Facherzieherin S8b fehlende Übertragung der fachlichen Tätigkeit

Begonnen von Sonnenschein_2040, 11.07.2026 08:33

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Sonnenschein_2040

Hallo liebes Forum,

ich habe ein Problem mit meiner Eingruppierung und die Situation ist ziemlich verfahren.
 Kurzbeschreibung: Ich möchte aufgrund meiner abgeschlossnen Ausbildung zur Facherzieherin (>160 Stunden) von S8a in S8b eingruppiert werden.
Ich arbeite aktuell im Krippenbereich U3 und habe den Abschluss Facherzieherin für den U3 Bereich.

Vor etwa zwei Jahren hat eine Kollegin aus einer anderen U3 Gruppe die gleiche Ausbildung absolviert und wurde danach auch höher eingruppiert (S8B). Die Arbeit der Kollegin unterscheidet sich nicht von meiner weder auf dem Papier noch in der täglichen Arbeit, es gibt keine speziellen Tätigkeiten die ihr nach der Ausbildung übertragen wurden. Eigentlich macht Sie genau das was sie mit S8A auch gemacht hat aber natürlich in einer anderen fachlichen Qualität der Arbeit!

Mit diesem Hintergrund habe ich fleißig meinen Facherzieher durchgezogen. Meine direkte Chefin (Kindergartenleitung) hat dann für mich den Antrag auf Höhergruppierung gestellt (genau so wie bei de rKollegin zuvor). Danach folgten mehrere Emails und Briefwechsel ...final auch nochmal ein Gespräch mit den Entscheidungsträgern oberhalb der Kindergartenleitung. Allerdings wird außer von meinem direkten Chef davon ausgegangen das mir spezielle Tätigkeiten für die S8b übertragen werden müssen und die Höhergruppierung wurde somit aufgrund fehlender Vorraussetzungen abgelehnt. Dies Vorraussetzungen wurde aber nie genannt (nur das mir keine Tätigkeiten übertragen wurden die diese Eingruppierung rechtfertigen würden) Die Gemeinde hat ganz klar gemacht, dass sie mir die Ausbildung zwar gern bezahlt hat aber nie geplant war mich wirklich als Facherzieherin zu bezahlen (Einzusetzen...meine Chefin würde dies gern tun - darf es aber nicht (Gemeinde ist dagegen).

Mit dem Bezug zu der Eingruppierung meiner Kollegin ist die Argumentation, dass das damals falsch war und so nicht hätte zur S8B führen dürfen. Da auch hier die Übertragung der Tätigkeit einer Facherzieherin fehlt.

Ich bin vor beginn der Fortbildung genau so wie mein direkter Chef davon ausgegangen, dass ich nach der Ausbildung ebenfalls in die S8b eingewiesen werde. Nun steh ich vor diesem "Scherbenhaufen" da ich für die Ausbildung (275h !!) alles in der privaten Zeit wirklich sehr viel Kraft und Zeit investiert haben. Neben Haushalt und mehreren Kindern als quasi alleinerziehende Mama.... und am Ende freut sich mein AG über das Zertifikat mit dem groß im Eingangsbereich geworben wird aber eine entsprechende Vergütung wird mir verwehrt.

Ich bin da etwas verzweifelt da ich mir bisher(!) den Beitrag für die Gewerkschaft eher nicht leisten wollte (konnte)... und eine Klage im Arbeitsrecht ja auch zum Teil von mir finanziert werden muss - und ich glaub mittlerweile auch das ich nicht wirklich Recht habe sondern einfach nur Pech da im Vorfeld nichts schriftlich fixiert wurde.

Ich wäre euch dankbar wenn ich mir eure Sicht dazu mal schreiben könnten - was könnte/sollte ich tun?


Liebe Grüße !!

MoinMoin

Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Also das du nicht mehr Geld bekommst ist ärgerlich aber nicht zu beanstanden.
Das deine Kollegin übertariflich bezahlt wird ist ärgerlich und ist zu beanstanden.
Insbesondere wenn der AG sein Irrtum erkennt. Korrekt wäre es, dass der AG die Kollegin entsprechend ihrer Eingruppierung S8a bezahlt und das zu viel gezahlt Geld der letzten 6 Monate zurückgezahlt werden muss. Denn es liegt ein Eingruppierungsirrtum vor.
Willst du das?
Erstaunlich, dass der AG hier nicht handelt, geschweige denn er den Eindruck erweckt, dass er weiß, dass er hier handeln müsste.

