Tarifrunde 2027

Begonnen von Anselm, Gestern um 18:36

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Anselm

Ungeachtet einer möglichen Verknüpfung mit dem Bundesalimentationsgesetz stehen schon mal die "Rahmentermine" der bevorstehenden Tarifrunde fest:

Januar/Februar 2027: dbb-Regionalkonferenzen: Mitglieder diskutieren Forderungen

16.03.27: Gewerkschaften formulieren ihre Forderungen

31.03.27: TVöD und TV-V laufen aus

09.04.27: 1. Verhandlungsrunde

03./04.05.27: 2. Verhandlungsrunde

24.-26.05.27: 3. Verhandlungsrunde

Da man also an dem nicht bewährten Konzept festhält, von Vorneherein drei Verhandlungsrunden festzulegen, ist mit einem Arbeitgeberangebot wieder nicht vor der 3. Verhandlungsrunde zu rechnen  ::)  ...

Rheini

Zitat von: Anselm in Gestern um 18:36Ungeachtet einer möglichen Verknüpfung mit dem Bundesalimentationsgesetz stehen schon mal die "Rahmentermine" der bevorstehenden Tarifrunde fest:

Januar/Februar 2027: dbb-Regionalkonferenzen: Mitglieder diskutieren Forderungen

16.03.27: Gewerkschaften formulieren ihre Forderungen

31.03.27: TVöD und TV-V laufen aus

09.04.27: 1. Verhandlungsrunde

03./04.05.27: 2. Verhandlungsrunde

24.-26.05.27: 3. Verhandlungsrunde

Da man also an dem nicht bewährten Konzept festhält, von Vorneherein drei Verhandlungsrunden festzulegen, ist mit einem Arbeitgeberangebot wieder nicht vor der 3. Verhandlungsrunde zu rechnen  ::)  ...

Na wenn man sich an die Verfassung hält, sind die Termine bei den Beamten zukünftig irrelevant. Man muss sich nur an die Berechnungsmethode des BVerfG halten.

AltStrG

Die Verhandlungen des ö.D. sind seit dem Beschluss des BVerfG für Beamte nicht mehr von Interesse, höchstens noch im grundsätzlichen Zusammenhang mit dem Index / MÄE und einer hoffentlichen Steigerung.

GeBeamter

Zitat von: Anselm in Gestern um 18:36Ungeachtet einer möglichen Verknüpfung mit dem Bundesalimentationsgesetz stehen schon mal die "Rahmentermine" der bevorstehenden Tarifrunde fest:

Januar/Februar 2027: dbb-Regionalkonferenzen: Mitglieder diskutieren Forderungen

16.03.27: Gewerkschaften formulieren ihre Forderungen

31.03.27: TVöD und TV-V laufen aus

09.04.27: 1. Verhandlungsrunde

03./04.05.27: 2. Verhandlungsrunde

24.-26.05.27: 3. Verhandlungsrunde

Da man also an dem nicht bewährten Konzept festhält, von Vorneherein drei Verhandlungsrunden festzulegen, ist mit einem Arbeitgeberangebot wieder nicht vor der 3. Verhandlungsrunde zu rechnen  ::)  ...

Naja, bei nur einer Runde im März würde ja auffallen, dass für die Beamten die letzte Tarifübertragung noch nicht einmal umgesetzt wäre, während die nächste schon anstünde ;)

Ich glaube übrigens nicht, dass zeitnah eine Umstellung auf eine jährliche, mathematische Prüfung der Besoldung stattfinden wird. Man wird weiter die Tarifabschlüsse übertragen und dann "auf Bitten" des BVerfG alle Jahre Mal eine Überprüfung anhand der Parameter durchführen. Alles andere wäre zu teuer.
Wo kämen wir denn da hin, wenn die Beamten eine den Abgeordnetendiäten vergleichbare Anpassungslogik bei der Besoldung bekämen.

DeltaR95

Ich prophezeie folgenden Ablauf:

Bis Mai 2027 gibt es immer noch kein beschlossenes Bundesalimentationsgesetz. Nach der Tarifrunde wird man als Dienstherr jedoch freudig feststellen, dass für 2027 kein Handlungsbedarf gegeben ist, weil der ca. 5 % Anstieg des fiktiven Partnereinkommens die ausgehandelten 1 bis 2 % Tariflohnerhöhungen "unnötig" macht.

ZitatDiese Einkommensgrenze wurde 2024 – nach einer Festsetzung auf 20.000 Euro brutto
jährlich – dynamisch ausgestaltet und wird seitdem jährlich im gleichen Verhältnis, wie sich
der Rentenwert West aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung erhöht, angepasst
und auf volle Euro abgerundet.

