Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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BVerfGBeliever

Zitat von: PolareuD in Heute um 17:56@ clarion

eine unterjährige Besoldunganpassung wird zwar detektiert, aber eine rechtliche Würdigung, wie sich dieser ,,Fehlbetrag" auf die Alimentationspflicht auswirkt, ist nicht gegeben.
Doch, selbstverständlich ist die rechtliche Würdigung gegeben.

Nimm beispielsweise den Berliner R1-Richter im Jahr 2015: Aufgrund der unterjährigen Anpassung lag seine tatsächliche Besoldung nur bei 68.839 € anstatt bei 70.018 €. Er hatte also einen "Fehlbetrag" von 1.179 € gegenüber einer Anpassung zum Jahresbeginn. Diese Zahl hatte Swen übrigens selbst am Montag zu Papier gebracht. Entsprechend groß war meine Irritation, als er heute plötzlich wieder geschrieben hat, dass "die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit unterjährige Besoldungsanpassungen regelmäßig wie fiktiv zu Jahresbeginn erfolgt betrachtet". @Swen, könntest du uns die Diskrepanz zwischen deinen beiden zitierten Beiträgen erläutern?

Die VG-Berlin-Methodik liefert also aufgrund der unterjährigen Anpassung einen niedrigeren Besoldungsindex-Wert. Entsprechend ergibt sich im Rahmen der Fortschreibungsprüfung möglicherweise eine andere indizielle Aussage. So könnte es sein, dass aufgrund des "Fehlbetrags" von 1.179 € plötzlich eine oder gar mehrere Lampen angehen, die bei einer Erhöhung zum Jahresbeginn dunkel geblieben wären. Und auch bezüglich der wertenden Betrachtung auf der zweiten Stufe der Fortschreibungsprüfung kann der niedrigere Indexwert im Fall der Fälle einen Unterschied machen (schließlich kann auch das Ausmaß des etwaigen Zurückbleibens hinter den volkswirtschaftlichen Vergleichsgrößen eine entscheidungsrelevante Rolle spielen).

Hanswurst

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 11:33Und genau deshalb ist - denke ich - der ZBR-Beitrag geschrieben worden. Er gibt Dritten die Möglichkeit, sich auf seinen Grundlagen mit der aktuellen Entscheidung auseinanderzusetzen. Denn er weist ja unter anderem eindeutig nach, dass die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit unterjährige Besoldungsanpassungen regelmäßig wie fiktiv zu Jahresbeginn erfolgt betrachtet, um zugleich klarzustellen, dass das im Rahmen des Gegenstands, der von einer sachgerechten "Spitzausrechnung" bemessen werden soll, nicht mehr gestattet, also evident sachwidrig ist.


Das ist nicht korrekt. ,,Die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit" betrachtet DIE Besoldungserhöhung eben nicht fiktiv als zum Jahresbeginn erfolgt, sondern faktorisiert sie und verteilt sie über die zwölf Besoldungsmonate des Besoldungsjahres. Was aber egal ist, wir betrachten das Besoldungsniveau eines Besoldungsjahres, die Monatswerte sind vollkommen unerheblich.

Wenn man jetzt ganz spitz rechnen möchte, könnte man die Bar- und Kapitalwerte der zugeflossenen bzw.  unterjährig zugeflossenen Besoldung zeitgenau (von mir aus minutiös) berechnen und auf den Cent genau die Kaufkraft der Besoldung inflationsbereinigt darstellen. Dann hätte man ein inflationsbereinigtes Besoldungsniveau zum z.B. Jahresende und könnte dieses Besoldungsniveau mit den anderen Indizes vergleichen. Ob da jetzt großartig andere Ergebnisse rauskommen? Bezweifel ich, dürfte sich im Promillbereich bewegen

SonicBoom

Zitat von: Hanswurst in Heute um 20:06Das ist nicht korrekt. ,,Die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit" betrachtet DIE Besoldungserhöhung eben nicht fiktiv als zum Jahresbeginn erfolgt, sondern faktorisiert sie und verteilt sie über die zwölf Besoldungsmonate des Besoldungsjahres. Was aber egal ist, wir betrachten das Besoldungsniveau eines Besoldungsjahres, die Monatswerte sind vollkommen unerheblich.

Wenn man jetzt ganz spitz rechnen möchte, könnte man die Bar- und Kapitalwerte der zugeflossenen bzw.  unterjährig zugeflossenen Besoldung zeitgenau (von mir aus minutiös) berechnen und auf den Cent genau die Kaufkraft der Besoldung inflationsbereinigt darstellen. Dann hätte man ein inflationsbereinigtes Besoldungsniveau zum z.B. Jahresende und könnte dieses Besoldungsniveau mit den anderen Indizes vergleichen. Ob da jetzt großartig andere Ergebnisse rauskommen? Bezweifel ich, dürfte sich im Promillbereich bewegen

Höchstwahrscheinlich im promillebereich.