Ein Klage kannst du vergessen, die verlierst du, weil eben alles korrekt ist.

Wenn du mehr Geld möchtest, dann musst du einen AG suchen, der entweder dir 8b Tätigkeit überträgt oder bereit ist übertariflich zu zahlen.
Doof aber ist nun mal so.

Der Gärtner, der gärtnert kriegt auch nicht mehr Geld nur weil er Diplom Biologe geworden ist.
Also pass auf, dass dir nicht 8b Aufgaben untergeschoben werden, ohne das es schriftlich vom AG fixiert wird.

Sonnenschein_2040

Hallo MoinMoin,

grundsätzlich kann ich da auch folgen (mitlerweile) und aus den Gesprächen geht ja auch hervor, dass der AG auch kein Interesse an Facherziehern hat und das gilt für alle Kindergärten der Region. Was ich mich aber Frage, wie passt das den mit den Tarifvertrag zusammen - man wollte doch gerade mit dem Buchstaben 6f die Facherzieher hervorheben und gilt die "schwierige Tätigkeit" nicht als Übertragen wenn 6f erfüllt ist und die Facherzieherausbildung genau mit dem Schwerpunkt im eingesetzten Bereich liegt? Die Ausbildungsinhalte sind ja auch so angelegt, dass ich diese alle im täglichen Betrieb umsetze und dort Anwendung finden. Z.B. sind ja keine "einrichtungsübergreifenden" Themen in der Ausbildung vorhanden sondern nur explizit Themen für den Krippenbereich.

Beispiel aus dem Alltag: Vorher habe ich mich mit den U3 Kindern unterhalten - normal wie eben eine Erzieherin - nach der Ausbildung ist es schon so das ich selbst da das gelernte anwende und das Kind so viel besser sprachlich unterstützen kann.
Frage ist ja auch wer definiert den diese Tätigkeiten...mein Chef sagt 8b die "Personalabteilung" 8a...obwohl diese das ja fachlich nicht einschätzen kann. Zuletzt genannte konnte mir auch nicht ein zumindest theoretisches Beispiel nennen was für Aufgaben aus ihrer Sicht an mich übertragen werden müssten um diese Eingruppierung zu erhalten. Einzig ich müsste irgendwas machen was Einrichtungsübergreifend ist und nichts im Gruppendienst...(also eher Leitung oder stv. Leitung aber dazu brauch ich ja keinen Facherzieher).

MoinMoin

Der AG überträgt dir deine auszuübenden Tätigkeiten, wenn es eingruppierungsrelevant ist, dann darf das nur jemand, der auch Arbeitsverträge unterschreiben darf.

Wenn ich einen Stelle als Zimmermann brauche und übertrage und dann kommt da ein Meister an, der einfach mehr kann, dann kriegt er auch nicht mehr Geld dafür.

Sonnenschein_2040

stimmt und nachvollziehbar... aber wenn du vorher schon einen Gesellen eingestellt hast...diesen auf die Meiterprüfung schickst... ihn danach als Meister bezahlst?

Bei mir war da so, das alle nächsten Beteiligten (Chef + eine Ebene darüber) ja wussten, dass ich die Ausbildung so wie meine Kollegin auch mache, um in die S8B gruppiert zu werden. Der AG hat die Ausbildung ja auch genehmigt und bezahlt und setzt mich ja auch wieder in der Facharbeit ein (ohne Übertragung neuer Aufgaben). Das die Kollegin nach seiner Ansicht nach falsch eingruppiert ist...genau das hat der AG aber vor zwei Jahren anders gesehen und kam jetzt ja auch nur raus da ich nach den gleichen Gründen die Höhergruppierung beantragt habe.

Abgesehen von meinen natürlich für mich emotionalen Fall verstehe ich im Grundsatz auch nicht die Änderungen vom letzten Tarifvertrag und die angebliche "Wertschätzung von Erziehern" mit der Einführung bzw. Umschreibung der 6f.?

Wenn wir wieder den Zimmergesellen nehmen der in seine privaten Freizeit seinem vom Betrieb bezahlten Meister macht...und er hat vorher auch kommuniziert, dass er den Meister machen möchte um dann auch das Meistergeld haben möchte... ist es doch unerheblich ob er im Betrieb wieder Gesellenarebit oder Meisterarbeit auferlegt bekommt. Ansonsten würde der Geselle ja direkt wo anders als Meister anfangen.