Den für sich vorteilhaften Teil hat der Besoldungsgesetzgeber ja schon direkt im Entwurf "untergebracht".

Schneewitchen

Zitat von: GeBeamter in Heute um 08:54Naja, bei nur einer Runde im März würde ja auffallen, dass für die Beamten die letzte Tarifübertragung noch nicht einmal umgesetzt wäre, während die nächste schon anstünde ;)

Ich glaube übrigens nicht, dass zeitnah eine Umstellung auf eine jährliche, mathematische Prüfung der Besoldung stattfinden wird. Man wird weiter die Tarifabschlüsse übertragen und dann "auf Bitten" des BVerfG alle Jahre Mal eine Überprüfung anhand der Parameter durchführen. Alles andere wäre zu teuer.
Wo kämen wir denn da hin, wenn die Beamten eine den Abgeordnetendiäten vergleichbare Anpassungslogik bei der Besoldung bekämen.

Das denke ich auch. Zumal die Politik einen wesentlichen Gestaltungsspielraum verlieren würde. Hat mein erst einmal ein automatisches Verfahren implementiert, hat man keinen Einfluss mehr darauf. Jenseits der voraussichtlichen Kosten, die sich daraus ergeben würden, wird es diesen "Lenkern" schon alleine sauer aufstoßen, dass sie keinen Einfluss mehr nehmen können. Auch die schönen folkloristischen Sonntagsredend über die Wichtigkeit der Beamten für das Staatswesen und der sich daraus ergebenden Wertschätzung, die würden wegfallen.

Ein solcher Automatismus würde ja auch die berühmte "angespannte Haushaltssituation" völlig unberücksichtigt lassen. Wie will man denn da noch auf Kosten der Beamten anständig sparen?

Nein, ein solcher Automatismus wird nicht eingeführt.

Man sieht es ja aktuell, es ist jetzt offensichtlich geworden, dass man viele Jahre auf unsere Kosten an der Besoldung gespart hat. Die DH wurden ertappt. Ein Wort des Bedauerns? Ich habe nichts gehört oder gelesen.

Stattdessen verspricht man jetzt die Reparatur des Schadens und fängt gleich hier, bei eben dieser Reparatur, wieder an zu tricksen und zu täuschen. Und wieder, so wie in all den Jahren, wird mit den Backen geblasen, weil ja die Haushaltssituation eigentlich keine Spielräume für größere Verbesserungen zulässt.

Es hat sich insofern nichts geändert, auch in den Köpfen nicht. Auf Basis dieser Erkenntnis ist es schwer vorstellbar, dass man hier einen Automatismus der jährlichen Besoldungsanpassung implementiert, der den DH an der Stelle jede Einflussnahme nahezu vollständig nimmt.

Darüber müssen wir uns klar sein: Unabhängig davon, wie das Thema "aA" in den einzelnen Ländern und beim Bund ausgehen wird, es wird danach wieder getrickst und gedeckelt und gespart. Ich höre schon die Sprüche, die das nächste Sonderopfer zur Haushaltskonsolidierung damit begründen, dass man den Beamten im Jahre 2026 die Besoldung ja kräftig erhöht hätte....

Ich richte mich darauf ein, dass ich vermutlich in jedem noch kommenden Jahr, und das dann bis zur Beendigung meiner Beamtenlaufbahn, einen Widerspruch schreiben werde.

Das Thema wird uns weit über das Jahr 2027 hinaus begleiten......
Deus hic finitur

Rheini

.... und auch über die Zeit als aktiver Beamter.

BVerfGBeliever

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 09:42Ein solcher Automatismus würde ja auch die berühmte "angespannte Haushaltssituation" völlig unberücksichtigt lassen. Wie will man denn da noch auf Kosten der Beamten anständig sparen?

Nein, ein solcher Automatismus wird nicht eingeführt.

"Für Brandenburg bedeutet dies insbesondere, dass die Besoldung und Versorgung künftig an die Entwicklung des Nominallohnindexes gekoppelt werden." (Quelle)

DeltaR95

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 11:25"Für Brandenburg bedeutet dies insbesondere, dass die Besoldung und Versorgung künftig an die Entwicklung des Nominallohnindexes gekoppelt werden." (Quelle)

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_178_62321.html

Wenn ich mir die jährlichen Steigerungen der Nominallöhne so ansehe glaube ich nicht mehr daran, dass das so kommen wird...

ZitatDemgegenüber fiel der Nominallohnzuwachs in den Wirtschaftsabschnitten Erziehung und Unterricht (+3,5 %), Baugewerbe (+2,9 %) und Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (+0,1 %) vergleichsweise gering aus.

Ein Schelm wer böses dabei denkt...