Stufenlaufzeit von TV-L in TVÖD

Begonnen von Harastsdf, 17.07.2026 10:34

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Harastsdf

Hallo!

Ich bin vom TV-L in den TVöD gewechselt. Meine Stufe wurde übernommen. Ich war seit dem 01.01.2023 in Stufe 4. Es gab eine Unterbrechung von Januar bis Februar 2025 sowie eine weitere Unterbrechung von Oktober 2025 bis zum Arbeitsbeginn am 20.07.2026. Kann in so einem Fall die bereits zurückgelegte Stufenlaufzeit übernommen werden oder beginnt sie im TVöD neu? Hat jemand Erfahrungen oder kennt die tarifliche Regelung?

Danke schon mal!

MeTe

ZitatIch bin vom TV-L in den TVöD gewechselt. Meine Stufe wurde übernommen.

Sofern nichts anderes vereinbart, beginnt die Stufenlaufzeit bei nem AG-Wechsel wieder von vorne - und zwar völlig egal ob Unterbrechung oder nicht.

Wenn du in Stufe 4 eingsteigst, musst du also die regulären 4 Jahre warten bis Stufe 5. Auch wenn du beim vorherigen AG nur einen Tag vor Stufe 5 warst musst du beim neuen trotzdem 4 Jahre warten bis Stufe 5. Du hast nen neuen Vertrag, der beginnt bei 0.
Ich hab meinen AG-Wechsel genau deswegen extra um einige Monate verzögert um direkt nach dem Stufenaufstieg zu wechseln. Im (aus meiner Sicht) bescheuerten TVöD ist die 'Erfahrugnsstufe' (wie lange hält es jemand in dem Zirkus aus bevor er weg läuft) finanziell ja wichtiger als die Entgeltgruppe (welche Qualifikation ist erforderlich, wie anspruchsvoll ist der Job)...

Natürlich kann der AG das auch zu deinen Gunsten anders regeln, er kann/darf die Zeit berücksichtigen und dir die nächste Stufe entsprechen früher gewähren, das verbietet ihm ja keiner - aber ich habs bisher noch nie erlebt.


Der Geograph

Beginnt wieder von Vorne und dir bleiben wieder 4 Jahre um in die nächste Stufe zu gelangen- sofern du VOR Vertragsunterschrift nichts anderes ausgehandelt hast (wenn überhaupt erwünscht vom AG) kannst du da nix mehr ändern

Harastsdf

Ok vielen Dank, hatte ich irgendwie schon so befürchtet. Versteh ich das richtig, dann wäre es auch bei einem AG Wechsel innerhalb TV-L so?
Ich hatte mich natürlich deshalb schon mal bei der Personalabteilung erkundigt, er meinte, er könne es mir nicht aus dem Stegreif sagen, ob es geht. Aber dann mache ich mir besser mal keine Hoffnung. ;) ein Trost ist, dass ich kein Benzin mehr brauche und es realistische Chancen auf höhere Entgeltgruppe gibt.


Zitat von: MeTe in 17.07.2026 11:32Sofern nichts anderes vereinbart, beginnt die Stufenlaufzeit bei nem AG-Wechsel wieder von vorne - und zwar völlig egal ob Unterbrechung oder nicht.

Wenn du in Stufe 4 eingsteigst, musst du also die regulären 4 Jahre warten bis Stufe 5. Auch wenn du beim vorherigen AG nur einen Tag vor Stufe 5 warst musst du beim neuen trotzdem 4 Jahre warten bis Stufe 5. Du hast nen neuen Vertrag, der beginnt bei 0.
Ich hab meinen AG-Wechsel genau deswegen extra um einige Monate verzögert um direkt nach dem Stufenaufstieg zu wechseln. Im (aus meiner Sicht) bescheuerten TVöD ist die 'Erfahrugnsstufe' (wie lange hält es jemand in dem Zirkus aus bevor er weg läuft) finanziell ja wichtiger als die Entgeltgruppe (welche Qualifikation ist erforderlich, wie anspruchsvoll ist der Job)...

Natürlich kann der AG das auch zu deinen Gunsten anders regeln, er kann/darf die Zeit berücksichtigen und dir die nächste Stufe entsprechen früher gewähren, das verbietet ihm ja keiner - aber ich habs bisher noch nie erlebt.