Würde ich ja auch direkt aber hier im weitern Umkreis stellen alle nur nach S8a ein und somit hat man ausser Leitung überhaupt keine Chance mehr sich irgendwie zu verbessern. Da sehe ich halt Probleme für die Attraktivität vs Buchstabe 6f, dass kann so doch nicht gedacht sein.

MoinMoin

Der Tarifvetrag kann und darf nicht in die Personalwirtschft des AG reinregieren.

Auch wenn der AG dir eine Ausbildung finanziert, hast du dadurch nicht automatisch ein Anrecht auf die höherwertige Tätigkeit.

Der Geselle mit vom AG bezahltem Meister würde ebenfalls nicht automatisch ein Meistergehalt bekommen, nur weil er Meister ist, aber der AG keine Meistertätigkeit für ihn hat bzw. benötigt.

Das deine Kollegin 8b ohne Tätigkeitsänderungen bekommt, ist einfach falsch und nicht tarifkonform.
Zumindest in den Bereichen wo ich unterwegs bin und denke dass es in der EGO im S Bereich nicht anders ist.

Sonnenschein_2040

Ich danke dir erstmal dafür das du dir die Zeit für meine Frage genommen hast!

Kannst du oder auch jemand anders der sich auskennt dann nochmal für mich erklären warum man dann genau diesen Buchstaben "6f" im Tarifvertrag so angepasst hat. Es hat sich doch dann exakt nichts geändert eher sogar noch zum Nachteil. Vorher konnte ich mit S8b eine Facherzieherin einstellen (wenn die Stelle S8b hergibt).
Jetzt sagt man ja die Tätigkeit einer Facherzieherin sind grundsätzlich als "besonders schwierige fachliche Tätigkeit" zu werten. Aber die Tätigkeit muss übertragen werden - aber welche Tätigkeit den genau muss übertragen werden. Ich übernehme ja automatisch durch die Ausbildung eine "besonders schwierige Tätigkeit".

Bei den anderen Buchstaben ist es ja auch so, dass es grundsätzlich eine Stelle nach S8a ist. Wenn dort 15% Kinder mit erhöhten Förderbedarf sind bekomme ich nach der Feststellung die S8b. Dabei aber ohne jede Zusatzqualifikation sondern rein dem Umstand geschuldet das es "schwierige Umstände gibt". Wofür sollte dann jemand Überhaut seinen Facherzieher machen. Der AG kann ja immer sagen wir bezahlen dir die Ausbildung und dann jedes mal eine Facherzieherin beschäftigen ohne dieser jemals "Tätigkeiten zu Übertragen die S8b fähig sind". Kernfrage hat der Arbeitgeber mir mit der Finanzierung der Ausbildung und dem Einsatz in einer reinen U3 Gruppe diese Tätigkeit mir nicht genauso übertragen wie vor 2 Jahren meiner Kollegin?

Beispiel welches direkt im Tarifvertrag genannt ist: Facherzieher für Integration. Wer überträgt den diese Facharbeit S8b dann auf die Erzieherin. Sie könnte doch vom AG mit der Ausbildung auch einfach so in einer Integrationsgruppe nach S8a eingesetzt werden. Sprich vorher S8a dann Ausbildung bezahlen zur Fachkraft für Integration...und dann in de rIntegrationsgruppe als S8a eingesetzt.... wo genau ist de rSinn einer Fachausbildung?

MoinMoin

Vielleicht noch mal zur Systematik der Eingruppierung und wie ich das interpretieren (aber ich bin kein Fachmann im S Bereich):
Ein Tätigkeit wird eingruppiert unabhängig davon wer sie ausübt.

Wenn ihr als eine Tätigkeit habt die 8b entspricht, dann seit ihr in 8b eingruppiert.
Der Unterschied zwischen 8a und 8b ist:

Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger und
Heilerzieherinnen/Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und jeweils entspre-
chender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähig-
keiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders
schwierigen fachlichen Tätigkeiten


Wenn du vorher diese Tätigkeit ausgeübt hast, dann bist und warst du auch vorher schon 8b, denn tariflich steht da nichts von einer Ausbildungsvoraussetzung Facherzieher für Integration.

Es steht da (6f) nur, dass die Tätigkeiten einer Facherzieherin Integration, das tarifliche Niveau besonders
schwierigen fachlichen Tätigkeiten
hat und somit 8b Tätigkeit ist. Es ist also mE eine Eingruppierungshilfe für die Tätigkeit, es ist keine Ausbildungsvoraussetzung.

