Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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Hören wir doch mal, was Frau Färber (die ALLE in der Sache fragen) zu sagen hat:

https://www.spiegel.de/panorama/beamtenbesoldung-wie-gisela-faerber-fuer-hoehere-beamtengehaelter-sorgt-a-c7f591e0-d3c0-4bec-87d0-3d13bca50ab1

Zitat:
Wenn der Beamtenbund Zahlen braucht zum Vergleich von Gehältern, dann fragt er bei Gisela Färber nach. Wenn Ministerien Grundlagen benötigen, um die Besoldung von Staatsdienern zu bewerten, dann kommen die von Gisela Färber. Wenn das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat, ob die Beamten genug verdienen, dann stützt es sich auf Daten von Gisela Färber.

»Beamtenbesoldungsberechnerin« könnte man sie nennen, ein Wort mit zehn Silben, und das wäre eine angemessen umständliche Bezeichnung für ihr umständliches Fachgebiet. Färber, 71, Finanzwissenschaftlerin und Professorin im Unruhestand, dürfte zu den wenigen Personen im Land gehören, die das System der Beamtenbesoldung noch durchblicken – vielleicht ist sie auch die Einzige. »Wir haben 1996 mit dem Datensammeln angefangen«, sagt sie. Und seit 30 Jahren hat sie nicht damit aufgehört.

»Da steckt alles drin«, sagt sie fröhlich und zeigt auf einen schwarzen Laptop älteren Baujahrs, der aufgeklappt auf ihrem Wohnzimmertisch steht. Zum Gespräch empfängt sie zu Hause in Düsseldorf-Stockum, einem ruhigen Wohnviertel mit gepflegten Vorgärten. Färber hat zwei Wassergläser und frische Blumen auf den Wohnzimmertisch gestellt, hinter ihr hängt eine gerahmte Flusslandschaft in Öl.

Mithilfe von Färbers Daten brachten die Verfassungsrichter vor ein paar Monaten große Teile der Beamtenbesoldung in Berlin zur Implosion – und lösten damit eine Kettenreaktion aus.

Die Finanzwissenschaftlerin hatte auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts zunächst die Brutto-Jahresgehälter der Beamtinnen und Beamten in der Berliner Landesverwaltung ermittelt. Das Ergebnis war für das Gericht eindeutig: Insbesondere die unteren Besoldungsgruppen in Berlin seien über Jahre zu schlecht bezahlt worden. Teilweise viel zu schlecht.

Der Beschluss löste ein kleines Erdbeben aus. »Besoldung über Jahre verfassungswidrig«, titelte der Berliner »Tagesspiegel«. »Das ist Wahnsinn«, hielt die »Welt« fest und prognostizierte: »Auf Beamte wartet eine sagenhafte Gehaltserhöhung.«

Seit April 2025 beträgt Ihr Monatsbrutto 2788,20 €. Ursprünglich hatte die Bundesregierung zum 1. Mai 2026 eine Erhöhung auf 2866,27 € vorgesehen. Ein Gesetzentwurf des Innenministeriums, in den nun auch die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts eingearbeitet worden sein sollen, würden diesen Betrag noch erhöhen, bei Ihnen auf eine Besoldung von 3107,26 €. Weitere Zuschläge, Ausnahmen oder Besonderheiten wie die Erhöhungsbeträge der Besoldungsgruppen sind nicht berücksichtigt.

Das Verfassungsgericht hatte in seinem Beschluss festgelegt, dass ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern grundsätzlich nicht weniger verdienen dürfe als 80 Prozent eines nach komplizierten Vorgaben gewichteten mittleren Haushaltseinkommens in der jeweiligen Region. Diese Vorgabe bezeichnen die Richter als »Prekaritätsschwelle«, als Grenze, hinter der ein »reales Armutsrisiko« lauere.

In Berlin lag diese Schwelle im Jahr 2020 bei einem Netto-Jahreseinkommen von rund 40.420 Euro. Zehntausende Beamte in der Berliner
Landesverwaltung hatten weniger bekommen. Bis spätestens Ende März 2027 müsse die Hauptstadt das korrigieren und die Beamten »amtsangemessen« bezahlen, so die Verfassungsrichter.

»Das kann man eigentlich niemandem erklären«
Während Gisela Färber durch ihre Tabellen scrollt, schüttelt sie hin und wieder den Kopf: »Das ist schon ungewöhnlich«, sagt sie dann. Oder: »Das kann man eigentlich niemandem erklären.«

Tabellen mit roten und schwarzen Ziffern erscheinen auf dem Bildschirm. Und die roten Zahlen in Färbers Computer sind es, die derzeit die Finanzpolitiker nervös machen. In diesen Tabellen kann man zum Beispiel sehen, wie viel Geld ein Brandrat der Kölner Feuerwehr im Monat bekommt und wie viel eine Hamburger Studienrätin. Färber kann sich anzeigen lassen, wie sich diese Gehälter im Vergleich zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten oder den Durchschnittsgehältern in den vergangenen 30 Jahren entwickelt haben. Wenn die Ziffern auf ihrem Laptop rot leuchten, haben die Beamten den Kürzeren gezogen.

