AZV-Tag

Begonnen von Geislinger, Gestern um 09:13

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Geislinger

Hallo,

stimmt es, dass ein genehmigter AZV-Tag bei Krankheit verfällt?

Wenn ja, was ist die Rechtsgrundlage?

Viele Grüße

E15TVL

Das ist korrekt so, da der AZV-Tag nicht dem Erholungszweck dient (anders als Urlaub). Es ist und war auch nie Sinn und Zweck der Sache damit Stunden anzusammeln, um sie dann tageweise wie Urlaub zu nutzen. Damit sollen Arbeitsspitzen kompensiert werden. Wenn man es trotzdem so macht, muss man damit leben, dass solche Tage in die Risikosphäre des Arbeitnehmers/Beamten fallen.

Buggula

Um meinen Vorredner zu ergänzen...

Kurz und knapp: Paragraf 25 Abs. 7 AzUVO gilt nur für Erholungsurlaub.
 
Der AZV-Tag in Paragraf 5 Absatz 1 AzUVO ist nur eine Freistellung vom Dienst, kein Erholungsurlaub. 

Umlauf

Das ist so wie mit Zeitausgleichstagen. Die sind auch bei Krankheit futsch.