Wenn ihr also solche Tätigkeiten aufgrund eures "Klientels" auszuüben habt, dann wart und seit ihr schon immer 8b.
Egal ob du eine Zusatzausbildung gemacht hast.
Zitat von: Sonnenschein_2040 in 11.07.2026 11:42Ich übernehme ja automatisch durch die Ausbildung eine "besonders schwierige Tätigkeit".
Also nein nur durch die Ausbildung hat sich deine Tätigkeit nicht geändert.

Wenn du vorher ein einfache Gruppe hattest und man dir jetzt eine entsprechend 6f Integrationsgruppe wg. deiner Ausbildung zur Facherzieherin Integration gegeben wird, dann haste 8b. (Tätigkeitsänderung)

Wenn du vorher ein einfache Gruppe hattest und man dir jetzt eine -auch ohne das du die Ausbildung gemacht hast - diese identische Gruppe gegeben wird, dann haste auch 8b.

So sehe ich das zumindest rein tariflich betrachtet.

Sonnenschein_2040

ok verstehe ich grundsätzlich. Vielen Dank das du dir Zeit für mein Problem nimmst!!

ich kürze den Satz mal auf eine Situation aufgrund der Lesbarkeit:

Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und jeweils entspre-
chender Tätigkeit, die aufgrund gleichwertiger Fähig-
keiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders
schwierigen fachlichen Tätigkeiten


Fallgruppe 6f besagt ja: "Tätigkeiten von Facherzieherinnen und Facherziehern mit entsprechender Fort- und Weiterbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden werden als besonders schwierige fachlichte Tätigkeit gewertet".
Somit übe ich doch aus meiner Sicht schon diese besonders schwierige fachliche Tätigkeit aus....wenn ich in der Sachlichkeit eingesetzt werde auch wenn ich vorher S8a war und die Stelle auch als S8a begründet ausgeschrieben wurde....so wird meine Tätigkeit ja in dem Sinn als "besonders schwierige fachliche Tätigkeit gewertet sobald ich die Ausbildung zur Facherzieherin mit entsprechenden Schwerpunkt absolviert habe. Bisher S8a durch meine Anwesenheit mit de rFachausbildung begründe ich diese ja durch mich selbst oder?


Hört sich komisch an aber habe ich eine Fachausbildung habe ich somit die Situation "besonders schwierige fachliche Tätigkeit" ja erfüllt zumindest Tariflich.

Der Einsatz und das Übertragen der Tätigkeit ist ja der springende Punkt.
 
Arbeite ich mit der Fachspezialisierung im U3 Bereich bin ich ja durch meine Person die Begründung für die "besonders schwierige fachliche Tätigkeit" - da die Ausbildung dazu ja an mir direkt anhängt und nicht an ein externen Kriterium (z.B. Integrationskinder, Sprachförderung etc.).
Möchte der AG jetzt verhindern, dass ich S8b "beantrage" so müsste er ich doch aus dem Gippendienst also dem Dienst in der ich meine Fachtätigkeit nachgehen kann versetzen oder anerkennen das durch meinen Fachabschluss der Fall für S8b erfüllt wurde ? ? ?

 

MoinMoin

Zitat von: Sonnenschein_2040 in 11.07.2026 12:39ok verstehe ich grundsätzlich. Vielen Dank das du dir Zeit für mein Problem nimmst!!

ich kürze den Satz mal auf eine Situation aufgrund der Lesbarkeit:

Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und jeweils entspre-
chender Tätigkeit, die aufgrund gleichwertiger Fähig-
keiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders
schwierigen fachlichen Tätigkeiten

Richtig
ZitatFallgruppe 6f besagt ja: "Tätigkeiten von Facherzieherinnen und Facherziehern mit entsprechender Fort- und Weiterbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden werden als besonders schwierige fachlichte Tätigkeit gewertet".
Es ist keine Fallgruppe, sondern eine Protokollerklärung. Die beschreibt welche Tätigkeiten besonders schwierige fachliche Tätigkeit sind. Diese Tätigkeiten sind es unabhängig davon, wer sie ausübt. Also egal ob du oder ich es mache, es ist eine Tätigkeit mit besonders schwierige fachliche Tätigkeit.
Das muss man erstmal verinnerlichen.

