PKV in BW über Öffnungsaktion - Vergleich und Einschätzung?

Begonnen von dr42, 23.03.2026 18:07

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Buggula

Hallo Beamtim.

Danke dass du dich einbringst.

Ich habe vor genau der selben Entscheidung gestanden. Öffnungsaktion, entweder bei der Debeka oder ottonova.

Die Debeka mag die bessere Leistung bieten, kostet aber 100 Euro mehr pro Monat. Also hab ich mir die Abstriche bei der Ottonova (Komfort24) angeschaut und bin zum Schluss gekommen, für mich passt das. (1/8 der Hilfsmittel selber zahlen, schlechtere Psychotherapieerstattungen)

Die 5,0 GOÄ/GOZ ist nett, gilt aber nur für die 50%/30% der Rechnungsanteil, den die Ottonova übernimmt. Daher leider etwas unnütz, wenn die Beihilfe auf ihren 50%/70% Anteil nur 2,3 zahlt.

Pauschale Beihilfe würde ich nicht machen, die zahlt zwar 50% der GKV, aber 0% der Pflegeversicherung. Ob der Prozentsatz im Ruhestand auf 70% steigt, müsste ich noch recherchieren. Aber ich glaube nicht...

beamtim

Hallo ihr beiden,

Danke für eure Einschätzung und Tipps.

Ich habe mich doch für die Debeka entschieden. Die 5,0 GOÄ GOZ bringt ja doch nicht so viel. Zudem soll die GOÄ in Bälde reformiert werden und damit auch den Bedarf an höheren Sätzen reduzieren. Wie es mit der GOZ weitergeht, gute Frage.
Von der GKV ist man ja eh gewohnt, beim Zahnarzt ordentlich was zuzuzahlen. Denke mal Beihilfe und PKV ist trotzdem besser und aktuell deutlich günstiger als GKV, trotz Öffnungsaktion.

Zum anderen ist bei mir der monatliche unterschied deutlich geringer zur Ottonova. Brutto sind es nur rund 50€ (Debeka B WL und BG zu Ottonova Komfort24) und nach Steuererstattung entsprechend noch weniger. Das ist mir die (geringe) Mehrleistung und die gute Erfahrung der Kollegen wert.

pfalzdumal

Zitat von: beamtim in 29.06.2026 17:32Grundsätzlich hat man mir versichert, solange die Beihilfe zahlt, prüft der Versicherer eigentlich gar nicht selber und schließt sich dem Votum an. Hier hat man als Beihilfeberechtigter also ein Vorteil gegenüber den Vollversicherten (solange die Beihilfe gut arbeitet).


Auch wenn es für die ursprüngliche Frage, die sich ja jetzt wohl schon geklärt hat, nicht relevant ist, weil ich weder zur Ottonova noch zur Debeka etwas sagen kann (da DBV) - aber hierüber bin ich beim Lesen gestolpert: die PKV kriegt bei mir (und auch bei allen Kollegen, mit denen ich drüber spreche) regelmäßig gar nicht mit, was die Beihilfe leistet. Ich fotografiere alle Rechnungen direkt über die App und hab bei der DBV meist das Geld zwei, drei Tage später zur Hälfte auf dem Konto. Für die Beihilfe sammele ich die Belege, weil es meinen Dienstherren pro Einreichung kostet und da schicke ich nur ab, wenn sich ein wirklich lohnender Betrag sammelt. Die DBV kriegt in 99 Prozent der Fälle also gar nicht mit, was oder wann die Beihilfe zahlt. Einzige Ausnahme: lehnt die Beihilfe etwa bei einer Brille oder Reiseschutzimpfung ab, dann reiche ich den Ablehungsbescheid bei der DBV ein und kriege dann das restliche Geld aus dem Beihilfeergänzungstarif. Kam in all den Jahren bislang aber nur bei Brillen und Reiseimpfungen vor, Zahnleistungen zB wo das oft relevant ist brauche ich mangels Baustellen da bislang überhaupt nicht, auch sonst bin ich zum Glück sehr gesund.

