Abbruch einer Wiedereingliederung aus nicht selbstverschuldeten Gründen ! ?

Begonnen von Alaska Nord, Gestern um 09:31

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Alaska Nord

Hallo, ich benötige hier mal Unterstützung. Also, Beamter des Bundes wurde eine Wiedereingliederung abgebrochen. Der Grund hierfür ist nicht selbstverschuldet, sondern durch Dritte im Dienst. Ärztliche Bescheinigung liegt vor. Ich würde gerne in absehbarer Zeit auf einen neuen DP wieder mit einer Wiedereingliederung starten. Kennt sich jemand mit dem Prozessen aus?

Organisator


Alaska Nord

Naja, gehört da nicht mehr zu ?  Was ist mit der Dienstfähigkeit und der Drittschuld ?

BalBund

Die - hier vorgetragene aber zumindest in dieser Runde nicht beweisbare - Drittschuld ist vollkommen unerheblich. Ziel einer Wiedereingliederung bleibt, den Beamten wieder in die Regelarbeit zu integrieren. 

Scheitert es also und bestehen keine Anhaltspunkte, die eine dauerhafte Dienstunfähigkeit vermuten lassen. so obliegt es beiden Seiten an einer neuen Eingliederung mitzuwirken. Ob dabei der Drittschuldige beachtet wird oder nicht, kann nicht sicher prognostiziert werden.

Nathaniel

Die Drittschuld könnte durchaus relevant sein, insbesondere, wenn es um die Frage geht, ob ein Anspruch darauf besteht, auf einem neuen DP verwendet zu werden bzw. in neuer Tätigkeit eingliedert zu werden. Der Eingangssachverhalt ist allerdings deutlich zu dünn geschildert, um darauf sicher und wirklich zielführend antworten zu können.