ZitatSomit übe ich doch aus meiner Sicht schon diese besonders schwierige fachliche Tätigkeit aus....wenn ich in der Sachlichkeit eingesetzt werde auch wenn ich vorher S8a war und die Stelle auch als S8a begründet ausgeschrieben wurde....so wird meine Tätigkeit ja in dem Sinn als "besonders schwierige fachliche Tätigkeit gewertet
bis hierin korrekt
Zitatsobald ich die Ausbildung zur Facherzieherin mit entsprechenden Schwerpunkt absolviert habe.
und das ist komplett falsch.
Nicht sobald, sondern auch wenn ich keine Ausbildung zur Facherzieherin mit entsprechenden Schwerpunkt abolviert habe und die Tätigkeiten auszuüben haben ist die Tätigkeit 8b.

ZitatBisher S8a durch meine Anwesenheit mit de rFachausbildung begründe ich diese ja durch mich selbst oder?


Hört sich komisch an aber habe ich eine Fachausbildung habe ich somit die Situation "besonders schwierige fachliche Tätigkeit" ja erfüllt zumindest Tariflich.
s.o. folge Fehler.


Nochmal und das ist wichtig: Eine Tätigkeit wird eingruppiert. Nicht die Person!
Wenn die Tätigkeit 8b ist, dann ist sie es auch wenn ich als Informatiker sie ausübe.
Und wenn du meine Tätigkeit als Informatiker bekommen würdest, dann wärst du eben auch mit entsprechender EG eingruppiert.
 
ZitatDer Einsatz und das Übertragen der Tätigkeit ist ja der springende Punkt.
Richtig unabhängig davon welche Ausbildung du hast!!!
ZitatArbeite ich mit der Fachspezialisierung im U3 Bereich bin ich ja durch meine Person die Begründung für die "besonders schwierige fachliche Tätigkeit" - da die Ausbildung dazu ja an mir direkt anhängt und nicht an ein externen Kriterium (z.B. Integrationskinder, Sprachförderung etc.).
Nein!
Wieder der Folgefehler
Wenn ich als Diplominformatiker Fachinformatiker Tätigkeiten ausübe, werden diese Tätigkeiten nicht automatisch zu Tätigkeiten eines Diplom Informatikers.
der 6f dient dazu zu verstehen welche arten von Tätigkeiten die 8b entsprechen.
ZitatMöchte der AG jetzt verhindern, dass ich S8b "beantrage" so müsste er ich doch aus dem Gippendienst also dem Dienst in der ich meine Fachtätigkeit nachgehen kann versetzen oder anerkennen das durch meinen Fachabschluss der Fall für S8b erfüllt wurde ? ? ?
Nein, er müsste erkennen, dass die Tätigkeiten 8b sind und auch schon vorher waren und du dann auch schon vorher in der 8b gewesen bist auch ohne die Zusatzausbildung.

Ob die Tätigkeiten es sind waren und sein werden, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

Wenn du deine neu erworbene Fähigkeiten einsetzt und dadurch die 8a Tätigkeiten besser ausübst ist tariflich irrelevant, so wie der Meister nicht Meistergehalt bekommt obwohl er nur Gesellendinge übertragen bekommen hat und dort macht.


Also es ist zu klären, ob die Tätigkeiten die du übertragen bekommen hattest, nicht schon immer Tätigkeiten besonders schwierige fachliche Tätigkeit waren, egal ob du es gut richtig oder überhaupt gemacht hast.

Wie gesagt: Wenn du meine Tätigkeit bekommen würdest, würde man dich auch entsprechend bezahlen müssen, weil die Tätigkeit so eingruppiert ist, auch wenn du nichts auf die Kette kriegen würdest (das ist dem Tarifrecht wurscht, auch ein Analphabet / Schulabbrecher würde das Geld dann bekommen)


Als evtl. zahlte der AG dich schon immer falsch oder aber du hast eben keine 8b Tätigkeiten.

Womit begründest du das deine Tätigkeiten plötzlich 8b sind und vorher 8a waren?

Sonnenschein_2040

Von der Begründung her...
nach Buchstabe ,,g" erhält ja jeder Erzieherin die eigentlich in S8a ist auch die S8b wenn 15% der Kinder in der Gruppe einen erhöhten Bedarf habe. Hier stellt ja der Amtsarzt fest ob diese Kinder wirklich ,,existieren" wenn ja = besonders schwierige fachliche Tätigkeit und somit S8b. // Bei Buchstabe ,,F" steht ja, dass aus dem letzten Beitrag. Also wenn ich jetzt Facherzieherin geworden bin gibt es doch genau ab den Zeitpunkt erst auch den Bedarf. Ich habe ja quasi den Bedarf nach Buchstabe ,,F" selbst hergestellt mit bestehen der Fachausbildung.