Was ich eigentlich sagen wollte: dass sich die PKV nach der Beihilfe richtet, kenne ich so nicht. Im Gegenteil, deswegen gibt es ja gerade Beihilfergänzungstarife, die dann leisten, wenn es Leistungslücken bei der Beihilfe gibt. Meine Versicherung ergänzt zum Beispiel auch alle Leistungen, die über dem 3,5 fachen Satz der Beihilfe liegen. Ambulant, Zahn und Krankenhaus. Das ist super, wenn irgendwann mal was schwerwiegendes anfällt und man auf Spezialisten angewiesen ist.

Merriell

Ich bin momentan auch dabei die Tarifbedingungen bei den PKV's mit Öffnungsaktion anzufragen und heute habe ich ein Gespräch mit der DBV gehabt. Ich dachte ich teile einfach mal das was ich bis jetzt in Erfahrung bringen konnte.

Die Leistungen bei der DBV über die Öffnungsaktion finde ich tatsächlich sehr gut, unter anderem hat es mich überrascht dass ein Krankenhaustagegeld im Tarif mit enthalten ist.

Aber für mich am interessantesten: Zahnleistungen werden in vollem Maße auch während der Anwartschaft übernommen.

Die Beraterin meinte, sie dürfen in der ÖA in der Hinsicht keine Kürzungen machen und sie dürfen auch nicht bereits bestehende Zahnprobleme aus der Leistung ausschließen. (Nachdem sie zuerst anfing über Ausnahmen und Zahnstaffelung zu sprechen und sich dann selbst korrigieren musste weil ,,sie für einen Moment vergessen hatte dass wir über die ÖA sprechen".)
Es gibt übrigens keine Zahnstaffelung.

In dem Angebot das sie mir zugeschickt hat, sind bei der DBV folgende Tarife in der ÖA enthalten:

BS50-UHA* - Ambulante Heilbehandlung ohne Selbstbehalt (50% für ambulante Behandlung)
B350-UA* - Stationäre Heilbehandlung (Regelleistungen)
BZ50-UA* - Zahnärztliche Heilbehandlung (50% für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie)
BW2-50-UA* - Stationäre Heilbehandlung, Ergänzung (50% für Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten, freie Krankenhauswahl, Unterbringung im Zweibettzimmer)
PVB - Pflegepflichtversicherung (Tarifbeitrag)

Und natürlich der Risikozuschlag von 30%

Aber alles zusammen wäre immer noch ,,nur" 154,44 EUR was viel günstiger ist als die Debeka.

Ich würde ja was genaueres schreiben, aber das was so viel text dass die Buchstaben schon anfangen zu verschwimmen. Aber ein paar Punkte waren:

- Erstattung der ärztlichen Leistungen auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus bei rechtsgültiger Vereinbarung (was auch immer das bedeutet).

- Zahnbehandlungen inkl. Röntgen, Zahnprophylaxe inkl. professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädische Behandlung, Zahnersatz inkl. Reparaturen, Material und Laborkosten bis zu den in der Zahn Sachkostenliste aufgeführten Höchstbeträgen, Heil und Kostenplan wird zwar empfohlen ist aber keine Voraussetzung für die Erstattung

- 25 EUR Krankenhaustagegeld (nach 7 aufeinanderfolgenden Tagen im Krankenhaus für Max. 30 Tage im Jahr)

- Vorsorgeuntersuchungen (keine Altersbeschränkung wie bei der GKV)


Ich habe auch noch Tarifbedingungen von der DBK und der Ottonova, wenn ihr Interesse habt kann ich jeweils einen Auflistung der Leistungen machen.


ACHTUNG BEI OTTONOVA: Der Berater hat klar gemacht dass man bei der Ottonova mindestens 6 Wochen vor Versicherungsbeginn den Antrag stellen sollte, weil es bei denen so lange dauert. Wenn man den zu spät stellt könnte man also für den ersten Monat auf den Beitrag bei der GKV sitzen bleiben.

DBV meinte den Antrag kann man erst endgültig machen wenn man die Urkunde hat, wäre dann aber rückwirkend und es soll schnell gehen.

beamtim

Zitat von: pfalzdumal in 03.07.2026 16:23Was ich eigentlich sagen wollte: dass sich die PKV nach der Beihilfe richtet, kenne ich so nicht. 

