Anwartschaft für Öffnungsaktion sinnvoll?

Begonnen von ABCDE, 18.07.2026 16:52

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ABCDE

Ich frage mich, ob eine Anwartschaft im Rahmen der Öffnungsaktion sinnvoll ist? Die Einfrierung des Gesundheitszustandes ist unerheblich, daher käme nur die teurere große Anwartschaft infrage, die auch das Alter einfriert. Aber wären die Kosten der Anwartschaft nicht letztlich teurer als die spätere Ersparnis? Annahme ist, dass die Anwartschaft für 3-4 Jahre benötigt wird.

Buggula

Das geht rechtlich gar nicht zusammen. Kleine Anwartschaft ist ,,heute Gesundheitszustand einfrieren für einen PKV Abschluss in der (nahen) Zukunft" (für die ferne Zukunft ist die große Anwartschaft. Bildet zusätzlich noch Altersrückstellungen, also besonders für Heilfürsorgeberechtigte geeignet, die erst im Ruhestand Beihilfe bekommen)

Die Öffnungsaktion ist für den Fall ,,Ich brauche jetzt eine PKV und bin neu Beihilfe berechtigt". Antragsfrist ist ab Verbeamtung bis 6 Monate danach, einmalig!

Buggula

Ich muss mich korrigieren:

Es ist laut PKV Broschüre auch möglich eine Anwartschaftversicherung  über die Öffnungsaktion abzuschließen.

Hat jemand ein passendes Szenario dafür?

beamtim

Vielleicht die Abwicklung einer laufenden Behandlung bevor dann gewechselt wird und wenn dieser länger als 6 Monate ab Verbeamtung dauert. 

Für Angehörige mit eigener Versicherung bzw. abhängiger Familienversicherung gilt die Frist der Öffnungsaktion ja von Neuem bei Wegfall der gesetzlichen Versicherung oder?

ABCDE

Zitat von: Buggula in Gestern um 19:28Ich muss mich korrigieren:

Es ist laut PKV Broschüre auch möglich eine Anwartschaftversicherung  über die Öffnungsaktion abzuschließen.

Hat jemand ein passendes Szenario dafür?

Genau weil dies laut der Broschüre möglich ist, habe ich gefragt. Das Szenario wäre hier nicht, den Gesundheitszustand einzufrieren, sondern über die große Anwartschaft sich ein niedrigeres Eintrittsalter zu sichern. Die Überlegung ist, dass die Beiträge für die große Anwartschaft insgesamt niedriger sind als die späteren Kosten für eine PKV mit späterem Eintrittsalter. Dass die große Anwartschaft zugleich die kleine Anwartschaft und damit die Einfrierung des Gesundheitszustands einschließt, ist hier unerheblich.

Zitat von: beamtim in Gestern um 19:39Vielleicht die Abwicklung einer laufenden Behandlung bevor dann gewechselt wird und wenn dieser länger als 6 Monate ab Verbeamtung dauert. 

Für Angehörige mit eigener Versicherung bzw. abhängiger Familienversicherung gilt die Frist der Öffnungsaktion ja von Neuem bei Wegfall der gesetzlichen Versicherung oder?

Laut der angesprochenen Broschüre gilt die Öffnungsaktion für "erstmalig" bie der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige.

beamtim

Zitat von: ABCDE in Heute um 21:55Laut der angesprochenen Broschüre gilt die Öffnungsaktion für "erstmalig" bie der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige.

Danke! Habe den genauen Wortlaut nochmal nachgelesen:

ZitatAngehörige von Beamtenanfängern, Beamten, Heilfürsorgeberechtigten oder bei Eheschließung von bereits privat versicherten Beamten:
innerhalb von sechs Monaten ab ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe bzw. innerhalb von sechs Monaten ab Erlöschen der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung, sofern diese der erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe nachfolgt;

Angehörige, die noch Pflichtversicherte einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind:
innerhalb von sechs Monaten nach
Ende der Versicherungspflicht in der GKV.

Beispiel: meine pflichtversicherte Frau die aktuell in Elternzeit ist, hat zwar aufgrund dem geringen Einkommen Anspruch auf Beihilfe aber die Frist beginnt erst nach möglichem Ende der Pflichtversicherung. Anders bei einem noch über die Mutter familienversicherten Kind. Da müsste ich bereits jetzt die Öffnungsaktion nutzen und eine Versicherung oder Anwartschaft abschließen, um weiterhin bedenkenlos die kostenlose Familienversicherung nutzen zu können solange diese besteht und dann später nicht das Kind freiwillig gesetzlich versichern zu müssen.