Nach dem Karlsruher Machtwort beugten sich auch in anderen Landeshauptstädten und im Bund die zuständigen Minister über den Gerichtsbeschluss und begannen zu rechnen. Viele kamen zum Ergebnis, dass auch sie die Messlatte reißen, die das Gericht vorgegeben hatte. Einige Länder wie Hessen, Thüringen, Schleswig-Holstein oder auch der Bund haben daher schon Gesetzentwürfe für Neuregelungen mit teilweise kräftigen Gehaltserhöhungen für Beamtinnen und Beamte ausgearbeitet. Andere tüfteln noch. Aber klar ist schon heute: Die Korrekturen werden einige Milliarden Euro Steuergeld verschlingen.

Auch für die Bundesregierung wird es teuer. Rund 3,5 Milliarden Euro mehr als bisher wird sie wohl künftig pro Jahr ausgeben müssen, um neben den ohnehin anstehenden Besoldungserhöhungen auch die Vorgaben der Karlsruher Richter einzuhalten. Thüringen kalkuliert mit zusätzlichen Kosten von mehr als 200 Millionen Euro, Schleswig-Holstein mit rund 500 Millionen. In Hessen werden die jährlichen Zusatzausgaben über 750 Millionen Euro betragen, verkündete Landesinnenminister Roman Poseck (CDU). Die Bezüge der hessischen Beamten erhöhten sich dadurch innerhalb von knapp anderthalb Jahren um fast 14 Prozent, sagte Poseck: »Das ist eine Steigerung, die den Haushalt an die Belastungsgrenze bringt.«

Hohe Pensionen
Der Allgemeinheit ist das schwer zu vermitteln, gelten doch Beamte ohnehin schon als privilegiert. Aktuell wird denn auch debattiert, ob Beamte künftig wieder in die Rentenversicherung einzahlen müssen, wie es die Rentenkommission der Bundesregierung nahelegt und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) fordert. Bislang zahlt der Staat seinen Dienern auch nach ihrer aktiven Berufszeit bis zu 71,75 Prozent des zuletzt erreichten Gehaltsniveaus als Pension – also in den meisten Fällen weitaus mehr, als Durchschnittsrentner je erwarten können. Andere, wie Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) denken wegen der stark steigenden Kosten über Stellenstreichungen im öffentlichen Dienst nach. Und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann forderte bereits einen radikalen Schnitt: Der Staat solle Beamtinnen und Beamte künftig nur noch für seine Kernaufgaben wie Polizei oder Zoll einstellen.

Gisela Färber kann die Sorge über wachsende Ausgaben für Staatsdiener verstehen. »Man kann natürlich darüber streiten, ob Lehrer oder Professoren unbedingt Beamte sein müssen.« Aber sie warnt auch vor einer Neid-Debatte. »Dazu ist das Thema zu wichtig«, sagt sie.

Denn: Längst nicht alle Beamten verdienen wie Krösus. Färber scrollt jetzt durch einen Wust von Gehaltstabellen mit Kürzeln für Besoldungsgruppen, die für Laien klingen wie Fernstraßen: A7, A15, B3, W2. Hinter dem Kürzel A5 steckt das Grundgehalt einer Justiz-Wachtmeisterin, und das steigt in Berlin auch nach mehr als 20 Dienstjahren auf kaum mehr als 3300 Euro brutto im Monat.

Wer in welche Besoldungsgruppe kommt, entscheidet sich zunächst nach rein formalen Gesichtspunkten. Ein Hauptschulabschluss reicht nur für eine der unteren Besoldungsgruppen mit niedrigen Grundgehältern wie A4 oder A5 – ganz unabhängig davon, wie engagiert die Stelleninhaber ihre Aufgaben wahrnehmen.

Amtszulagen, Funktionszulagen, Ausgleichszulagen, Erschwerniszulagen

Enorme Unterschiede ergeben sich dagegen je nach Dienstort. Eine Lehrerin in der Besoldungsgruppe A13 verdient beispielsweise in Bayern erheblich mehr als ihre Kolleginnen im Saarland, in Hamburg oder in Sachsen-Anhalt. Auch bei der Zuordnung zu den Besoldungsgruppen gibt es Unterschiede: Manche Länder bezahlen Grundschullehrer nach A12, andere gönnen ihnen die höhere Einstufung in A13. Der Unterschied kann deutlich mehr als 500 Euro im Monat ausmachen.

