Bei Eingruppierung mit Kollegen "nachziehen"?

Begonnen von LauraB, Heute um 15:16

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LauraB

Hallo, ich bin neu hier  :)

Ein bisschen Vorgeschichte muss sein:

In meiner Abteilung gab es einstmals fünf Dienstposten, die im Prinzip genau dasselbe gemacht haben, also gleiches Anforderungsprofil, gleiche Qualifikationsstufe, gleiche Tätigkeit, aber aufgeteilt auf drei Tätigkeitsbereiche, sagen wir mal A, B und C. Die Tätigkeitsbereiche unterscheiden sich inhaltlich durchaus, in der Arbeitsweise aber nicht. (Ich will hier nicht genauer werden, weil das Profil so spezifisch ist, dass allein die Auskunft, dass es bei uns fünf Dienstposten zu diesem Bereich gibt, eine eindeutige Identifizierung möglich machen würden.) Von den fünf Dienstposten haben drei A, einer B und einer C bearbeitet. Alle fünf Dienstposten waren gleich eingruppiert.

Als die Person, die C bearbeitet hat, in Rente ging, wurde der Dienstposten eingespart. Es gab nur noch vier und C wurde jetzt von den drei, die A machen, mitgemacht. Das stellte sich schnell als unpraktisch heraus, es war auch zu viel Arbeit für drei Leute. Deswegen konnte ein neuer Abteilungsleiter nach zweieinhalb Jahren Unterbrechung "aushandeln", dass wieder ein fünfter Dienstposten kommt. Der wurde aber, sozusagen als Kompromiss, und weil es sonst nicht die Mittel dafür gegeben hätte, niedriger eingruppiert als zuvor. Um das zu rechtfertigen, wurde der Tätigkeitsbereich C, der vorher nicht ausdrücklich ausformuliert war, jetzt in die Stellen- bzw. Dienstpostenbeschreibung eingearbeitet und dabei genau darauf geachtet, dass zumindest die Formulierungen auf dem Papier es rechtfertigen, diesen Posten anders einzugruppieren. An der praktischen Arbeit hat sich nichts geändert.

Diesen Dienstposten habe inzwischen ich inne. Die Kolleginnen und Kollegen, die A und B machen, haben eine 13, ich eine 11.

Mein Chef ist auf mich zugekommen und hat mir gesagt, dass ich die Chance der Verrentung eines Kollegen nutzen soll, auf dessen Posten zu wechseln, wenn er ausgeschrieben wird. Ansonsten dauert es noch ein paar Jahre, bis der nächste in Rente geht, und wer weiß, ob der Posten dann auf den Aussterbeetat kommt. Wenn ich mich bewerbe, bekomme ich die Stelle mehr oder weniger garantiert, weil ich mehr als ausreichend qualifiziert bin und per Definition mehr Berufserfahrung als sonst irgendjemand habe - schließlich mache ich ja seit 8 Jahren genau diese Arbeit.

Ich will aber C nicht aufgeben ... Sogar mit der 11 habe ich mich abgefunden, weil mir der Bereich einfach so gefällt.

Jetzt ist gerade der Prozess im Gange, die Posten der Kolleginnen neu einzugruppieren, und zwar auf 14. Es sieht ganz gut aus, dass das klappt. Wenn es nur um den Unterschied zwischen 11 und 13 geht, bleibe ich um C willen gerne auf der 11, aber eine 14 kann ich nicht ausschlagen und müsste in den sauren Apfel beißen.

Aber gäbe es für mich irgendein Werkzeug, wie ich erreichen könnte, dass ich "nachziehe" oder "mitziehe", wenn die Kollegen von 13 auf 14 springen? Also wenigstens von 11 auf 12? Wie gesagt, es wurde bei der Ausgestaltung des Dienstpostens sehr genau darauf geachtet, dass auf dem Papier ein Unterschied in der Eingruppierung zu den anderen vier gerechtfertigt ist. Daran lässt sich auch nichts rütteln, mein DP wird immer niedriger eingruppiert sein. Wie müsste ich argumentieren, damit ich nicht abgehängt werde?

LauraB

Nachtrag: Falls das noch einen Unterschied macht: Die anderen Dienstposten in der Abteilung sind in den letzten Jahren alle individuell von 7 bzw. 8 um jeweils eine Gruppe angehoben worden. Wenn die Kollegen demnächst von 13 auf 14 kommen, dann wären mein DP und der vom Leiter (15Ü) die beiden einzigen, die nicht binnen 5 Jahren höhergruppiert worden sind.

NWB

Kruder Sachverhalt.
Ohne Änderung der wirksam übertragenen Tätigkeiten und/oder Zeitanteilen darf sich keine Änderung der EG ergeben, es sei denn, es handelt sich um die Korrektur eines Eingruppierungsirrtums.
Hört sich ziemlich nach Willkür an.

MoinMoin

Zitat von: NWB in Heute um 16:15Kruder Sachverhalt.
Ohne Änderung der wirksam übertragenen Tätigkeiten und/oder Zeitanteilen darf sich keine Änderung der EG ergeben, es sei denn, es handelt sich um die Korrektur eines Eingruppierungsirrtums.
Hört sich ziemlich nach Willkür an.
Es ist Willkür.
Und der einzige korrekte Weg wäre ein schriftliche Feststellung der auszuübenden Tätigkeiten (und die man dann auch wirklich ausübt und höherwertiges stillschweigend mitmacht), diese dann vom Gericht überprüfen lassen und dann hat die liebe Seele ruh.