[BE] Besoldungsrunde 2025-2028 Berlin

Begonnen von Tulpenzeit, 18.02.2026 09:10

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Verfassungsmäßige

Die verantwortlichen haben ja die Ruhe weg, war nicht was mit 03/2027 ?

Schneewitchen

Zitat von: Verfassungsmäßige in 24.06.2026 07:57Die verantwortlichen haben ja die Ruhe weg, war nicht was mit 03/2027 ?

Ja, und? Wenn sich bis zum Fristablauf nichts getan hat, dann darf man gespannt sein, was dann wohl passiert. Sonderlich beeindruckt scheint man von der Frist jedenfalls nicht zu sein.

Das BVerfG schickt dann sein Truppen, in silbernen Rüstungen mit purpurfarbenen Umhängen, um das Recht in Berlin durchzusetzen...🤣😅😂!

Alternativ könnte es auch eine furchterregende Nachfrist setzen😬😵!


teclis22

wollen wir mal hoffen das es nicht so solch trumpistischen einstellungen hier verkommt. im sinne von :soll das gericht uns doch zwingen, wir machen es einfach nicht.

wie gut das für gesellschaft und demokratie ist kann man ja hervorragend sehen in den us of a

Schneewitchen

Zitat von: teclis22 in 24.06.2026 10:56wollen wir mal hoffen das es nicht so solch trumpistischen einstellungen hier verkommt. im sinne von :soll das gericht uns doch zwingen, wir machen es einfach nicht.

wie gut das für gesellschaft und demokratie ist kann man ja hervorragend sehen in den us of a

Deine Hoffnung teile ich. Nur, wir diskutieren hier doch schon geraume Zeit über Dinge, die nicht zu diskutieren wären, wenn sich die DHn an Recht und Gesetz halten würden.

Selbst im Angesicht der Klatsche, die das BVerfG hier wegen der Besoldung ausgeteilt hat, gehen in DHn hin und bringen ein höchst fragwürdiges fiktives Partnereinkommen ins Spiel und versuchen auch ansonsten das Urteil des BVerfG so umzudeuten, dass es im Ergebnis nicht mehr zu nennenswertem Verbesserungen kommen wird.

Der Respekt vor dem BVerfG hält sich jetzt schon schwer in Grenzen.

Daher fürchte ich, dass wir hier schon leicht trumpistische Verhältnisse
haben.


tobue

Informationen zur Besoldungsanpassung zum 01.04.2026 und 01.03.2027
Besoldungsanpassung ab 1. April 2026
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und
2027 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2026-2027) wurde am
16. Juni 2026 veröffentlicht.
Wesentliche Inhalte des BerlBVAnpG 2026-2027
Die Besoldung von beamteten Dienstkräften im Land Berlin wird wie folgt erhöht:
◼ Zum 1. April 2026 erfolgt eine Erhöhung um 3,8 Prozent
der Grundgehaltssätze, der Stellenzulagen, Amtszulagen sowie der allgemeinen Stellenzulage und
des Familienzuschlags für das erste und zweite Kind.
◼ Zum 1. März 2027 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,0 Prozent
der Grundgehaltssätze, der Stellenzulagen, Amtszulagen sowie der allgemeinen Stellenzulage und
des Familienzuschlags für das erste und zweite Kind.
Die Anwärtergrundbeträge werden
◼ zum 1. April 2026 um 90 Euro und
◼ zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro erhöht.
Umsetzung des BerlBVAnpG 2026-2027
Die zum 1. April 2026 vorgesehene Erhöhung der Besoldung von beamteten Dienstkräften im Land Berlin wird rückwirkend und laufend mit den Bezügen für den Monat August 2026 am 31. Juli 2026 ausgezahlt. Die genaue Höhe der Zahlung können Sie Ihrem Besoldungsnachweis entnehmen, der Ihnen Ende Juli 2026 zugehen wird.

AltStrG

#141
Es ist in diesem Zusammenhang interessant, dass vor kurzem am VG Berlin ein Urteil im Disziplinarrecht i.V.m. der Besoldungsgesetzgebung gegen einen Berliner Beamten ergangen ist, welcher durch hohe Verschuldung und deren Nichtbegleichung der Schulden letzten Ende aus dem Dienst entfernt werden sollte.

Der Beamte A7 hatte einen GdB von 60 und vier unterhaltsberechtigte Kinder. Es gab Schulden von 18000 Euro + Summe X aus Bußgeldern, fehlender Pflegeversicherung etc etc.