Hinzu kommen noch »Erfahrungsstufen«, also Dienstjahre. Sie garantieren den meisten Beamten regelmäßige Gehaltserhöhungen im Abstand von einigen Jahren, unabhängig von Beförderungen und Leistungsnachweisen. Einige Länder haben bis zu zehn verschiedene Erfahrungsstufen für ihre A-Besoldungsgruppen.
Und dann kommen noch die berühmten Zuschläge und Zulagen obendrauf. Es gibt Amtszulagen, Funktionszulagen, Ministerialzulagen, Ausgleichszulagen, Familienzuschläge, Stellenzulagen, Leistungszulagen, Erschwerniszulagen, Zulagen für Dienste zu besonderen Zeiten, Vertretungszulagen, Auslandszuschläge – um nur die wichtigsten zu nennen.

Mehr Zuschlag als Grundgehalt
»Die Zuschläge dürfen in der Debatte über Beamtengehälter nicht vergessen werden«, sagt Färber. Sie könnten einen großen oder sogar den größten Teil der Vergütung ausmachen. In Nordrhein-Westfalen könnten verheiratete Beamte mit vier Kindern und einer Wohnung in Städten mit hohem Mietpreisniveau wie Köln zusätzlich zum Grundgehalt noch mehr als 3200 Euro monatlich als »Familienzuschlag« bekommen. »Damit ist der Zuschlag höher als das Grundgehalt in der niedrigsten Besoldungsgruppe«, sagt Färber.

Gisela Färber schenkt Wasser nach und lehnt sich zurück. Schon als junge Wissenschaftlerin habe sie angefangen, sich mit dem öffentlichen Dienst zu beschäftigen, sagt sie. In den Achtzigerjahren war sie in Darmstadt Mitarbeiterin bei Bert Rürup, dem Erfinder einer staatlich geförderten Variante der privaten Altersvorsorge, der »Rürup-Rente«. In Speyer forschte sie dann zur Altersvorsorge von Beamten. Sie sammelte Daten dazu, wie sich die öffentlichen Verwaltungen in den Siebziger- und Achtzigerjahren aufblähten. Und sie beschrieb, welche Folgen es hatte, wenn die zusätzlich eingestellten Beamten 35 Jahre später in den Ruhestand gehen: »Ich habe die Pensionswelle damals schon vorausberechnet«, sagt Färber, »das war 1987.«

Sie kam zum Schluss, dass die Länder und der Bund unbedingt umfassende Vorsorge treffen und Rücklagen bilden müssten, um die Altersbezüge und Beihilfen für Ruheständler in Zukunft bezahlen zu können. Leider, sagt Färber, sei diese Vorsorge fast überall sehr bescheiden ausgefallen oder oftmals nach einigen Jahren für aktuelle Ausgaben verfrühstückt worden.

»Ich habe die Pensionswelle damals schon vorausberechnet«

Dass die Beamtenbesoldung seitdem so undurchsichtig geworden ist, habe viel mit der Föderalismusreform zu tun, sagt Färber. Vor rund 20 Jahren hatten die Bundesländer durchgesetzt, die Entlohnung ihrer Beamten selbst regeln zu können. Seitdem sei überall an Sondervorschriften, Zuschlägen, Laufbahngestaltungen und Beihilferegelungen herumgeschraubt worden. Und wenn es im Landeshaushaltsplan eng wurde, fielen Besoldungserhöhungen auch einfach mal aus.

Das ist ein Grund dafür, warum inzwischen so viele Beamtinnen und Beamte in Deutschland gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Besoldung klagen – nicht nur in Berlin. Am Bundesverfassungsgericht sind nicht weniger als 67 weitere Verfahren zu Besoldungsregelungen anhängig, so eine Sprecherin des Gerichts auf SPIEGEL-Anfrage. Manche Klagen reichen bis weit in die Vergangenheit zurück. In einem Verfahren aus Brandenburg geht es um die Bezahlung von Richterinnen und Richtern in den Jahren 2004 bis 2016.

Dazu kommen Verfahren, die noch bei den Verwaltungsgerichten der Länder liegen. Allein in Nordrhein-Westfalen haben nach Angaben des Beamtenbunds im vergangenen Jahr rund 100.000 Bedienstete Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Einige dieser Fälle könnten irgendwann auch in Karlsruhe landen.
Ideen aus dem alten Preußen

Aber warum werden Beamte eigentlich so besonders besoldet? Warum überlässt man sie nicht einfach dem Markt, wie alle anderen auch? Die Sonderrolle der Beamten und ihrer Versorgung habe historische Wurzeln, erklärt Färber. Schon im frühen Mittelalter hätten Fürsten und Könige vertrauenswürdige Ministerialbeamte mit lukrativen Versorgungszusagen an sich gebunden. 1794 habe dann Friedrich-Wilhelm II. die »Rechte und Pflichten der Diener des Staates« in seinem Preußischen Landrecht festgeschrieben. Dadurch wurde zum Gesetz, dass der Staat seine Diener als Gegenleistung für treue Dienste und den Verzicht auf Streik und Arbeitsverweigerung bis an ihr Lebensende angemessen zu versorgen habe. »Alimentationsprinzip« nennen das Verfassungsrechtler.

