkind bei Überbelegung und Warteliste halt zuletzt betrachtet wird, weil der Ehepartner dank 4K-Alimentation ja nicht arbeiten gehen muss.

Hier geht es nicht um "sachliche Argumente", sondern wie man die aA "an den Fisch" bringt.

Rheini

Gerne dann auch 100% HO weil die Beamten ja sowieso nicht arbeiten und dadurch wird der morgentliche Verkehrsstau nicht noch mehr belastet. Hach ich bin bereit für die Gemeinschaft Opfer zu bringen .....

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in 30.06.2026 14:07Gerne dann auch 100% HO weil die Beamten ja sowieso nicht arbeiten und dadurch wird der morgentliche Verkehrsstau nicht noch mehr belastet. Hach ich bin bereit für die Gemeinschaft Opfer zu bringen .....

Übel, übel. Das Thema "Homeoffice vom Strand" wird ja gerade durch die Medien geprügelt. Daher wird es hier jetzt auch demnächst sicherlich Verschlechterungen geben. Man kann das ja dem Steuerzahler nicht zumuten. Wenn der Beamte schon seine Zeit absitzt, dann bitte unter den Augen des zuständigen Animateurs, äh....Vorgesetzten!

So, Mittagspause zu Ende! Jetzt gehe ich wieder zum Strand und arbeite weiter...

Rheini

Ach man muss es der Gesellschaft nur ordentlich verkaufen. Wenn wir Loser am Strand liegen, kann die Elite den Karren ruckizucki wieder auf Spur bringen.

DeltaR95

Zitat von: Rheini in 30.06.2026 14:18Ach man muss es der Gesellschaft nur ordentlich verkaufen. Wenn wir Loser am Strand liegen, kann die Elite den Karren ruckizucki wieder auf Spur bringen.

Es hat ja keiner gesagt, dass Staatsdiener zu sein, einfach ist - jeder kannte bei der Berufswahl die deutsche Neidgesellschaft. ;)

Und das Thema "Homeoffice vom Strand" ist wirklich mal "dreist" - vor allem steht diese Regelung mit Homeoffice ja nicht Beamten exklusiv zu. Ich kenne viele Leute in der pW, die mal 4 bis 6 Wochen aus dem Ausland arbeiten. Aber passt halt in das Sommerloch...

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in 30.06.2026 14:18Ach man muss es der Gesellschaft nur ordentlich verkaufen. Wenn wir Loser am Strand liegen, kann die Elite den Karren ruckizucki wieder auf Spur bringen.

Immerhin, wer am Strand liegt, der macht auch keine Fehler.😎

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in 30.06.2026 14:29Immerhin, wer am Strand liegt, der macht auch keine Fehler.😎

Rieche ich da eine gute Beurteilung mit Beförderung?

Schneewitchen

Zitat von: DeltaR95 in 30.06.2026 14:26Es hat ja keiner gesagt, dass Staatsdiener zu sein, einfach ist - jeder kannte bei der Berufswahl die deutsche Neidgesellschaft. ;)

Und das Thema "Homeoffice vom Strand" ist wirklich mal "dreist" - vor allem steht diese Regelung mit Homeoffice ja nicht Beamten exklusiv zu. Ich kenne viele Leute in der pW, die mal 4 bis 6 Wochen aus dem Ausland arbeiten. Aber passt halt in das Sommerloch...

Als ich vor 36 Jahren eingestiegen bin, da gab es zwar auch immer die üblichen Neidausbrüche, wenn es in der Wirtschaft mal nicht so lief.

Aktuell ist es aber wirklich schlimm. Und diese öffentliche Meinung wird ja von der Politik noch befeuert.

Ich habe in der Coronazeit 6 Monate lang Homeoffice von einem isoliert gelegenen Bauernhof in Ostfriesland aus betrieben. Tagsüber habe ich ordentlich was weggearbeitet und davor und danach die Tiere versorgt.

Niemand hat sich in der Zeit über meinen Output beschwert.......

lotsch

Zitat von: Rheini in 30.06.2026 14:30Rieche ich da eine gute Beurteilung mit Beförderung?

Zitat von: Schneewitchen in 30.06.2026 14:29Immerhin, wer am Strand liegt, der macht auch keine Fehler.😎

Alter Bundeswehrspruch: Wer nichts arbeitet macht keine Fehler, und wer keine Fehler macht, wird befördert.

Illunis

Zitat von: Rheini in 30.06.2026 14:30Rieche ich da eine gute Beurteilung mit Beförderung?

Die gibt es erst nach mehrjährige Krankheit incl. persönlichen Verstrickungen mit den Vorgesetzten. Patenkind oder ähnliches bietet sich an. Streng nach Leistungsprinzip halt.