Lange Rede kurzer Sinn: die beamtenrechtliche disziplinare Höchststrafe wurde verneint, weil dem Beamten über Jahre die ihm zustehende verfassungsgemäße Alimentierung nicht gezahlt wurde, er also Unteralimentiert war.

Wichtige Erkenntnis: von 2008 bis 2017 war die Unteralimentierung 114.950 Euro.Für 2019 je nach Kinderzahl zwischen 3500 Euro und 6200 Euro alleine.

Conclusio:
Der Beamte hat sich Dienstvergehen schuldig gemacht, jedoch eine Entfernung aus dem Dienst unverhältnismäßig, weil durch eine verfassungsgemäße Alimentierung eine wirtschaftliche Notsituation und Schulden von dieser (geringen) Höhe nicht entstanden, das Fehlverhalten abzuwenden gewesen wäre, da es auf ungeordneten Wirtschaftsverhältnissen basierte. Zumindest steht diese Feststellung als Überzeugung des Gerichts im Raume.
 
Daher Gehaltskürzung um 1% (!) für 36M.

Neugieriger

@AltStrG

Hast du zu diesem sehr interessanten Beschluss des VG ein Aktenzeichen?

AltStrG

#143
Zitat von: Neugieriger in 29.06.2026 18:07@AltStrG

Hast du zu diesem sehr interessanten Beschluss des VG ein Aktenzeichen?

Nein, noch nicht* :)

*kommt aus einem Fachaufsatz eines Kollegen zum in Rede stehenden Urteil, dies ist bislang die Quelle.


Neugieriger

Zitat von: AltStrG in 29.06.2026 18:34Nein, noch nicht* :)

*kommt aus einem Fachaufsatz eines Kollegen zum in Rede stehenden Urteil, dies ist bislang die Quelle.


Dankeschön erstmal. Ich merke mir das erstmal weg. Das Puzzle des Besoldungsdilemma wird stetig weiter zusammengesetzt. Das sich abzeichnende Bild ist desaströs. Kein Wunder, schließlich ist das Besoldungssystem mittlerweile pervertiert.


GoodBye

Wenn Brandenburg mit der Besoldung vorlegt wie angekündigt, dürfte auch in Berlin Druck entstehen, und damit auch auf den Bund.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Verwalter

BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Verwalter

Zitat von: AltStrG in 29.06.2026 16:53Es ist in diesem Zusammenhang interessant, dass vor kurzem am VG Berlin ein Urteil im Disziplinarrecht i.V.m. der Besoldungsgesetzgebung gegen einen Berliner Beamten ergangen ist, welcher durch hohe Verschuldung und deren Nichtbegleichung der Schulden letzten Ende aus dem Dienst entfernt werden sollte.

Der Beamte A7 hatte einen GdB von 60 und vier unterhaltsberechtigte Kinder. Es gab Schulden von 18000 Euro + Summe X aus Bußgeldern, fehlender Pflegeversicherung etc etc.

Lange Rede kurzer Sinn: die beamtenrechtliche disziplinare Höchststrafe wurde verneint, weil dem Beamten über Jahre die ihm zustehende verfassungsgemäße Alimentierung nicht gezahlt wurde, er also Unteralimentiert war.

Wichtige Erkenntnis: von 2008 bis 2017 war die Unteralimentierung 114.950 Euro.Für 2019 je nach Kinderzahl zwischen 3500 Euro und 6200 Euro alleine.

Conclusio:
Der Beamte hat sich Dienstvergehen schuldig gemacht, jedoch eine Entfernung aus dem Dienst unverhältnismäßig, weil durch eine verfassungsgemäße Alimentierung eine wirtschaftliche Notsituation und Schulden von dieser (geringen) Höhe nicht entstanden, das Fehlverhalten abzuwenden gewesen wäre, da es auf ungeordneten Wirtschaftsverhältnissen basierte. Zumindest steht diese Feststellung als Überzeugung des Gerichts im Raume.
 
Daher Gehaltskürzung um 1% (!) für 36M.

Sehr gut, das Az. würde mich auch interessieren. Ist ja nicht das erste Disz wegen ungeordneter wirtschaftlicher Verhältnisse. Kenne Einige denen es so ergangen ist. Besonders sinnvoll dann auch eine Geldstrafe auszusprechen. Aber für laufende Verfahren sicherlich ein starkes Gegenargument.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"