In der Bundesrepublik haben es diese Ideen aus dem alten Preußen bis ins Grundgesetz geschafft, Artikel 33, Absatz 5: Das öffentliche Dienstrecht sei »unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln«, heißt es dort. Die Verfassungsrichter leiten aus diesem dürren Satz ihre Aufgabe ab, darüber zu wachen, dass Beamte und ihre Familien »frei von existenziellen finanziellen Sorgen« leben können.

Worauf das Verfassungsgericht auch großen Wert legt: dass immer genug Abstand zwischen den unteren und den jeweils höheren Besoldungsgruppen im öffentlichen Dienst bleibt. Die Folge: Wenn die niedrigen Besoldungen auf Geheiß des Gerichts angehoben werden müssen, setzen sich die Erhöhungen kaskadenartig bis ganz nach oben fort – bis hin zu den Grundgehältern von Staatssekretären und Verfassungsrichtern, die nach einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums nun bei 17.030,76 Euro brutto pro Monat liegen sollen – plus Zulagen.

17.030,76 Euro brutto pro Monat, plus Zulagen

Dieses vom Verfassungsgericht geforderte »Abstandsgebot« führe manchmal dazu, dass die Bestverdiener im öffentlichen Dienst am Ende mit größeren Gehaltssprüngen bedacht werden als jene Beamten, deren niedrige Gehälter die Erhöhungen ausgelöst haben, sagt Färber. »Da herrscht leider viel Willkür«, sagt die Expertin.

Das bringt Färber zum umstrittenen Thema Familienzuschläge. Das Verfassungsgericht habe vor einigen Jahren auf Extrazahlungen für Familien gedrängt, um zu verhindern, dass kinderreiche Beamtinnen und Beamte mit niedriger Besoldung unter die Armutsschwelle rutschen. Viele Länder und der Bund zahlen monatlich dreistellige Zusatzbeträge, wenn Beamte verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Häufig steigen die Zuschläge dann von Kind zu Kind, mitunter um mehr als 900 Euro – zusätzlich zum Kindergeld, das die Beamten ohnehin bekommen. »Den Familienzuschlag bekommt auch ein Staatssekretär mit hoher B-Besoldung«, sagt Färber. »Und der braucht das nicht wirklich.«

Ginge es nach ihr, würden Familienzuschläge auf Alleinerziehende und Härtefälle beschränkt, das eingesparte Geld für höhere Grundgehälter verwendet. »Das wäre leistungsgerechter«, sagt Färber: »Warum bekommt jemand für die gleiche Arbeit viel mehr Geld, nur weil er verheiratet ist und Kinder hat?« Bei den tariflichen Angestellten im öffentlichen Dienst seien Familienzuschläge schon vor vielen Jahren abgeschafft worden.

Aus Färbers Sicht wäre es Zeit für eine umfassende Reform des Besoldungssystems – bis hin zu der Frage, für welche Aufgaben es wirklich noch Beamte braucht und für welche nicht mehr. So wie jetzt könne es jedenfalls nicht weitergehen, findet die Expertin. »Es gibt ja kaum noch eine Besoldungsmitteilung, die nicht sofort beklagt wird und dann mitunter jahrelange, teure Gerichtsverfahren nach sich zieht.«

Wie soll man das Problem lösen, wie den Knoten zerschlagen? Ginge es nach ihr, würden die Verantwortlichen von Bund und Ländern mit Verfassungsrechtlern und Beschäftigtenvertretungen zu einem Konklave zusammengerufen, an einen abgeschiedenen Ort gebracht und aufgefordert: »Ihr dürft erst wieder auseinandergehen, wenn ihr das Besoldungsrecht zeitgemäß, transparent und nachvollziehbar geregelt habt.«

Und wenn dann die Frage aufkomme, was eine umfassende Neuregelung koste und welche Veränderungen für einzelne Beamte oder Tarifbeschäftigte zu erwarten seien, sei das auch kein Problem, sagt Färber: »Ich rechne das dann gern für alle Beteiligten aus.«


GoodBye

,,Und der braucht das nicht wirklich" 🤪

Gisela, du machst mich verrückt.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe