[BE] Besoldungsrunde 2025-2028 Berlin

Begonnen von Tulpenzeit, 18.02.2026 09:10

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Schneewitchen

Zitat von: InternetistNeuland in 12.07.2026 09:19Muss bis 31.03.2027 das Geld auf dem Konto sein oder kann Berlin ein Gesetz erlassen in dem steht "zu zahlen bis 31.03.2127?"

Das BVerfG hat es dem Land Berlin zur Aufgabe gemacht, bis zur o.g. Frist, das Besoldungsrecht so umzugestalten, dass die aA sichergestellt ist.

Ich verstehe den Beschluss an dieser Stelle nicht so, dass bis zum 31.03.2027 Geld geflossen sein muss.

Wenn aber das Land die Frist einhält und durch ein entsprechendes Gesetz, welches den zusätzlichen Anspruch der Beamten quantifiziert, entsteht ein konkreter gesetzlicher Anspruch.

Es wäre nicht nachvollziehbar und auch juristisch maximal angreifbar, wenn das Land dann die Auszahlungen auf " bei Gelegenheit" verschieben würde.

Neugieriger

Meine Frage zielt vordergründig darauf ab, ob Berlin durch den Beschluss des BVerfG bis zur genannten Frist neben dem Reparaturgesetz für die Jahre 2008 bis 2020 auch ein Gesetz für die aktuelle und zukünftige Besoldung verabschiedet haben muss, mit welchem die verfassungsgerichtlichen Vorgaben umgesetzt werden.

Derzeit spielt das Land Berlin weiter auf Zeit. Es ist davon auszugehen, dass zum Ende der vom BVerfG gesetzten Frist ein Reparaturgesetz in Kraft tritt. Die Nachzahlungen werden erst danach fließen. Wie hoch diese sind und wer eine Nachzahlung für welchen Zeitraum erhält, richtet sich nach dieser gesetzlichen Grundlage.

Aus meiner Sicht ebenso wichtig - wenn nicht sogar viel entscheidender - ist, dass die aktuelle und zukünftige Besoldung signifikant angehoben wird. Brandenburg und Schleswig-Holstein handeln hier schon. Hamburg und Thüringen bewegen sich auch - wenn auch nur wenig.
Berlin hingegen erachtet es derzeit für auskömmlich, den Tarifabschluss zu übernehmen und im Jahr 2027 oder 2028 zu prüfen, ob ein weiterer Anpassungsbedarf besteht.

Meine Frage zielt nicht auf den Zeitpunkt ab, wann die Nachzahlungen zahlbar gemacht werden. Ich möchte gerne wissen, ob Berlin durch den Beschluss unmittelbar verpflichtet ist, auch die aktuelle Besoldungsstruktur bis Ende März 2027 verfassungskonform auszugestalten? Was wäre, wenn der Berliner Besoldungsgesetzgeber diese Frist ignoriert und an seiner Auffassung festhält, dass die derzeit gewährte Besoldung - trotz dessen sie offenkundig nicht amtsangemessen ist - den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt?


InternetistNeuland

Zitat von: Neugieriger in 12.07.2026 12:06Meine Frage zielt vordergründig darauf ab, ob Berlin durch den Beschluss des BVerfG bis zur genannten Frist neben dem Reparaturgesetz für die Jahre 2008 bis 2020 auch ein Gesetz für die aktuelle und zukünftige Besoldung verabschiedet haben muss, mit welchem die verfassungsgerichtlichen Vorgaben umgesetzt werden.

Derzeit spielt das Land Berlin weiter auf Zeit. Es ist davon auszugehen, dass zum Ende der vom BVerfG gesetzten Frist ein Reparaturgesetz in Kraft tritt. Die Nachzahlungen werden erst danach fließen. Wie hoch diese sind und wer eine Nachzahlung für welchen Zeitraum erhält, richtet sich nach dieser gesetzlichen Grundlage.

Aus meiner Sicht ebenso wichtig - wenn nicht sogar viel entscheidender - ist, dass die aktuelle und zukünftige Besoldung signifikant angehoben wird. Brandenburg und Schleswig-Holstein handeln hier schon. Hamburg und Thüringen bewegen sich auch - wenn auch nur wenig.
Berlin hingegen erachtet es derzeit für auskömmlich, den Tarifabschluss zu übernehmen und im Jahr 2027 oder 2028 zu prüfen, ob ein weiterer Anpassungsbedarf besteht.

Meine Frage zielt nicht auf den Zeitpunkt ab, wann die Nachzahlungen zahlbar gemacht werden. Ich möchte gerne wissen, ob Berlin durch den Beschluss unmittelbar verpflichtet ist, auch die aktuelle Besoldungsstruktur bis Ende März 2027 verfassungskonform auszugestalten? Was wäre, wenn der Berliner Besoldungsgesetzgeber diese Frist ignoriert und an seiner Auffassung festhält, dass die derzeit gewährte Besoldung - trotz dessen sie offenkundig nicht amtsangemessen ist - den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt?



Das Verfassungsgericht wird eine neue Frist festsetzen. Aber erst nachdem 8 Jahre ein Widerspruch durch alle Instanzen geführt worden ist.

rs

Also ich frage mich, wie das bei euch noch was werden soll bis Ende März 2027.
Wahlen 20.09.26
Zeit bis zum Koalitionsvertrag 2 Monate
Weihnachtsruhe bis Jahresende
Selbstfindungsphase Jan 27
danach erstmalige Befassung mit der Thematik durch Linke und Grüne

matthew1312

Zitat von: rs in Gestern um 14:25Also ich frage mich, wie das bei euch noch was werden soll bis Ende März 2027.
Wahlen 20.09.26
Zeit bis zum Koalitionsvertrag 2 Monate
Weihnachtsruhe bis Jahresende
Selbstfindungsphase Jan 27
danach erstmalige Befassung mit der Thematik durch Linke und Grüne
Klingt naiv, aber es muss (und kann) ja nicht durch den Bundesrat. Und wenn der Ausschuss mitspielt, müsste es doch schnell machbar sein.

Vorausgesetzt, es ist ein brauchbarer Entwurf erarbeitet und die neue Regierung zeigt Verfassungstreue.

Neugieriger

Das bisherige (Nicht-)Handeln aller Senate seit 2005 in Bezug auf das Thema Besoldung lässt mich Böses ahnen.

Verfassungskonform wird rein gar nichts sein. Die billigste Option wird es am Ende werden, der Entwurf des Reparaturgesetzes knapp vor Ablauf der Frist eingebracht, sodass für Änderungen kaum Zeit bleibt.

Irgendwann dann könnte es eine Überprüfung der Besoldungsstruktur geben. Und da die Beamten im ach so hippen Berlin keine Lobby haben und die Medien sich am Beamtenbashing gerne beteiligen, sind die Beamten quasi macht-, also rechtlos.