Wahlhelfer öffentlicher Dienst..

Begonnen von Miri38, 02.07.2026 19:47

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Miri38

Hallo,
ich bin als Wahlhelferin einberufen worden und arbeite in einer Anstalt des öffentlichen Rechts.
Jetzt soll man angeben, ob man im ÖD arbeitet, da man dann weniger Erfrischungsgeld bekommt.
Ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts der richtige ÖD oder nur ein Nebenbetrieb, der für den ÖD arbeitet?

Petar T.

Du bist im öffentlichen Dienst tätig.

D-x

Was ist denn das für eine Regelung? Klingt irgendwie zweifelhaft. Wie begründet sich das?
Ich kenne es nur, dass Beschäftigte im öD teils zusätzlich eine Zeitgutschrift erhalten und damit den verpflichteten Bürgern gegenüber eher besser gestellt sind.

Miri38

Zitat von: D-x in 03.07.2026 10:17Was ist denn das für eine Regelung? Klingt irgendwie zweifelhaft. Wie begründet sich das?
Ich kenne es nur, dass Beschäftigte im öD teils zusätzlich eine Zeitgutschrift erhalten und damit den verpflichteten Bürgern gegenüber eher besser gestellt sind.
Das sind die Regeln für Berlin..ja, man könnte auch anstatt Geld 2 Tage Urlaub bekommen, aber auf jeden Fall erhalten Angestellte im ÖD weniger Geld als andere Wahlhelfende..Ich weiß aber jetzt nicht, ob AdÖR auch direkter ÖD ist..weil da steht nur der direkte ÖD hat diese Regelung..

ich1974

Im Zweifel würde ich absagen.

MoinMoin


BAT

Dit is ballin ;)

Wird zudem noch noch ein Kurzausflug für die zwei Tage finanziert?

D-x

"Was kriegt man denn da als Wahlhelfer aktuell" wäre jetzt wohl eine angemessene Frage in Internetforen, ich habe es mal eben gegoogelt: Offenbar sind es (für Normalbürger) 100€. Nach meinem Empfinden gar nicht so schlecht, vor einigen Jahren haben wir da, wenn auch nicht in Berlin, doch noch über niedrige zweistellige Beträge geredet, wenn ich mich recht entsinne. Für die Stichwahl sollen es wohl auch nur 40€ sein.

Wenn ich nun die Wahl hätte statt eines ja offenbar unter 100€ liegenden öD-Erfrischungsgeldes 2 Tage Urlaub zu erhalten, würde ich nicht lange in Foren fragen, die Sache wäre für mich klar, wenn ich mir anschaue, dass bereits ein Urlaubstag im Rahmen der JSZ-Tauschmöglichkeit in den EG 8 bis 10 einen Wert zwischen etwa 90€ und 140€ netto hat.

ich1974

Die Anstalt ist in der Regel nicht das Wahlamt. Warum sollte man nicht aus dringenden Gründen die Berufung in das Ehrenamt ablehnen können. Das machen die Bürger bei uns regelmäßig.
Wenn das Wahlamt der eigene AG ist wird es schwierig, da gibt es vor Wahlen regelmäßig Schreiben über die Durchführung von Wahlen und Urlaubssperre über das jeweilige Wochenende.
Ich kenne sogar LRA Mitarbeiter die den Wahldienst absagen.

MoinMoin

Zitat von: ich1974 in Heute um 11:10Warum sollte man nicht aus dringenden Gründen die Berufung in das Ehrenamt ablehnen können.
Richtig, aber eben nicht so einfach und nur weil ich keine Lust habe oder mir die "Bezahlung" nicht reicht.
Und wenn man nach der Benachrichtigung wichtige Gründe erfindet, dann .....