TVOEDAnwender

Bei einem echten Arbeitgeberwechsel: ja (z.B. von Land X zu Y). Stufenzuordnung dort nach § 16 TV-L bei Neueinstellung. Also das selbe Spiel: einschlägige Berufserfahrung, förderliche Zeiten oder Stufenmitnahme nach Abs. 2a.
Beim Wechsel innerhalb des Landes X (also beim gleichen Arbeitgeber): nein, da würde dort § 17 Abs. 4 TV-L gelten. Jedoch keine stufengleiche HG wie im TVöD, sondern betragsmäßige HG mit Garantiebetrag.

Harastsdf

Ok danke. Eine endgültige Antwort habe ich ja noch nicht. Die Hoffnung stirbt zuletzt ;).


Zitat von: TVOEDAnwender in 17.07.2026 14:01Bei einem echten Arbeitgeberwechsel: ja (z.B. von Land X zu Y). Stufenzuordnung dort nach § 16 TV-L bei Neueinstellung. Also das selbe Spiel: einschlägige Berufserfahrung, förderliche Zeiten oder Stufenmitnahme nach Abs. 2a.
Beim Wechsel innerhalb des Landes X (also beim gleichen Arbeitgeber): nein, da würde dort § 17 Abs. 4 TV-L gelten. Jedoch keine stufengleiche HG wie im TVöD, sondern betragsmäßige HG mit Garantiebetrag.

D-x

Wobei ja festzuhalten ist, dass man Dir mit der Stufe 4 schon über das tarifliche Minimum entgegengekommen ist und förderliche Zeiten anerkannt hat, was man nicht hätte machen müssen. Mit den Begleitumständen (kein Fahrweg, Aufstiegschancen) klingt das recht positiv, auch wenn ich verstehe, dass eine kürzere Zeit bis zum Erreichen der Stufe 5 natürlich schöner gewesen wäre.

JahrhundertwerkTVÖD

Nicht zu vergessen, dass Dank der großzügigen Stufenregelung dir mindestens 4 Jahre dein Geld vorenthalten wird.
Noch paradoxer ist das manche "Trolle" sich noch mehr Stufen wünschen, ohne zu kapieren dass hierdurch lediglich das Gehalt vorenthalten wird.
Es widerspricht jeglicher Praxis und Erfahrungswerten.
Jeder neue Mitarbeiter in die Erfahrungsstufe 1. Im neuen Betrieb ist alles neu. Maximal 6 Monate (Probezeit)
Danach Erfahrungsstufe 2: Richtig Einarbeiten und alle Abläufe gründlich kennenlernen. Maximal 2 bis 3 Jahre
Danach Erfahrungsstufe 3 (volles Gehalt): was soll denn Bitte noch so viel neues an Erfahrung hinzu kommen?

Viele welche noch im Genuss des Übergangs BAT-TVÖD gekommen sind, haben auch noch zusätzlich die Runtergruppierungsregelungen des TVÖD, bei Höhergruppierung kennen und lieben gelernt.
So durften viele statt der üblichen 15 Jahre (für alle Stufen) bis zum vollem Gehalt, weit über 20 Jahre warten.

 

BAT

Ich musste Erschrecken feststellen, dass meine Kollegin gegenüber mit 52 Jahren noch immer in der Stufe 5 ist nach 35 Jahren im Betrieb. Inklusive Elternzeit und anscheinend zwei Stufen runtergruppiert wegen einer 9a oder 9b, keine Ahnung was das genau für eine Regelung war. :P

JahrhundertwerkTVÖD

Ohne der Kollegin zu nahe treten zu wollen, aber welche neuen Erfahrungen sollen nach 35 Jahre Betriebszugehörigkeit nun plötzlich noch kommen?

Ist doch einfach nur noch lächerlich und unterm Strich Betrug am AN

BAT

Erfahrung ist hier kein tarifliches Merkmal. Es ist das Verweilen in einer Stufe.

Eigentlich noch größerer Unsinn.