Das verstehe ich. Man will ja normal auch nicht lange warten und das Geld vorstrecken. Außer man sammelt für die etwaige BRE (die es bei ottonova bspw. gar nicht gibt). Also man hat es ja selbst in der Hand, ob man gleichzeitig oder nacheinander einreicht. Ich hatte die Beraterin nur so verstanden, dass die PKV sich dann die Prüfung sparen könnte, weil es ja eine beihilfekonforme Versicherung sei und die PKV dann mind. wie die Beihilfe leisten würde (sofern im Tarif keine Ausschlüsse enthalten sind). Mir war das aber trotzdem zu riskant, die negativen Stimmen im Internet sind vielzählig und via Öffnungsaktion ist ein späterer Wechsel leider kaum bis gar nicht mehr möglich. Das Risiko will ich nicht eingehen.

Ich habe auch nochmal genau nachgerechnet aktuell ist die Debeka mit BG bei mir 58 Euro mtl. teurer, je nach persönlichem Steuersatz reduziert sich der Betrag effektiv weiter aufgrund der Anrechnung des Basisanteils.

Zitat von: Merriell in 03.07.2026 20:18Ich habe auch noch Tarifbedingungen von der DBK und der Ottonova, wenn ihr Interesse habt kann ich jeweils einen Auflistung der Leistungen machen.
Sehr lieb, ich habe für mich jetzt schon gewählt. Ich kann aber wie gesagt auch Levelnine (kostenlose 14 Tage Probelizenz) oder KV-Fux empfehlen. Da kann man gut Tarife vergleichen.

Mich haben bei der DBV die Sachmittellisten etwas zurückschrecken lassen, da ist mir ein Verweis auf die Beihilfe etwas lieber. Bei künftigen Beihilfekürzungen ist man eventuell mit DBV auch besser, das weiß man vorher leider nicht.
Generell muss man beachten, dass die Öffnungsaktion keine Ausnahme bei etwaiger Zahnstaffel bietet. Soweit ich es überblicke bieten Debeka, DBV, Allianz, Ottonova und Bayerische Beamtenkasse / UKV Tarife ohne Begrenzung via Staffel und gleichzeitig die Öffnungsaktion. SignalIduna hat auch einen tarif ohne Staffel, aber da war ich mir nicht sicher, ob es auch der Tarif ist, den man in der Öffnungsaktion angeboten bekommt.

Lass dir in jedem Fall auch die Preise für später geben. Die Anwärtertarife sind so wie ich es verstehe, vergünstigte "Lockvogeltarife". Korrigiert mich aber gerne. Ich bin ja direkt als BaP eingestiegen. Gerade weil mit Öffnungsaktion ein späterer Wechsel ausgeschlossen ist, kommt es viel mehr auf den Preis des Volltarifs an.

Buggula

#35
Die PKV-Tarife für Anwärter sind keine ,,Lockvogel"-Angebote. Sie sind so viel günstiger, weil das Kollektiv sehr jung ist und der Vertrag nur auf die Zeit des Beamtenverhältnis auf Widerruf befristet ist (also für die Dauer der Ausbildung oder des Studiums). In der Zeit werden auch keine Altersrückstellungen gebildet.

Wenn danach die Ernennung zum BaP erfolgt, kann man grundsätzlich eine neue PKV wählen (mit erneuter Gesundheitsprüfung). Vermutlich wird ziemlich oft aus Bequemlichkeit (oder weil keine neue Gesundheitsprüfung nötig ist) aber kein Wechsel vorgenommen und ein neuer Vertrag bei der selben PKV geschlossen.


Edit: ich empfehle wirklich jedem BaW und allen anderen, die BaP werden möchten, eine kleine Anwartschaftsversicherung abzuschließen (1-5 Euro pro Monat). Hätte ich das rechtzeitig gemacht, wäre mir die Öffnungsaktion erspart geblieben, die mich über die nächsten 40 Jahre über 100.000 Euro Aufpreis kosten wird. 30% Zuschlag= 100 Euro pro Monat, bei 3% jährlicher Steigerung.

Buggula

Ich bin immer noch der Meinung, es kommt nicht nur auf die ,,besten Leistungen" an. Sondern auf das, was einem wichtig ist.

Ist mir ein persönlicher Ansprechpartner in der Nähe wichtig -> Punkt für Debeka. Sind mir aber günstige Verwaltungskosten wichtig -> Punkt für ottonova. Will ich dem Kollektiv jede Woche eine Kostenerstattung für eine Sitzung Psychotherapie anbieten und alle Heilmittel erstatten -> Punkt für Debeka. Will ich wenigstens ein bisschen Eigenanteil vom Betroffenen Individuum einfordern -> Punkt für ottonova.

Usw.

Ich gebe zu ich habe zugespitzt formuliert.

Und so muss halt jeder für sich sein Perfect Match finden. :)

gnny

Zitat von: Merriell in 03.07.2026 20:18Ich bin momentan auch dabei die Tarifbedingungen bei den PKV's mit Öffnungsaktion anzufragen und heute habe ich ein Gespräch mit der DBV gehabt. Ich dachte ich teile einfach mal das was ich bis jetzt in Erfahrung bringen konnte.

Die Leistungen bei der DBV über die Öffnungsaktion finde ich tatsächlich sehr gut, unter anderem hat es mich überrascht dass ein Krankenhaustagegeld im Tarif mit enthalten ist.

Aber für mich am interessantesten: Zahnleistungen werden in vollem Maße auch während der Anwartschaft übernommen.

Die Beraterin meinte, sie dürfen in der ÖA in der Hinsicht keine Kürzungen machen und sie dürfen auch nicht bereits bestehende Zahnprobleme aus der Leistung ausschließen. (Nachdem sie zuerst anfing über Ausnahmen und Zahnstaffelung zu sprechen und sich dann selbst korrigieren musste weil ,,sie für einen Moment vergessen hatte dass wir über die ÖA sprechen".)
Es gibt übrigens keine Zahnstaffelung.

In dem Angebot das sie mir zugeschickt hat, sind bei der DBV folgende Tarife in der ÖA enthalten:

BS50-UHA* - Ambulante Heilbehandlung ohne Selbstbehalt (50% für ambulante Behandlung)
B350-UA* - Stationäre Heilbehandlung (Regelleistungen)
BZ50-UA* - Zahnärztliche Heilbehandlung (50% für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie)
BW2-50-UA* - Stationäre Heilbehandlung, Ergänzung (50% für Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten, freie Krankenhauswahl, Unterbringung im Zweibettzimmer)
PVB - Pflegepflichtversicherung (Tarifbeitrag)

Und natürlich der Risikozuschlag von 30%

Aber alles zusammen wäre immer noch ,,nur" 154,44 EUR was viel günstiger ist als die Debeka.

Ich würde ja was genaueres schreiben, aber das was so viel text dass die Buchstaben schon anfangen zu verschwimmen. Aber ein paar Punkte waren:

- Erstattung der ärztlichen Leistungen auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus bei rechtsgültiger Vereinbarung (was auch immer das bedeutet).

- Zahnbehandlungen inkl. Röntgen, Zahnprophylaxe inkl. professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädische Behandlung, Zahnersatz inkl. Reparaturen, Material und Laborkosten bis zu den in der Zahn Sachkostenliste aufgeführten Höchstbeträgen, Heil und Kostenplan wird zwar empfohlen ist aber keine Voraussetzung für die Erstattung

- 25 EUR Krankenhaustagegeld (nach 7 aufeinanderfolgenden Tagen im Krankenhaus für Max. 30 Tage im Jahr)

- Vorsorgeuntersuchungen (keine Altersbeschränkung wie bei der GKV)


Ich habe auch noch Tarifbedingungen von der DBK und der Ottonova, wenn ihr Interesse habt kann ich jeweils einen Auflistung der Leistungen machen.


Erstmal vielen Dank für die ausführliche Beschreibung! Ich schwanke aktuell zwischen DKV, DBV und Debeka, wobei meine Priorität was Leistungen über die ÖA angeht hauptsächlich im Bereich Diagnostik, Hilfsmittel, Medikamente, Reha, Physio usw. liegen. Hier scheinen mir DBV und DKV etwas vorne zu liegen, aber ich finde es mitunter schwer das richtig einzuschätzen.
Hast du die DKV für dich auch in Betracht gezogen?