Falls das eben wie du schreibst nicht so ist und das können wir auch erstmal so stehen lassen ... wofür gibt es dann diese Änderung des Buchstaben ,,F" mit diesem Wortlaut. Es gibt doch faktisch auf keiner S8a Stelle plötzlich den Bedarf dort jemanden in die S8b einzuweisen. Alle anderen Fälle lösen ja die anderen Buchstaben... aber immer ohne die erweiterte Fachausbildung... was hat man sich also mit der Änderung  bei den Tarifpartien für Gedanken gemacht? In den Kommentaren zum Garifvertrag steht ja ,,nur" das man mit Änderung vom Buchstaben ,,F" die Attraktivität des Facherziehers steigern möchte aber wie soll das den in der Praxis umgesetzt werden?

MoinMoin

Nochmals, es sind keine Fallgruppen, sondern Protokollnotizen, die die Tätigkeiten näher erläutern.
Es steht da nicht, eine Facherzieherin ist in 8b, sondern die Tätigkeiten, die man in der Ausbildung erlernt sind in 8b.
 Wenn du also ein Gruppe von Kindern betreust, du absolut unkompliziert sind, also die Tätigkeit der Betreuung ist klar in 8a  oder drunter, dann werden diese Kinder doch nicht plötzlich besonders schwierig oder integrativ, nur weil du eine Weiterbildung gemacht hast!
Die Tätigkeiten und Arbeitsvorgänge die zu tun bleiben doch gleich.

Also erst Tätigkeiten unabhängig von Person eingruppieren, dann gucken, ob es Voraussetzungen gibt.

Petar T.

MoinMoin hat es schon abschließend ausgeführt, aber gerne noch mal eine zweite Meinung.

ZitatEntgeltgruppe S 8b
1. Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger und
Heilerzieherinnen/Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten.

Voraussetzungen für die Eingruppierung in S8b sind die Ausbildung (und sonstige Beschäftigte) UND besonders schwierige fachliche Tätigkeiten.

Die Protokollerklärung verrät uns, wann diese besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten vorliegen.

Zitat6. Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten sind z.B. die
(...)
f) Tätigkeiten einer Facherzieherin/eines Facherziehers mit entsprechender
Fort- bzw. Weiterbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden,
(...)

Die Qualifikation zur Facherzieherin hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Eingruppierung. Sie hat nur einen Einfluss auf die Frage, ob besonders schwierige fachliche Tätigkeiten vorliegen, die Voraussetzung für die Eingruppierung in S8b sind.

Diese besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten liegen unter anderem dann vor, wenn die Fortbildung absolviert wurde UND Tätigkeiten einer Facherzieherin durchgeführt werden.

Daraus ergibt sich, dass alleine die Qualifikation zu keinerlei Veränderungen bzgl. der Eingruppierung führt. Es braucht auch die Tätigkeiten einer Facherzieherin. Diese Tätigkeiten müssen dir vom Arbeitgeber erst wirksam übertragen werden.

MoinMoin

Und noch besser: Wenn dir die Tätigkeiten übertragen wurden ohne das du die Ausbildung zur Facherzieherin hast, dann bekommst du ebenfalls die 8b, weil diese Weiterbildung keine Voraussetzung für die 8b ist.

Petar T.

Da gingen unsere Meinungen schon in einem anderen Thread leicht auseinander. Die Weiterbildung ist keine unmittelbare Voraussetzung. Da stimme ich zu.

Für die Eingruppierung in S8b braucht es aber die besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten (bsfT).
Wenn ich eine "normale" Erzieherin nehme und ihr die entsprechenden Tätigkeiten übertrage, benötigen wir die Feststellung, dass es sich nicht um irgendwelche, sondern eben die bsfT handelt, wenn sie in die S8b kommen soll.

Zur Auslegung gibt es die Protokollerklärung.

Die Protokollerklärung sagt unter Punkt 6, wobei es sich zum Beispiel um bsfT handelt. Die Aufzählung ist also nicht abschließend.
Punkt f) stellt dies für Facherzieherinnen (mit Tätigkeit) fest.
Ist die Voraussetzung erfüllt, habe ich laut Protokollerklärung eine Begründung für bsfT, die ich nicht separat herleiten muss.

Bei der Erzieherin ohne Weiterbildung zur Facherzieherin kann ich Punkt 6 f) der Protokollerklärung aber nicht heranziehen. Ich brauche somit eine abweichende Feststellung bzw. Begründung für das vorliegen der besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten.
Wenn ich diese finde, steht der Eingruppierung in S8b aus meiner Sicht nichts entgegen.