P.S.: Mit ist mal so eingefallen, dass es Leistungen gibt, die in absoluten Beträgen festgehalten sind und die in der nächsten Runde doch mal zumindest angepasst werden könnten, z. B. die VL und die Jubiläumszahlungen. Die sind ja nach inzwischen über 20 Jahre doch nicht mehr die Hälfte wert.

TVOEDAnwender

Zitat von: BAT in Gestern um 15:55Erfahrung ist hier kein tarifliches Merkmal. Es ist das Verweilen in einer Stufe.

Eigentlich noch größerer Unsinn.

P.S.: Mit ist mal so eingefallen, dass es Leistungen gibt, die in absoluten Beträgen festgehalten sind und die in der nächsten Runde doch mal zumindest angepasst werden könnten, z. B. die VL und die Jubiläumszahlungen. Die sind ja nach inzwischen über 20 Jahre doch nicht mehr die Hälfte wert.

Die 6,65 Euro vermögenswirksamen Leistungen stammen sogar noch aus dem Jahr 1970. Der entsprechende Tarifvertrag für Angestellte wurde am 28. Januar 1970 abgeschlossen und galt rückwirkend ab dem 1. Januar 1970. Damals betrug die Leistung bereits 13 DM monatlich. Zum 1. Januar 1971 entfiel lediglich die zunächst noch bestehende Einkommensgrenze. Der Betrag selbst blieb unverändert und wurde später nur in 6,65 Euro umgerechnet. Er ist damit inzwischen mehr als 56 Jahre alt.

KlammeKassen

Zitat von: TVOEDAnwender in Gestern um 16:05Die 6,65 Euro vermögenswirksamen Leistungen stammen sogar noch aus dem Jahr 1970. Der entsprechende Tarifvertrag für Angestellte wurde am 28. Januar 1970 abgeschlossen und galt rückwirkend ab dem 1. Januar 1970. Damals betrug die Leistung bereits 13 DM monatlich. Zum 1. Januar 1971 entfiel lediglich die zunächst noch bestehende Einkommensgrenze. Der Betrag selbst blieb unverändert und wurde später nur in 6,65 Euro umgerechnet. Er ist damit inzwischen mehr als 56 Jahre alt.

Wer weiß, wie viele Reichtümer diese 6,65 Euro schon geschaffen haben  8)

KlammeKassen

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD in Gestern um 13:59Nicht zu vergessen, dass Dank der großzügigen Stufenregelung dir mindestens 4 Jahre dein Geld vorenthalten wird.
Noch paradoxer ist das manche "Trolle" sich noch mehr Stufen wünschen, ohne zu kapieren dass hierdurch lediglich das Gehalt vorenthalten wird.
Es widerspricht jeglicher Praxis und Erfahrungswerten.
Jeder neue Mitarbeiter in die Erfahrungsstufe 1. Im neuen Betrieb ist alles neu. Maximal 6 Monate (Probezeit)
Danach Erfahrungsstufe 2: Richtig Einarbeiten und alle Abläufe gründlich kennenlernen. Maximal 2 bis 3 Jahre
Danach Erfahrungsstufe 3 (volles Gehalt): was soll denn Bitte noch so viel neues an Erfahrung hinzu kommen?

Viele welche noch im Genuss des Übergangs BAT-TVÖD gekommen sind, haben auch noch zusätzlich die Runtergruppierungsregelungen des TVÖD, bei Höhergruppierung kennen und lieben gelernt.
So durften viele statt der üblichen 15 Jahre (für alle Stufen) bis zum vollem Gehalt, weit über 20 Jahre warten.

 

Sehe das genauso.
Also nach 6,7 Jahren kommt nun wirklich nichts an Erfahrung mehr dazu....  insofern man die gleiche Stelle bekleidet.
Die Stufe 6 ist absoluter Schwachsinn, die krassen neuen Erfahrungen, die man zwischen Jahr 10 und 15 sammelt, die sind finanziel eigentlich gar nicht abzuwägen  :P ... das müsste schon eine Verdreifachung des Entgelts geben....

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in Gestern um 19:27Also nach 6,7 Jahren kommt nun wirklich nichts an Erfahrung mehr dazu....  insofern man die gleiche Stelle bekleidet.
Es gibt keine Erfahrungsstufen, es sind ab Stufe 3 Leistungsstufen!