[RP] Ruhegehaltsfähige Vordienstzeiten

Begonnen von Ede65, 06.07.2026 10:49

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Ede65

Hi in die Runde,

ich habe vor mit 63 Jahren in den  Ruhestand zu gehen und habe mir mal
das voraussichtliche Ruhegehalt ausrechnen lassen (Landesamt für Finanzen in Koblenz)
Jetzt habe ich gesehen, dass nach § 18 LBeamtVG u.a. das Fach- und das Hochschulstudium, die praktische Ausbildung sowie die praktische hauptberufliche Tätigkeit, die für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschrieben ist anerkannt werden können.
Ich habe vor Dienstbeginn eine Fachschule zum  Staatl. gepr. Bautechniker absolviert (2 Jahre) und bin auch
aufgrund dieser Ausbildung eingestellt worden.

Kann ich mir diese Zeit (2 Jahre)  anerkennen lassen und wenn ja wie gehe ich da am besten vor.
anbei noch die Fakten
und DANKE vorab.

Fakten Beamter 61 Jahre
Ernennung 01.03.1993
Geplanter Ruhestand mit 63 = 2028 = 35 Ruhegehaltfähige Jahre die bereits anerkannt sind.

Tommiw123

Hallo,

Ich bin zwar aus Thüringen, aber ich schildere mal mein Verlauf dazu.

Vor ca. 10 Jahren habe ich Formlos ein Schreiben an unsere LFD gesendet, mit der Bitte um Anerkennung der Vordienstzeiten nach Paragraph 18 ThürBesG.

Nach 1,5 Jahren habe ich mir erlaubt telefonisch nachzufragen...😂

Auskunft: Es liegt in meiner Akte und sollte die Möglichkeit zur Pensionierung im Gesetzt noch bestehen, wird es automatisch angerechnet.

LG

Ede65

Hi, danke erst mal.

Bei mir scheint das nicht so zu sein.
Ich habe mir das Ruhegehalt bereits ausrechnen lassen.
Die Ausbildungszeit an der Fachschule waren für die Bemessung
des Ruhegehalts nicht berücksichtigt.

Tommiw123

Hallo,

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird bei uns auch nur EINE Vor - Ausbildung/ Studium anerkannt.
Aber auch da immer nur auf Antrag, automatisch geht da nichts bei uns.

Mit mehr Informationen kann ich dir leider nicht dienen.
Schicke denen ein Vierzeiler mit der Bitte um Anerkennung gemäß §xx und warte mal auf ihre Argumentation.
Dann lässt es sich leichter reagieren. ;-)

Grüße

Schmitti

Zitat von: Ede65 in 06.07.2026 10:49Ich habe vor Dienstbeginn eine Fachschule zum  Staatl. gepr. Bautechniker absolviert (2 Jahre) und bin auch
aufgrund dieser Ausbildung eingestellt worden.
Erfolgte die Einstellung auf Widerruf (also als Anwärter) oder direkt auf Probe? Angerechnet werden kann eine Ausbildung nur, wenn sie zur Einstellung auf Probe geführt hat. Hat sie "nur" dazu geführt, dass man auf Widerruf zum Beamten ausgebildet wurde, kann die vorherige Ausbildung nicht angerechnet werden. Das basiert auf einer Rechtssprechung des BVerwG von ~2010, wurde dann irgendwo in einer Verwaltungsvorschrift auf Bundesebene festgehalten, die analog angewandt wird, und hat seitdem schon so manchem Beamten seine persönliche Berechnung verhagelt.